Die Regeln sind kompliziert. Doch meist lohnt es sich, Riester-Verträge für die Finanzierung der eigenen vier Wände zu nutzen. Mit Zulagen und Steuervorteilen zahlen Eigentümer ihren Kredit ein paar Jahre früher zurück. Unser Special erklärt, wie Häuslebauer „wohnriestern“: Etwa indem sie ihr bereits angespartes Riester-Vermögen als Eigenkapital oder zur Schuldentilgung nutzen oder für ihren Anschlusskredit ein Riester-Darlehen aufnehmen.
Wohn-Riester – Das Wichtigste in Kürze
Der Rat der Finanztest-Experten
Riester-Vertrag.
Sie haben ein Eigenheim oder schaffen sich gerade eines an? Dann nutzen Sie Ihr bereits angespartes Riester-Vermögen zur Schuldentilgung oder als Eigenkapital für Ihre Finanzierung. Damit sparen Sie in aller Regel mehr Zinsen, als Sie zum Beispiel mit Ihrem Riester-Banksparplan oder vielen Riester-Rentenversicherungen erzielen können zum großen Riester-Überblick.
Riester-Darlehen.
Wenn Sie für Ihre Neufinanzierung oder Ihren Anschlusskredit ein Riester-Darlehen aufnehmen, können Sie Zulagen und Steuervorteile schon von Anfang an für eine schnellere Schuldentilgung nutzen.
Angebote.
Holen Sie sich Angebote für Riester-Darlehen bei Banken, Kreditvermittlern und Bausparkassen ein. Vergleichen Sie Kreditangebote mit gleicher Zinsbindung anhand des Effektivzinses. Bei Kombikrediten mit Bausparverträgen ist der Gesamteffektivzins aus beiden Verträgen entscheidend. Achten Sie darauf, dass der Zinssatz nicht oder kaum höher ist als für ein ungefördertes Darlehen.
Steuern.
Denken Sie daran, dass Sie im Alter Steuern auf die geförderten Beträge zahlen müssen. Bilden Sie dafür Rücklagen, sobald Sie Ihre Kredite abgezahlt haben. Lassen Sie sich durch die Steuern nicht abschrecken. Meist überwiegen die Vorteile der Wohn-Riester-Förderung.
Tipp:
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Wohn-Riester – alle Details
Förderung ist umständlich, aber lohnend
Kompliziert, schwer vermittelbar, ein bürokratisches Monster – so lautet das Urteil von Kritikern über die Förderung der eigenen vier Wände im Rahmen der Riester-Rente. Ganz unrecht haben sie damit nicht. Doch von komplizierten Regeln sollten sich Bauherren, Wohnungskäufer und Eigenheimbesitzer nicht abschrecken lassen. Durch die Riester-Zulagen, Steuervorteile und Zinsersparnisse wird die Finanzierung der eigenen vier Wände oft um etliche Tausend Euro günstiger. Die Wohn-Riester-Förderung gibt es für den Bau oder Kauf, den altersgerechten Umbau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie – vorausgesetzt, der Eigentümer hat dort seinen Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt und Anspruch auf die Riester-Förderung (siehe Eigenheim statt Rente).
Drei Wege zum Wohn-Riester
Riester-Zulagen und Steuervorteile gibt es nur für Sparer, die ihren Vertrag zur Altersvorsorge verwenden. Dazu zählt auch die eigene Immobilie, solange der Sparer selbst darin wohnt.
Die Förderung besteht aus zwei Komponenten, die Immobilieneigentümer einzeln oder zusammen nutzen können:
Kapitalentnahme. Wer schon einen Riester-Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, kann das angesparte Guthaben als Eigenkapital für den Bau oder Kauf verwenden – egal, ob es sich um eine Rentenversicherung, einen Bausparvertrag oder einen Bank- oder Fondssparplan handelt. Wohnt der Riester-Sparer schon in der eigenen Immobilie, kann er das Geld für den altersgerechten Umbau oder die Tilgung eines laufenden Darlehens nutzen.
Riester-Darlehen. Nehmen Immobilienkäufer ein zertifiziertes Riester-Darlehen für ihre Finanzierung auf, erhalten sie für dessen Tilgung Zulagen wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag. Das sind pro Jahr bis zu 175 Euro Grundzulage plus 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind (185 Euro für vorher geborene Kinder). Dazu kommen eventuell Steuervorteile, weil das Finanzamt eine Tilgung bis zu 2 100 Euro im Jahr als Sonderausgaben anerkennt (siehe Eigenheim statt Rente).
So klappt die Kapitalentnahme
Vertrag lesen. Hauseigentümer können in der Regel wählen, ob sie ihr gesamtes Riester-Kapital oder nur einen Teil davon entnehmen. Es müssen aber mindestens 3 000 Euro sein. Wollen sie ihr Riester-Guthaben nur teilweise abheben, müssen mindestens 3 000 Euro im Altvertrag bleiben. Im Riester-Vertrag kann allerdings festgelegt sein, dass nur eine vollständige Entnahme möglich ist und der Vertrag danach endet. Das gilt zum Beispiel für Bausparverträge.
Entnahme beantragen. Damit das Riester-Geld pünktlich zur Verfügung steht, sollten Sparer die Entnahme bereits mehrere Monate vor dem geplanten Immobilienkauf bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Erst wenn sie grünes Licht gibt, darf der Anbieter das Riester-Kapital auszahlen.
Anbieter informieren. Wichtig ist es auch, den Anbieter früh zu informieren. Eine Auszahlung fürs Eigenheim ist in der Regel nur zum Ende eines Quartals möglich. Mindestens drei Monate vorher muss der Kunde seine Absicht der Bank oder dem Versicherer mitteilen.
Sondertilgungsrecht prüfen. Wer sein Riester-Vermögen für die Entschuldung eines Immobilienkredits einsetzen will, sollte zuerst prüfen, ob und wann sein Kreditvertrag eine zusätzliche Tilgung erlaubt. Zum Ende der Zinsbindung ist das immer möglich. Vorher sind Sondertilgungen oft nur begrenzt, nur zu bestimmten Zeitpunkten oder gar nicht erlaubt.
Immobilie altersgerecht umbauen
Spezielle Regelungen gelten für einen altersgerechten Umbau. Zu den anerkannten Umbauten gehören zum Beispiel die Installation einer bodengleichen Dusche, der Einbau von breiteren Türen, Rampen, Treppenliften und Notrufsystemen. Die Förderung ist allerdings an mehrere Voraussetzungen geknüpft:
Baut der Eigentümer seine Wohnung innerhalb von drei Jahren nach dem Bau oder Kauf um, muss er dafür mindestens 6 000 Euro aus seinem Riester-Vertrag entnehmen. Baut er später um, beträgt die Mindestsumme sogar 20 000 Euro.
Der Eigentümer muss mindestens die Hälfte des Entnahmebetrags für Umbauten nach der Din-Norm für barrierefreies Bauen verwenden (Din 18040 Teil 2). Die anderen Maßnahmen müssen ebenfalls zum Abbau von Barrieren führen. Beides muss ein Sachverständiger bestätigen.
Der Eigentümer darf für die Umbaukosten keine weiteren öffentlichen Zuschüsse oder Steuervorteile in Anspruch nehmen, zum Beispiel die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Es schadet aber nicht, wenn er den Umbau mit einem Darlehen der staatlichen KfW-Bank finanziert.
Schneller tilgen mit Riester-Darlehen
Die zweite Komponente der Eigenheimrente: Bauherren und Wohnungskäufer nehmen ein spezielles Riester-Darlehen auf und nutzen die Förderung zur Schuldentilgung. Das ist für Hauseigentümer meist besser als der Aufbau einer Geldrente mit einem herkömmlichen Riester-Vertrag. Denn durch die Kredittilgung sparen sie in der Regel deutlich mehr Zinsen, als sie zum Beispiel mit einer Rentenversicherung oder einem Banksparplan derzeit erzielen können.
Folgende Kreditvarianten werden gefördert:
Bauspardarlehen aus einem bereits zugeteilten Riester-Bausparvertrag.
Bauspar-Kombikredite mit festen Zinsen über die Gesamtlaufzeit von meist 20 bis 30 Jahren. Statt zu tilgen, spart der Kunde einen Bausparvertrag an, mit dem er das Darlehen nach der Zuteilung ablöst.
Klassische Bankdarlehen mit direkter Tilgung und einer Zinsbindung von beispielsweise 10, 15 oder 20 Jahren. Solche Riester-Darlehen bieten allerdings nur wenige Kreditinstitute an. Einziger bundesweiter Anbieter ist derzeit die Postbank/DSL. Ihre Förderdarlehen sind aber auch über Vermittler und andere Banken erhältlich.
Für alle Varianten gilt: Der Vertrag muss vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Er muss festlegen, dass der Kredit spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt wird. Bei Ehepaaren müssen beide Partner einen eigenen Darlehensvertrag abschließen, um die Riester-Förderung auszuschöpfen.
Kreditangebote vergleichen
Ob Kombikredit oder Bankdarlehen: Welche Riester-Variante günstiger ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Immobilienkäufer holen sich am besten Kreditangebote in beiden Varianten ein. Ein Zinsvergleich ist dabei genauso wichtig wie das Ausschöpfen der Riester-Förderung. Denn die Zinsunterschiede können langfristig höher sein als Zulagen und Steuervorteile zusammen. Wirklich rechnen werden sich außerdem nur Riester-Darlehen, die nicht oder nur geringfügig teurer sind als ungeförderte Kredite. Ist der Zinssatz des Riester-Darlehens um mehrere Zehntel Prozentpunkte höher, geht die Förderung ganz oder teilweise durch die höheren Zinsen wieder drauf.
Beispiel: Fast 6 000 Euro gespart
Förderung. Ein 40-jähriger Alleinstehender nimmt für den Kauf seiner Eigentumswohnung ein Riester-Darlehen mit einem Zinssatz von 2 Prozent auf. Er zahlt das Darlehen bis zu seinem Rentenbeginn mit 65 Jahren ab und schöpft die Riester-Förderung mit einer jährlichen Tilgung von 2 100 Euro voll aus. Vor der Rente beträgt sein zu versteuerndes Einkommen 40 000 Euro, danach 25 000 Euro. Seine Förderbilanz bis zur Rente: Er bekommt 4 375 Euro Zulagen, spart 14 450 Euro Steuern und rund 5 300 Euro Kreditzinsen. Sein Vorteil summiert sich auf 24 125 Euro.
Steuern. Mit Rentenbeginn muss der Eigentümer aber noch das Wohnförderkonto versteuern. Das ist bis dahin auf 68 609 Euro angewachsen. Entscheidet er sich für die Einmalbesteuerung, muss er davon nur 70 Prozent, also 48 026 Euro, versteuern. Dafür kassiert das Finanzamt 18 200 Euro Steuern. Trotzdem lohnt sich das Riester-Darlehen. Unterm Strich bringt es einen Vorteil von rund 5 925 Euro (24 125 Euro Fördervorteil abzüglich 18 200 Euro Steuern).
Auf die Riester-Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen haben alle Anspruch, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, vor allem Arbeitnehmer. Gefördert werden auch Beamte, Empfänger von Arbeitslosengeld, Eltern in Kindererziehungszeit und Frührentner. Einen Riester-Vertrag kann auch der Ehepartner eines Förderberechtigten abschließen, selbst wenn er keine eigenen Einkünfte hat.
Wohn-Riester
Riester-Sparer dürfen ihr angespartes Guthaben für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände, für deren Entschuldung oder einen altersgerechten Umbau einsetzen. Die bisherige Förderung bleibt ihnen dann erhalten. Nehmen sie für ihr Eigenheim ein Riester-Darlehen auf, erhalten sie für dessen Tilgung die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag oder eine Riester-Rentenversicherung.
Zulagen
Für die Tilgung gibt es 175 Euro Grundzulage im Jahr plus 300 Euro für jedes Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Dafür müssen Kreditnehmer mindestens 4 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen in die Tilgung stecken. Mehr als 2 100 Euro im Jahr müssen es aber nicht sein.
Steuervorteil
Eine jährliche Tilgung bis zu 2 100 Euro (Ehepaare bis zu 4 200 Euro) ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Bei 35 Prozent Steuersatz ergibt das eine Ersparnis bis zu 735 Euro im Jahr. Davon zieht das Finanzamt aber die Zulagen ab.
Besteuerung
Die Zentrale Zulagenstelle erfasst alle geförderten Beträge (Entnahmen und Tilgungen) auf einem Wohnförderkonto, das mit 2 Prozent im Jahr verzinst wird. Im Alter ist die Summe zu versteuern. Der Eigentümer kann die Summe in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuern. Oder er löst das Konto auf einmal auf. Dann muss er nur 70 Prozent des Betrags versteuern. Ein Wechsel von der jährlichen zur Einmalbesteuerung ist jederzeit möglich.
Vorzeitige Besteuerung
Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss das Wohnförderkonto vorzeitig versteuern. Ausnahmen: Der Riester-Sparer legt sich binnen fünf Jahren ein neues Eigenheim zu oder zahlt die geförderten Beträge binnen eines Jahres in einen herkömmlichen Riester-Sparvertrag ein. Auch eine zeitweise Vermietung nach einem berufsbedingten Umzug ist möglich.
Dieses Special ist erstmals am 17. Dezember 2013 auf test.de erschienen. Es wurde am 10. September 2018 komplett aktualisiert.
- Wer den aktuellen Bauzins kennt und einen günstigen Anbieter findet, kann viele Zehntausend Euro Zinsen sparen. Unser Bauzins-Vergleich hilft dabei.
- Riester-Sparer müssen vor Rentenbeginn entscheiden, wie sie sich ihr Kapital auszahlen lassen. Eine lebenslange Rente ist nicht immer die beste Option.
- Mit dem Kreditrechner der Stiftung Warentest können Sie Angebote vergleichen, die Restschuld am Ende der Zinsbindung oder den passenden Tilgungssatz berechnen.
Hallo, vielleicht können Sie mir helfen. Sowohl meine Frau, als auch ich haben unser Haus u.a. mit einem Wohnriester und einem entsprechenden Vorausdarlehen finanziert. Die Wohnriester-Kombination wird zum Oktober abgelöst. In den entsprechenden Konten sind nur die Sparzinsen und die Eigenbeträge eingeflossen, so dass ungefähr zu dem Zeitpunkt 19500 Euro und 13000 Euro für meine Frau eingezahlt worden sind. Leider wird bei der Bausparkasse mit dem Fuchs bei Auflösung des Vorausdarlehens automatisch der Bausparvertrag aufgelöst und verrechnet, so dass ein Wohnförderkonto angelegt wird. Wir haben nie die Zulagen beantragt/erhalten oder die Wohnriesterverträge in der Einkommensteuer angegeben, da wir noch jeweils 2 weitere Spar-Riesterverträge seit langem haben. Bis auf einen sind diese zur Zeit beitragsfrei gestellt. Da wir nicht direkt Nutzen aus den Wohnriesterverträgen gezogen haben, gibt es eine andere Möglichkeit diese rückabzuwickeln. Ist bei Altverträgen Minderung möglich?
@Barb05: Bitte lesen Sie unseren Bericht zur Riester-Förderung: www.test.de/riester Eine Restlaufzeit von 12 Jahren ist nach unserer Ansicht für einen Riester-Fondssparplan und eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung zu spät. Früher hatten wir mit 50plus zu einem Riester-Banksparplan geraten, doch aufgrund des langjährigen Zinstiefs gibt es keine Banken mehr, die Neukundinnen aufnehmen. Bleibt nur noch die klassische Riester-Rentenversicherung. Ein zweiter Riester-Bausparvertrag macht nur Sinn, wenn Sie das Geld später in die Immobilie stecken, in der Sie wohnen, zum Beispiel für einen altersgerechten Umbau.
Hallo, mein Bauspar-Wohnriester wird zuteilungsreif. Da die Zinsen für den Bausparer mit 2,5 aber höher sind als die des Annuitätendarlehens mit 1,1 Prozent will ich nur das Guthaben zur Entschuldung (Sondertigung) nutzen. Danach würde ich gerne weiterriestern, da ich die Zulagen für meine Kinder noch sicherlich 10 Jahre bekommen kann. Solange werde ich auch in etwa noch das Darlehen abzahlen. Offizieller Renteneintritt wäre in rund 12 Jahren. Welche Riesterform macht ökonomisch Sinn? Die Bank schlägt Riester-Fondsparplan vor.
@SABA3814: Wohn-Riester-Sparende, die aus dem geförderten Eigenheim ausziehen, haben mehrere Möglichkeiten: 1. Umzug in ein Eigenheim innerhalb von fünf Jahren. Die Förderung bleibt erhalten, wenn Sie sich eine neue Immobilie zulegen, in die Sie selbst einziehen. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim. 2. Vorübergehender Auszug: Sie können das Eigenheim auch befristet vermieten, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Spätestens bis zum 67. Lebensjahr müssen Sie aber wieder in das geförderte Eigenheim einziehen. 3. Förderschädliche Kündigung: Mit der Kündigung des Vertrages ist der Kontostand des Wohnförderkontos vorzeitig (also auf einen Schlag) zu versteuern. Wie hoch der Auszahlbetrag dann ist, sollte vor der Kündigung beim Anbieter erfragt werden. 4. Nur theoretisch möglich: Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos auf einen anderen Riester-Vertrag zu leisten (§ 92a Abs. 2 EStG). Allerdings ist uns kein Anbieter bekannt, der bereit ist, die Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos anzunehmen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@flyman345: Bitte wenden Sie sich an die Zulagenstelle. Wir können Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantworten.
Tel: 03381/2162324
Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
Hallo,
vielleicht können Sie mir helfen.
Sowohl meine Frau, als auch ich haben unser Haus u.a. mit einem Wohnriester und einem entsprechenden Vorausdarlehen finanziert. Die Wohnriester-Kombination wird zum Oktober abgelöst. In den entsprechenden Konten sind nur die Sparzinsen und die Eigenbeträge eingeflossen, so dass ungefähr zu dem Zeitpunkt 19500 Euro und 13000 Euro für meine Frau eingezahlt worden sind. Leider wird bei der Bausparkasse mit dem Fuchs bei Auflösung des Vorausdarlehens automatisch der Bausparvertrag aufgelöst und verrechnet, so dass ein Wohnförderkonto angelegt wird.
Wir haben nie die Zulagen beantragt/erhalten oder die Wohnriesterverträge in der Einkommensteuer angegeben, da wir noch jeweils 2 weitere Spar-Riesterverträge seit langem haben. Bis auf einen sind diese zur Zeit beitragsfrei gestellt.
Da wir nicht direkt Nutzen aus den Wohnriesterverträgen gezogen haben, gibt es eine andere Möglichkeit diese rückabzuwickeln. Ist bei Altverträgen Minderung möglich?
@Barb05: Bitte lesen Sie unseren Bericht zur Riester-Förderung:
www.test.de/riester
Eine Restlaufzeit von 12 Jahren ist nach unserer Ansicht für einen Riester-Fondssparplan und eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung zu spät. Früher hatten wir mit 50plus zu einem Riester-Banksparplan geraten, doch aufgrund des langjährigen Zinstiefs gibt es keine Banken mehr, die Neukundinnen aufnehmen. Bleibt nur noch die klassische Riester-Rentenversicherung.
Ein zweiter Riester-Bausparvertrag macht nur Sinn, wenn Sie das Geld später in die Immobilie stecken, in der Sie wohnen, zum Beispiel für einen altersgerechten Umbau.
Hallo, mein Bauspar-Wohnriester wird zuteilungsreif. Da die Zinsen für den Bausparer mit 2,5 aber höher sind als die des Annuitätendarlehens mit 1,1 Prozent will ich nur das Guthaben zur Entschuldung (Sondertigung) nutzen. Danach würde ich gerne weiterriestern, da ich die Zulagen für meine Kinder noch sicherlich 10 Jahre bekommen kann. Solange werde ich auch in etwa noch das Darlehen abzahlen. Offizieller Renteneintritt wäre in rund 12 Jahren. Welche Riesterform macht ökonomisch Sinn? Die Bank schlägt Riester-Fondsparplan vor.
@SABA3814: Wohn-Riester-Sparende, die aus dem geförderten Eigenheim ausziehen, haben mehrere Möglichkeiten:
1. Umzug in ein Eigenheim innerhalb von fünf Jahren. Die Förderung bleibt erhalten, wenn Sie sich eine neue Immobilie zulegen, in die Sie selbst einziehen. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim.
2. Vorübergehender Auszug: Sie können das Eigenheim auch befristet vermieten, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Spätestens bis zum 67. Lebensjahr müssen Sie aber wieder in das geförderte Eigenheim einziehen.
3. Förderschädliche Kündigung: Mit der Kündigung des Vertrages ist der Kontostand des Wohnförderkontos vorzeitig (also auf einen Schlag) zu versteuern. Wie hoch der Auszahlbetrag dann ist, sollte vor der Kündigung beim Anbieter erfragt werden.
4. Nur theoretisch möglich: Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos auf einen anderen Riester-Vertrag zu leisten (§ 92a Abs. 2 EStG). Allerdings ist uns kein Anbieter bekannt, der bereit ist, die Zahlungen zur Minderung des Wohnförderkontos anzunehmen.