Wohn-Riester Viel güns­tiger ins Eigenheim

0
Wohn-Riester - Viel güns­tiger ins Eigenheim

Die Riester-Förderung fürs Eigenheim ist kompliziert – aber sie lohnt sich sehr. Finanztest beant­wortet die wichtigsten Fragen.

Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuel­leren Test: Wohn-Riester.

Warum soll ich für meine Immobilie statt eines normalen Bank­kredits ein Riester-Darlehen abschließen?

Wohn-Riester - Viel güns­tiger ins Eigenheim

Das sollten Sie, weil Ihr Eigenheim auf diese Weise viele tausend Euro billiger wird. Sie erhalten Zulagen und Steuer­vorteile und zahlen dadurch Ihr Darlehen schneller zurück und sparen Zinsen.

In unseren Beispiel­rechnungen in der Tabelle „Wohn-Riester“ summieren sich die Vorteile aus der Förderung bis zum Renten­beginn auf 12 000 bis 49 000 Euro – je nach Einkommen, Familien­stand und Finanzierung.

Unsere Tests zeigen, dass es dafür inzwischen genügend güns­tige Angebote gibt, vor allem von Bausparkassen (siehe Immobilienfinanzierung: Schritt für Schritt zum Kredit).

Meine Bank rät, ich solle für mein Haus ein normales Darlehen und fürs Alter eine Riester-Renten­versicherung abschließen. Was spricht dagegen?

Die Riester-Renten­versicherung bringt garan­tiert weniger Rendite als die Zins­ersparnis, die Sie durch die schnel­lere Tilgung Ihres Darlehens mit der Riester-Förderung erzielen. Stecken Sie Ihr Geld und die Förderung daher besser in die Tilgung. Außerdem können es sich die meisten gar nicht leisten, neben den Raten für ihr Haus noch die Beiträge für eine spätere Geld­rente zu zahlen.

Hat denn jeder Anspruch auf die Riester-Förderung?

Nein, aber die meisten. Sie haben Anspruch auf die Riester-Förderung, wenn Sie zum Beispiel als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert sind. Gefördert werden auch Beamte, Menschen, die Arbeits­losengeld beziehen, Väter und Mütter in Eltern­zeit und Frührentner. Einen Riester-Vertrag kann außerdem der Ehepartner eines Förderberechtigten abschließen.

Gibt es auch Vorgaben für die Immobilie?

Ja. Gefördert wird nur die Tilgung eines Darlehens, das Sie für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung aufnehmen. Sie müssen das Haus oder die Wohnung nach 2007 ange­schafft oder fertiggestellt haben und darin Ihren Haupt­wohn­sitz oder Lebens­mittel­punkt haben. Der Kauf einer vermieteten Wohnung und die Modernisierung einer bestehenden Immobilie werden nicht mit Riester-Zulagen gefördert.

Welche Arten von Darlehen werden gefördert?

Infrage kommen alle gängigen Immobiliendarlehen: Kredite mit direkter Tilgung (Annuitätendarlehen), Bauspardarlehen und Bauspar­kombikredite, die aus einem Darlehen und einem Bauspar­vertrag bestehen.

Das Darlehen muss von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) oder vom Bundes­zentral­amt für Steuern zertifiziert sein. Der Kredit­vertrag muss vorsehen, dass das Darlehen bis spätestens zum 68. Lebens­jahr getilgt wird.

Da jeder Ehepartner einen eigenen Förder­anspruch hat, müssen für die volle Förderung beide einen Kredit aufnehmen.

Wo bekomme ich ein Riester-Darlehen?

Riester-Darlehen bieten die meisten Bausparkassen, viele Banken und Vermittler an. Es gibt zwar nur wenige Banken, die eigene Riester-Darlehen verkaufen. Viele vermitteln aber wenigs­tens die Riester-Kredite anderer Institute.

Wie hoch ist denn die Riester-Förderung?

Das hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familien­stand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Was Sie auf jeden Fall bekommen, sind die Zulagen. Die Grund­zulage beträgt 154 Euro im Jahr (Ehepaare 308 Euro). Dazu kommen 185 Euro für jedes Kind, für das die Eltern Kinder­geld erhalten. Für jedes ab 2008 geborene Kind erhöht sich die Kinder­zulage auf 300 Euro.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie jähr­lich 4 Prozent Ihres Brutto­einkommens des Vorjahres zur Tilgung einsetzen – höchs­tens 2 100 Euro. Die Zulagen zählen dabei mit.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Kind (2008 geboren) hat im Vorjahr 40 000 Euro brutto verdient. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss er mindestens 1 600 Euro (4 Prozent des Brutto­lohns) abzüglich 154 Euro Grund­zulage und 300 Euro Kinder­zulage tilgen. Das sind 1 146 Euro.

Kann ich noch zusätzlich Steuern sparen?

Das hängt vor allem von Ihrem Einkommen ab. Jeder Förderberechtigte kann eine Tilgung bis zu 2 100 Euro im Jahr inklusive Zulagen als Sonder­ausgaben absetzen. Einen Vorteil haben Sie davon aber nur, wenn die Steuerersparnis aus dem Sonder­ausgaben­abzug die Zulagen über­steigt.

Um den steuerlichen Höchst­betrag auszuschöpfen, muss der Arbeitnehmer aus dem Beispiel mehr aus eigenen Mitteln tilgen, nämlich mindestens 1  646 Euro (2 100 Euro minus 454 Euro Zulagen). Ist er nicht verheiratet, erzielt er damit zunächst eine Steuerersparnis von 642 Euro. Davon werden jedoch die Zulagen von 454 Euro abge­zogen. Unterm Strich bleibt ein Steuer­vorteil von 188 Euro.

Je höher das Einkommen, desto größer ist der Steuer­vorteil. Verdient der Arbeitnehmer 60 000 Euro, spart er rund doppelt so viel Steuern: 368 Euro.

Wie beantrage ich die Riester-Förderung?

Den Zulagen­antrag stellen Sie bei dem Kredit­institut, bei dem Sie Ihr Riester-Darlehen aufgenommen haben. Es leitet ihn an die Zulagen­stelle weiter. Für die Folge­jahre reicht eine Voll­macht an den Anbieter, die Sie im ersten Antrag erteilen können. Die Zulagen werden auf das Darlehens­konto über­wiesen und verringern dort die Rest­schuld.

Den Sonder­ausgaben­abzug machen Sie jedes Jahr in der Steuererklärung geltend.

Kann ich meinen alten Riester-Vertrag für die Finanzierung einsetzen?

Ja. Sie dürfen das Vermögen aus einem Riester-Spar­vertrag entnehmen und als Eigen­kapital einsetzen. Für die Entnahme müssen Sie einen Antrag bei der Zentralen Zula­gestelle stellen. In der Regel müssen Sie das Geld inner­halb eines Jahres nach Auszahlung für den Bau oder Kauf ausgeben.

Sie müssen sich schon zu Beginn Ihrer Finanzierung entscheiden, ob Sie Ihr Riester-Vermögen einsetzen. Denn Sie dürfen es später nicht für eine Sondertilgung des laufenden Kredits einsetzen. Erst mit Renten­beginn können Sie es zur Rück­zahlung der noch bestehenden Rest­schuld verwenden.

Lohnt es sich denn, das Geld aus dem alten Riester-Vertrag abzu­ziehen?

Ja, wahr­scheinlich lohnt es sich, wenn Sie Ihr gesamtes Riester-Vermögen als Eigen­kapital einsetzen. Sie müssen dadurch weniger Kredit aufnehmen und weniger Zinsen zahlen.

Ist die Entnahme jedoch nur mit einem größeren Verlust möglich, kann es ausnahms­weise besser sein, den alten Vertrag zu behalten. Einige Riester-Fonds­sparpläne sind zum Beispiel derzeit noch kräftig im Minus. Durch die Kapital­erhaltungs­garantie des Riester-Vertrags wird der Verlust zwar wieder ausgeglichen – aber nur, wenn der Sparer die Fonds­anteile bis zum Renten­beginn behält. Löst er sie zugunsten der Eigenheim­finanzierung vorzeitig auf, bleibt er dagegen auf dem Verlust sitzen.

Auf eine normale Riester-Rente muss ich doch im Alter Steuern zahlen. Wie ist das bei Wohn-Riester?

Auch wenn Sie die Riester-Förderung für Ihr Eigenheim nutzen, müssen Sie dafür im Alter Steuern zahlen. In diesem Fall verlangt das Finanz­amt die Steuern nicht auf die Einnahmen aus einer Rente, sondern auf das sogenannte Wohn­förderkonto.

Das funk­tioniert so: Die Bank verbucht alle geförderten Beträge – Entnahmen und Tilgungs­leistungen – auf einem Wohn­förderkonto. Dann wird so gerechnet, als verzinse sich dieses Geld bis zum Renten­beginn mit 2 Prozent im Jahr. Ab Renten­beginn ist der Konto­stand in gleichen Raten bis zum 85. Lebens­jahr zu versteuern. Oder der Eigentümer zahlt die Steuern sofort zu Renten­beginn, dann aber auf einen um 30 Prozent verminderten Betrag.

Beispiel: Ein 40-Jähriger kauft ein Haus, zahlt seinen Kredit in 20 Jahren ab und schöpft die Riester-Förderung mit einer Tilgung von jähr­lich 2 100 Euro aus. Mit 65 geht er in Rente. Sein zu versteuerndes Renten­einkommen beträgt 20 000 Euro. Das Wohn­förderkonto steht bei 57 462 Euro.

Wählt er die laufende Besteuerung, muss er bis zum 85. Lebens­jahr 2 873 Euro im Jahr zusätzlich versteuern. Das macht jedes Jahr 793 Euro Steuern extra.

Wählt der Rentner die Sofort­besteuerung, muss er „nur“ 40 223 Euro zusätzlich versteuern. Dafür muss er aber sofort 14 420 Euro Steuern zahlen.

Was passiert, wenn ich das Haus später verkaufe oder vermiete?

Dann besteht die Gefahr, dass Sie den Wert des Wohn­förderkontos auf einen Schlag nach­versteuern müssen. Doch meist können Sie steuerliche Nachteile vermeiden.

Die Förderung bleibt erhalten, wenn Sie sich inner­halb von vier Jahren eine neue Immobilie zulegen, in die Sie selbst einziehen. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauer­wohn­rechts in einem Senioren- oder Pfle­geheim.

Wollen Sie sich kein Wohn­eigentum mehr anschaffen, können Sie die geförderten Beträge binnen eines Jahres auf einen herkömm­lichen Riester-Spar­vertrag einzahlen.

Sie können die Wohnung auch befristet vermieten, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen. Spätestens bis zum 67. Lebens­jahr müssen Sie aber wieder einziehen.

Geht die Förderung verloren, wenn ich es nicht schaffe, das Riester-Darlehen bis 68 zurück­zuzahlen?

Nein. Ihr Darlehens­vertrag muss zwar eine Tilgung spätestens bis zum 68. Lebens­jahr vorsehen. Das heißt aber nicht, dass die Immobilie bis dahin komplett schuldenfrei sein muss. Sie können eine Rest­schuld aus dem Riester-Darlehen auf ein unge­fördertes Darlehen umschulden.

Ich habe mein Haus schon 2008 gebaut und mit einem normalen Darlehen finanziert. Kann ich auf ein Riester-Darlehen umsteigen?

Ja, aber in aller Regel erst zum Ende der Zins­bindung. Vorher wird Ihre Bank Sie vermutlich nicht aus dem alten Vertrag lassen. Wenn Sie Ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder ange­schafft hätten, könnten Sie gar nicht auf ein Riester-Darlehen umsteigen.

Ich will erst in einigen Jahren bauen. Soll ich einen Riester-Bauspar­vertrag abschließen?

Ein Bauspar­vertrag kann sich lohnen, wenn Sie sich vor steigenden Zinsen schützen wollen. Weil die Bausparkassen nur nied­rige Sparzinsen zahlen, sollten Sie aber sicher sein, dass Sie auch das güns­tige Bauspardarlehen nutzen. Sonst ist ein Riester-Bank­sparplan besser. Wegen der höheren Zinsen eignet er sich auch dann zur Alters­vorsorge, wenn Sie sich keine Immobilie zulegen. Den jüngsten Test „Riester-Banksparpläne“ haben wir in Finanztest 11/2010 veröffent­licht.

Darf ich einen Riester-Bauspar­vertrag auch für eine Anschluss­finanzierung einsetzen?

Ja, wenn Sie Ihre Immobilie nach 2007 fertiggestellt oder ange­schafft haben. Sie müssen aber einen Trick anwenden. Denn Sie dürfen das Bauspar­guthaben nicht direkt für die Ablösung eines Kredits verwenden. Das wäre förderschädlich, weil Sie das Geld auf einem Riester-Spar­vertrag nur für den Bau oder Kauf verwenden dürfen. Eine Entnahme zur Schuldentilgung ist nur zu Renten­beginn erlaubt.

Um den Riester-Bauspar­vertrag sinn­voll zu nutzen, müssen Sie die Bausparsumme zumindest kurz­fristig mit einem Darlehen der Bausparkasse vorfinanzieren. Dadurch verwandelt sich der Riester-Bauspar­vertrag in einen Riester-Kombikredit – den können Sie ohne weiteres auch für eine Anschluss­finanzierung nutzen.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.