Wilde Ehe

Nach der Hoch­zeit: Großer Unterschied bei Sozial­versicherung

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Bei vielen Versicherungen spielt es weder in puncto Preis noch Schutz eine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist. Bei den Sozial­versicherungen aber macht es einen Unterschied: Hier haben Ehe- oder einge­tragene Lebens­partner große Vorteile.

Kranken­versicherung

Häufig können sich Verheiratete in der gesetzlichen Krankenkasse ihres Part­ners beitrags­frei mitversichern. Verdient einer zum Beispiel regel­mäßig weniger als 415 Euro im Monat, ist eine Familien­versicherung beim anderen möglich.

Alters­vorsorge

Stirbt ein Ehe- oder einge­tragener Lebens­partner, hat der andere Anspruch auf Hinterbliebenen­schutz der gesetzlichen Renten- und Unfall­versicherung – oft auch bei der Betriebs­rente. Unver­heirateten stehen diese Leistungen nicht zu.

Auto­matisch

Weiterer Vorteil: Bei vielen Verträgen von Haft­pflicht- und Rechts­schutz­versicherungen sind Ehe- oder einge­tragene Lebens­partner auto­matisch mit abge­sichert und müssen nicht extra in den Vertrag einge­tragen werden.

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