Nach der Hochzeit: Großer Unterschied bei Sozialversicherung

Bei vielen Versicherungen spielt es weder in puncto Preis noch Schutz eine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist. Bei den Sozialversicherungen aber macht es einen Unterschied: Hier haben Ehe- oder eingetragene Lebenspartner große Vorteile.
Krankenversicherung
Häufig können sich Verheiratete in der gesetzlichen Krankenkasse ihres Partners beitragsfrei mitversichern. Verdient einer zum Beispiel regelmäßig weniger als 415 Euro im Monat, ist eine Familienversicherung beim anderen möglich.
Altersvorsorge
Stirbt ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, hat der andere Anspruch auf Hinterbliebenenschutz der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – oft auch bei der Betriebsrente. Unverheirateten stehen diese Leistungen nicht zu.
Automatisch
Weiterer Vorteil: Bei vielen Verträgen von Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner automatisch mit abgesichert und müssen nicht extra in den Vertrag eingetragen werden.