Jung und Alt sollten klare Vereinbarungen treffen und ihre Bedürfnisse absprechen. So lassen sich Probleme vermeiden.
Bewerben
Als Vermieter anmelden können sich Senioren, aber auch Familien, Alleinerziehende, einfach alle Menschen, die sich Hilfe wünschen. Voraussetzungen: Sie haben ein Zimmer übrig und sind offen für junge Menschen. Studierende können teilnehmen, wenn sie genügend Zeit und Hilfsbereitschaft mitbringen.
Bedürfnisse benennen
Vermieter sollten in ihrer Bewerbung genau sagen, um welche Hilfe es ihnen geht. Mietinteressenten teilen mit, was sie können. So finden beide leichter einen passenden Wohnpartner. Die Projektmitarbeiter fragen nach und verteilen Fragebögen. Es geht um Kenntnisse in Gartenarbeit oder Erfahrung mit Hunden, die ein Studierender mitbringen sollte, aber auch um seine Wünsche, etwa nach einem eigenen Bad.
Kennenlernen
Beim ersten persönlichen Treffen bekommen meist beide einen Gesprächsleitfaden an die Hand. So vergessen sie nicht, wichtige Fragen zu klären. Darf der Studierende einen Partner mit nach Hause bringen? Darf er die Waschmaschine mitbenutzen? Gibt es ein separates Bad? So merken beide Wohnpartner besser, ob ihre Erwartungen ans Zusammenleben übereinstimmen.
Aufgaben festlegen
Die möglichen Tätigkeiten hängen von den Bedürfnissen der Vermieter ab. Manchmal sollen die Studierenden putzen, waschen, einkaufen oder die Haustiere versorgen. Es kann aber auch sein, dass sie vorlesen, Kindern bei den Hausaufgaben helfen oder den Garten pflegen sollen. Fast alles ist möglich, doch keiner muss etwas machen, was er nicht will. Nur Pflegetätigkeiten dürfen die Studierenden nicht übernehmen – wer solche Unterstützung braucht, muss sich einen Pflegedienst mit ausgebildeten Fachkräften suchen.
Vertrag schließen
Verbindlichkeit ist wichtig. Deshalb halten die Wohnpartner in einer schriftlichen Vereinbarung fest, wie viel Zeit in der Woche der Studierende hilft, welche Tätigkeiten er übernimmt, wie hoch die Nebenkostenpauschale ist und wie lange das Mietverhältnis dauert. Wichtig für Personen, die zur Miete leben: Fragen Sie vorab den eigenen Vermieter, ob ein Untermieter als Helfer einziehen darf.
Auskunft einholen
Das Projekt gibt es in mehr als 20 Städten. Interessierte können sich bei Kommunen und Studentenwerken informieren. Unter www.wohnenfuerhilfe.info finden sie einen guten Überblick.
-
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
-
- Werden Menschen pflegebedürftig, brauchen sie Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
-
- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.