Ein Autofahrer, der behauptet, durch einen Wildunfall seien Beschädigungen am Fahrzeug entstanden, muss dafür Beweise erbringen. Nur dann kann er von seiner Teilkaskoversicherung die Regulierung des Schadens verlangen. Geklagt hatte eine Frau, deren Freund mit ihrem Pkw angeblich in einen Wildunfall verwickelt gewesen war. Er hatte behauptet, dass er einem großen Wildtier ausgewichen sei, um eine Kollision zu vermeiden. Dadurch sei das Auto gegen eine Leitplanke geprallt. Der dabei entstandene Schaden betrug 7 000 Euro. Der Versicherer lehnte die Regulierung ab und das Gericht gab ihm recht. Die Beschädigung durch das Ausweichmanöver könne zwar grundsätzlich Gegenstand des Teilkaskovertrages sein. Den Nachweis, dass es überhaupt stattgefunden hat, habe die Klägerin aber nicht geliefert (Az. 6 O 97/16).