Wildtierschäden

Mietrecht: Schutz vor Wild­schweinen

0

Wenn Miete­rinnen oder Mieter regel­mäßigen Besuch von Wild­schweinen bekommen, müssen Vermieter Maßnahmen treffen, um das Eindringen der Tiere zu verhindern. Andernfalls darf die Miete gemindert werden. Das geht auf ein Urteil des Land­gerichts Berlin zurück.

Der Fall

Die Mieter von Erdgeschoss­wohnungen in Berlin hatten oft Besuch von Wild­schweinen. Die Tiere kamen auf das Grund­stück der Wohn­anlage und auf die Terrassen der Mieter. Eine Nach­barin berichtete sogar, dass sie von einem Wild­schwein angegriffen wurde. Die Mieter errichteten darauf­hin einen Elektrozaun und baten den Vermieter, die gesamte Wohn­anlage wild­schweinsicher einzuzäunen. Außerdem minderten sie die Miete.

Klage

Der Vermieter war mit der Miet­minderung nicht einverstanden. Er fand unter anderem auch, dass die Bewohner hätten wissen müssen, dass es Wild­schweine in forst­nahen Wohn­gegenden geben kann.

Urteil

Das Land­gericht Berlin gab den Mietern recht. Die Wild­schweine stellen eine konkrete Gefahr dar. Der Vermieter muss das Grund­stück und seine Mieter mit geeigneten Maßnahmen schützen, beispiels­weise mit einem sicheren Zaun. Die Mieter wiederum müssen den selbst errichteten Elektrozaun entfernen. Die Miet­minderung ist gerecht­fertigt. Bei regel­mäßigem Wild­schweinbefall darf die Miete um 10 Prozent und in den Monaten zwischen Oktober und März sogar um 20 Prozent gemindert werden (Az. 67 S 65/14).

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.