Winterdienst Dienst gekündigt

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Winterdienst - Dienst gekündigt

Die professionellen Schneeräumdienste werden den andauernden Schneefällen und immer wieder neu vereisten Straßen kaum noch Herr. Im Land Berlin kapitulieren etliche Winterdienste, weil sie sich nicht auf die schärferen Räumpflichten seit November eingestellt haben. test.de sagt, wie Hauseigentümer reagieren können, wenn ihr Winterdienst plötzlich kündigt.

Schneeräumdienste sind überfordert

Etliche Berliner Hauseigentümer finden Schreiben ihres Winterdienstes im Briefkasten. Darin steht in etwa, „hiermit kündigen wir außerordentlich fristlos den bestehenden Winterdienstvertrag.“ Die Vorauszahlungen würden taggenau mit den bisherigen Kosten verrechnet. Etliche professionelle Schneedienste arbeiten derzeit Tag und Nacht und kommen in vielen Kommunen, besonders in Berlin, mit Räumen und Streuen nicht nach. Hauseigentümer, die diesen Firmen die Winterdienstpflicht übertragen haben, können ein neues Unternehmen beauftragen. Doch sie müssen sehr großes Glück haben, um einen Schneeräumbetrieb mit freien Kapazitäten zu finden.

Nicht einfach: Schnee und Eis beseitigen

Im November dieses Jahres hatte das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass auf Straßen und Gehwegen Schnee und Eis nicht mehr nur „bekämpft“ sondern „beseitigt“ werden müssen. Viele Fußwege sind nicht mehr nur auf ein Meter Breite, sondern auf einem Streifen von 1,50 Meter zu räumen. Dass Winterdienste deshalb überfordert sind, lässt der Sprecher des Berliner Hauseigentümerverbands Haus und Grund, Dieter Blümmel, nicht gelten. „Die Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen müssen sie nicht wie bisher freiräumen, das macht die Berliner Stadtreinigung“, sagt Blümmel.

Nicht klagen, Mieter fragen

Die Eigentümer können die Schneeräumdienste auf Vertragserfüllung verklagen. Bis ein Gericht entscheidet, ist der Winter vorbei. Der Berliner Hauseigentümerverband Haus und Grund will zwar gegen die Kündigungen gerichtlich vorgehen. Das nützt aber dem Hausbesitzer nichts, auf dessen Gehwegen Schnee geschippt werden muss.

Tipp: Wenn Sie Ersatz zum Schneeräumen suchen, fragen Sie Ihre Mieter, Studenten oder Bekannte. Wenn sie Zeit haben, sind sie vielleicht gegen ein Entgelt bereit, zu Räumen und zu streuen.

Eigentümer müssen viele Angebote einholen

Hauseigentümer müssen sich darum kümmern, dass Gehwege schnee- und eisfrei sind. Stürzt ein Passant auf glattem Bürgersteig, kann der Verletzte den Hausbesitzer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen. Bei Eigenheimbesitzern würde eine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Vermieter brauchen für die vermietete Immobilie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice. Aber auch die städtischen Behörden verhängen Bußgelder, wenn nicht geräumt und gestreut ist. Den Bußgeldern können Eigentümer entgehen, indem sie sich nach Ersatz für den kündigenden Schneeräumservice umschauen. „Hausbesitzer müssen mehr als drei Winterdienste anfragen, damit das Amt sein Bemühen um eine neue Firma anerkennt“, sagt Blümmel.

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