Wenn Mieterinnen oder Mieter regelmäßigen Besuch von Wildschweinen bekommen, müssen Vermieter Maßnahmen treffen, um das Eindringen der Tiere zu verhindern. Andernfalls darf die Miete gemindert werden. Das geht auf ein Urteil des Landgerichts Berlin zurück.
Der Fall
Die Mieter von Erdgeschosswohnungen in Berlin hatten oft Besuch von Wildschweinen. Die Tiere kamen auf das Grundstück der Wohnanlage und auf die Terrassen der Mieter. Eine Nachbarin berichtete sogar, dass sie von einem Wildschwein angegriffen wurde. Die Mieter errichteten daraufhin einen Elektrozaun und baten den Vermieter, die gesamte Wohnanlage wildschweinsicher einzuzäunen. Außerdem minderten sie die Miete.
Klage
Der Vermieter war mit der Mietminderung nicht einverstanden. Er fand unter anderem auch, dass die Bewohner hätten wissen müssen, dass es Wildschweine in forstnahen Wohngegenden geben kann.
Urteil
Das Landgericht Berlin gab den Mietern recht. Die Wildschweine stellen eine konkrete Gefahr dar. Der Vermieter muss das Grundstück und seine Mieter mit geeigneten Maßnahmen schützen, beispielsweise mit einem sicheren Zaun. Die Mieter wiederum müssen den selbst errichteten Elektrozaun entfernen. Die Mietminderung ist gerechtfertigt. Bei regelmäßigem Wildschweinbefall darf die Miete um 10 Prozent und in den Monaten zwischen Oktober und März sogar um 20 Prozent gemindert werden (Az. 67 S 65/14).
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