Wohn-Riester

Wohn-Riester in der Kritik: Vorurteile über Wohn-Riester: Was ist dran?

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„Wohn-Riester wird im Alter zur Armuts­falle: Man bekommt keine Geld­rente, sondern muss sogar noch Steuern zahlen!“

Von einer Armuts­falle kann keine Rede sein. Die Miete, die der Eigentümer einer schuld­freien Immobilie spart, ist genauso viel wert wie eine Geld­rente. Und die zu zahlenden Steuern machen nur einen kleinen Bruch­teil der Miet­ersparnis aus. Wichtig ist allerdings, dass die Immobilie bis zum Renten­beginn schuldenfrei ist.

Wohn-Riester lohnt sich nur für Gering­verdiener oder Familien mit mehreren Kindern.“

Falsch! Die Riester-Förderung besteht nicht nur aus Zulagen, sondern auch aus Steuer­vorteilen. Letztere fallen umso höher aus, je höher das Einkommen ist. Unterm Strich ist die Riester-Förderung für Haus­eigentümer mit hohem Einkommen sogar besonders attraktiv. Gering­verdiener können sich dagegen die eigenen vier Wände auch mit Riester-Förderung meist gar nicht leisten.

„Wer die Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nimmt, muss bis ins hohe Alter in seiner Immobilie bleiben.“

Falsch! Der Eigentümer kann jeder­zeit ausziehen und seine Wohnung verkaufen oder vermieten. Die Wohn-Riester-Förderung bleibt ihm erhalten, wenn er die geförderten Beträge binnen eines Jahres auf einen Riester-Spar­vertrag einzahlt. Dafür kann er einen Teil des Verkaufs­erlöses einsetzen.

Er kann sich auch ein neues Eigenheim zulegen und sich damit bis zu vier Jahre Zeit lassen. Zieht er aus beruflichen Gründen um, ist eine vorüber­gehende Vermietung möglich.

Nur wenn der Geförderte keine dieser Möglich­keiten nutzt, muss er für die erhaltende Förderung vorzeitig Steuern zahlen.

„Riester-Darlehen sind teuer.“

Stimmt nicht! Banken und Versicherer, die Riester-Darlehen anbieten, verlangen dafür keine höheren Zinsen als für einen unge­förderten Kredit. Einige Bausparkassen haben sogar güns­tige Sonder­konditionen für Riester-Kredite (siehe Immobilienfinanzierung: Schritt für Schritt zum Kredit).

Es gibt allerdings Banken, die sehr güns­tige Zinsen für gewöhnliche Immobilien­kredite haben, aber generell keine Riester-Darlehen anbieten wollen. Da sie den Zins­satz für das güns­tigste Riester-Darlehen aber selten um mehr als 0,1 Prozent­punkte unterbieten, macht das die fehlende Riester-Förderung nicht wett.

„Wohn-Riester ist kompliziert.“

Stimmt!

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