
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Betreiber von Windkraftanlagen künftig Einwohner und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern um die Anlage an ihrem Unternehmen beteiligen. Das schreibt ein Bürgerbeteiligungsgesetz vor, dass der Schweriner Landtag am 20. April 2016 verabschiedet hat.
20 Prozent der Geschäftsanteile für Anwohner und Kommunen
Laut Gesetz müssen die Betreiber der Anlagen 20 Prozent der Geschäftsanteile Kommunen und Anwohnern anbieten, die sich in einem Umkreis von fünf Kilometern um die Anlage befinden. Alternativ können Betreiber Anwohner und Gemeinden durch ermäßigte Strompreise, Ausgleichsabgaben oder Spareinlagen an den Gewinnen der Windanlagen beteiligt werden. Mit den Maßnahmen will die Landesregierung mehr Akzeptanz für Windkraftanlagen in der Bevölkerung erreichen. Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern hat das Gesetz als zu bürokratisch kritisiert und fürchtet, dass es potenzielle Investoren abschrecken könne.
Anteilserwerb – attraktiv für Bürger?
Das Gesetz verpflichtet Projektträger, für neue Windparks eine Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Der Kauf solcher Anteile an einem Unternehmen ist für Bürger jedoch nicht risikofrei. Als Mitunternehmer des Windkraftunternehmens werden sie zwar an Gewinnen beteiligt. Läuft bei dem Unternehmen etwas schief, müssen sie jedoch auch für Verluste haften.
Sparprodukt ist die sicherere Alternative
Sicherer für Anwohner ist da die Möglichkeit, ein Sparprodukt zu wählen, dass die Projektträger ebenfalls anbieten müssen. Beim Sparprodukt kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Bürger, die im Umfeld von fünf Kilometern um die Anlage wohnen beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Zinsen für das angelegte Geld werden aus dem Gewinn des Windpark-Betriebs bezahlt. Die Verzinsung solcher Sparprodukte liegen in der Regel deutlich über den marktüblichen Zinssätzen.