Nutzt ein Beamter seinen Dienstwagen unerlaubt privat und verursacht einen Wildunfall, muss er für die Schäden aufkommen, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Durch die unerlaubte Privatnutzung verletzte er vorsätzlich Dienstpflichten und könne sich bei der Schadenregulierung nicht auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn berufen (Az. 5 K 684/16.KO).