Nutzt ein Beamter seinen Dienstwagen unerlaubt privat und verursacht einen Wildunfall, muss er für die Schäden aufkommen, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Durch die unerlaubte Privatnutzung verletzte er vorsätzlich Dienstpflichten und könne sich bei der Schadenregulierung nicht auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn berufen (Az. 5 K 684/16.KO).
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- Nach dem Unfall zahlt der Kfz-Versicherer erst für den Schaden, stuft aber dann den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten zurück – wie weit zurück, hängt vom Tarif ab.
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- Nach einem Unfall kürzen viele Versicherer dreist die Erstattung. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Tricks sie nutzen und gibt Hinweise, wie Betroffene mehr bekommen.
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- Mittlerweile geht die Rabattstaffel bei den meisten Autoversicherern bis SF 50, teils sogar bis SF 60. Was Sie zum System der Schadenfreiheitsklassen wissen müssen.
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