
Wespennest. Aus vielen Gründen gilt: Hände weg!
Beliebt sind sie nicht: Gelbschwarze Insekten, die Blumen, Kuchen oder Fleisch umschwirren. Auch wenn Wespen, Hornissen oder Erdbienen zustechen können – sie zu töten oder ihr Nest zu zerstören, ist ein Umweltdelikt. Die Tiere sind wichtig für ein intaktes Ökosystem und sorgen beispielsweise dafür, dass die Population anderer Insekten nicht außer Kontrolle gerät. Wer Wespen oder andere Insekten grundlos tötet, riskiert hohe Geldstrafen.
Wespennest ausräuchern nicht erlaubt
Derzeit wird vor dem Hagener Amtsgericht der Fall eines Mannes aus Iserlohn verhandelt, der ein Wespennest ausgeräuchert hat und von einer Nachbarin beobachtet wurde. 80 Euro soll der Hausbesitzer als Strafe für das unerlaubte Töten der Tiere zahlen. Doch der Mann weigert sich bislang.
Selbstverteidigung ist okay
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass wild lebende Tiere „nicht ohne vernünftigen Grund“ getötet werden dürfen. Wird ein Allergiker von stechenden Insekten attackiert und wehrt sich mit einem für das Tier tödlichen Schlag, hat er juristisch nichts zu befürchten.
Strafgelder: Bei geschützten Arten wirds besonders teuer
Besonders geschützte oder streng geschützte Arten dürfen überhaupt nicht getötet werden – allerdings kommen diese Menschen nur selten nahe. Zu ihnen gehören etwa Kreisel- und Knopfhorn-Wespen. Das Problem: Laien können kaum beurteilen, ob ein Insekt zu einer geschützten Art gehört. Auch von Insektenlampen, die Tiere anlocken und dann töten, wird aus juristischen Gründen abgeraten.Werden Tiere getötet, sind Strafgelder bis zu 5 000 Euro möglich. Bei geschützten Arten kann das Vergehen bis zu 65 000 Euro kosten.
Behördliche Erlaubnis einholen
Hilflos ausgeliefert sind Bürger den stechenden Biestern dennoch nicht. Wer ein Wespennest im Jalousienkasten entdeckt, wendet sich am besten an das zuständige Naturschutz- oder Landratsamt und meldet es. Die Behörden können die Genehmigung erteilen, in den Naturkreislauf einzugreifen. Auch Kammerjäger brauchen eine Erlaubnis, wenn sie ein Nest ausheben.