
Nach einem Wildunfall kommt es darauf an, mit was für einem Tier der Wagen kollidiert ist. Die Teilkaskoversicherung hilft bei vielen Tierarten nicht. test.de erklärt, wann Fahrer für Schäden selbst zahlen – und wann ihnen die Versicherung hilft.
Sichere Übernahme nur mit Vollkasko
Jedes Jahr gibt es etwa 250 000 Wildunfälle – in vier von fünf Fällen läuft das Tier unvermittelt wenige Meter vor dem Auto auf die Straße. Fahrer mit Vollkasko bekommen den Schaden ersetzt, in der Teilkasko kommt es auf das Tier an.
Für Haarwild gilt eine Liste
Teilkaskoverträge decken oft nur Unfälle mit Haarwild ab. Es gilt die Liste aus dem Jagdgesetz: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Hasen, Dachse, Marder und mehr. Selbst Seehunde stehen auf der Liste, nicht aber die auf herbstlichen Straßen viel häufigeren Fasane. Hühner und Vögel lässt die Teilkasko aus, ebenso Hunde, Katzen und Nutztiere. Läuft eine Kuh vors Auto, muss der Fahrer sich an den Bauern halten.
Unterschiedliche Wildschadenklauseln
Viele Versicherer erweitern ihre „Wildschadenklausel“. Der ADAC führt in seinem Kompakttarif zum Beispiel „Haarwild laut Jagdgesetz“ und Haus- und Nutztiere auf, im teureren Tarif Komfort Vario „Tiere jeder anderen Art“. Auch Admiral Direkt nennt im Premium- und Komforttarif „Tiere aller Art.“ Asstel listet penibel die Tierarten auf, die in den Plus- und Komforttarifen über Haarwild hinausgehen: Pferde, Rinder, Schafe, Ziege, Hunde, Katzen.
Für Kleintiere wie Hasen gibt es manchmal Ausnahmen
Selbst wenn alle Tiere inklusive sind, zahlt die Teilkasko nicht immer. Bei kleinen Tieren wie Hase, Fuchs oder Kaninchen sollten Fahrer lieber nicht das Lenkrad herumreißen. Der Schaden durch einen Aufprall wäre meist geringer als der nach einem missglückten Ausweichmanöver. Wer es trotzdem riskiert, setzt den Teilkaskoschutz aufs Spiel.
Tipp: Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach. In älteren Verträgen steht oft keine erweiterte Wildschadenklausel. Welche neuen Verträge die Erweiterung ohne Zuschlag enthalten, zeigt der große Test von Autoversicherungen.