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Wenn zwei Partner zusammenziehen, gibt es eine Menge doppelt: Wasserkocher, Fernseher und oft auch Versicherungsverträge. Finanztest hilft unverheirateten Paaren beim Versicherungscheck: Welche Verträge brauchen sie überhaupt? Bei welchen Policen kann ein Paar sparen, weil es eine von zwei Versicherungen kündigen kann? Welche braucht jeder individuell?
Das ist Pflicht
Pflicht in Deutschland sind eine Krankenversicherung und für Autobesitzer eine Kfz-Haftpflicht. In einigen Bundesländern müssen Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Aus unser Sicht unbedingt notwendig ist außerdem eine private Haftpflichtpolice.
Haftpflichtversicherung: Ein Vertrag reicht und ist oft günstiger
Sobald zwei Partner als Paar unter einem Dach wohnen, kommen sie mit einer Haftpflichtversicherung aus. Bedingung ist meist, dass die zweite Person in der Police namentlich genannt wird. Eine Ausnahme sind ausdrückliche Single-Tarife. Hier muss der Schutz erweitert werden. Wenn der Partner mit der jüngeren Police seinen Vertrag kündigt, erstatten viele Versicherer aus Kulanz den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungsjahr. Trotzdem sollten Paare beide Policen prüfen. Ist der jüngere Vertrag günstiger und bietet mehr Schutz, ist es ratsam, die reguläre Vertragsdauer abzuwarten und den älteren Vertrag zu kündigen.
Nachteile: Schäden beim Partner sind nicht versichert
Es gibt aber auch Nachteile bei einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung. Zerstört ein Partner aus Versehen das teure Teeservice seiner Freundin, ist das nicht versichert. Besonders teuer kann dies werden, wenn sich die Partner durch ein Missgeschick gegenseitig verletzen. Nach einem Unfall könnte es sein, dass die Krankenversicherung eines Partners die Kosten für eine medizinische Behandlung zurückverlangt. Daher sollten Paare beim gemeinsamen Vertrag auf eine bestimmte Klausel in den Versicherungsbedingungen achten. Sie besagt, dass bei Unverheirateten sogenannte Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern oder Arbeitgebern wegen Personenschäden im Schutz enthalten sind.
Auslandsreise-Krankenversicherung: Familienvertrag ist möglich
Lücke schließen. Mit einer gemeinsamen Police – meist Familienvertrag genannt – können unverheiratete Paare auch beim Reisekrankenschutz sparen, egal ob sie Kinder haben oder nicht. Notwendig ist der erweiterte Schutz fürs Ausland vor allem für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Ausland oft nur einen Teil der Kosten für eine medizinische Behandlung, außerhalb Europas gar keine und sie zahlen nie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Diese Lücke schließt eine Police der Auslandsreise-Krankenversicherung.
Besser nachfragen. Doch Vorsicht: Manche Versicherer bieten Familienverträge nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner an. Bei Abschluss des Vertrags sollte klar sein, welche Form der Partnerschaft der Versicherer einschließt. Manchmal gilt auch eine Mindestanzahl an Familienmitgliedern. Im Zweifel sollten Paare beim Versicherer nachfragen.
Geld sparen. In unseren regelmäßigen Vergleichen der Reisekrankenversicherungen gibt es einige Tarife, bei denen zwei mit einem gemeinsamen Vertrag sparen können. Unser jüngster Test für Urlaubsreisen (Finanztest 6/2015) zeigte: Bei 13 Tarifen für Familien lohnt sich auch für kinderlose Paare ein gemeinsamer Vertrag. Beim sehr guten Tarif TravelSecure AR ohne Selbstbehalt der Würzbürger sparen sie zum Beispiel mit einem Vertrag für beide 15 Euro im Jahr.
Hausratversicherung: Ist alles unter einem Dach, reicht ein Vertrag
Versicherungssumme anpassen. Solange ein Paar unter einem Dach wohnt, reicht eine Hausrat-Police für beide. Diese Variante hat keine Nachteile und ist günstiger. Ob Paare überhaupt den Verlust ihres Hausrats absichern sollten, hängt davon ab, wie viel dieser wert ist und ob sie etwa bei einem Einbruchdiebstahl den Verlust der Einrichtung finanziell verkraften könnten. Nach dem Einzug sollte das Paar die Versicherungssumme anpassen. Denn in der Regel ist diese auf den Hausrat nur eines Partners ausgelegt.
Adresse mitteilen. Wer die Summe nicht anpasst, ist unter Umständen unterversichert. Kommt es zu einem Schaden, ersetzt der Versicherer nur einen Teil. Ebenfalls wichtig: Möglichst zeitnah sollte der Versicherer die neue Adresse erfahren. Bei den meisten Policen erlischt der Schutz spätestens zwei Monate nach dem Umzug.
Rechtsschutzversicherung: Schutz ist auch für Partner möglich
Hat ein Partner eine Rechtsschutzversicherung, kann er seine Liebsten mitversichern. Manchmal gibt es Einschränkungen, dann darf zum Beispiel ein Partner nicht noch mit dem Expartner verheiratet sein. Sein Recht durchzusetzen, ist oft teuer. Die Rechtsschutzversicherung schützt vor diesen Kosten, hat aber auch ihren Preis. So kostete in unserem jüngsten Test (Finanztest 12/2014) das günstigste gute Angebot aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz etwa 222 Euro pro Jahr bei 150 Euro Selbstbehalt. Dieses muss der Kunde im Rechtsschutzfall selbst beisteuern.
Haus schützen: Der Eigentümer ist Versicherungsnehmer
Bei der Wohngebäudeversicherung spielt es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Versichert ist die Immobilie, Versicherungsnehmer ist der Eigentümer. Jeder Hauseigentümer sollte eine Gebäudeversicherung haben. Sie besteht aus vier Bausteinen: Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel sowie sogenannten Elementarschäden. Der Einzug eines Partners kann zum Anlass genommen werden, bestehende Verträge noch einmal zu checken. Ist die Police etwas älter, sollten Versicherte den Deckungsumfang prüfen. Davon können vor allem Kunden mit älteren Versicherungsbedingungen profitieren. Von Aus- oder Anbauten und einer möglichen Wertsteigerung sollte der Versicherer umgehend erfahren.
Schutz für Schäden durch Autos und Hunde: Der Halter zählt
Schadenersatzforderungen absichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Autobesitzer in Deutschland eine Pflichtversicherung und auch die Hundehalterhaftpflicht ist in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Schließlich können beide – Auto und Hund – große Schäden anrichten. Haften muss fast immer der Halter. Selbst wenn ihn keine direkte Schuld trifft, können hohe Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen.
Mitfahrer angeben. Beim Abschluss einer Autoversicherung muss ein Kunde häufig angeben, wer das Auto fahren wird. Ob er mit der angegebenen Person verheiratet ist oder nicht, spielt meist keine Rolle.
Fremdhüter schützen. Bei der Hundehaftpflichtversicherung sollte ein Halter darauf achten, dass auch fremde Hüter versichert sind. Dann ist der Partner auch geschützt, falls das Tier zum Beispiel beim Gassigehen einen Schaden verursacht.
Berufsunfähigkeit absichern: Jeder braucht eine eigene Police
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Beziehungsstatus keine Rolle. Jeder muss einen individuellen Vertrag abschließen, der dem eigenen Gesundheitsstatus und Beruf angepasst ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder in Erwägung ziehen, der die größten anderen Risiken abgedeckt hat. Dieser Schutz ist für jeden sehr empfehlenswert, der finanziell auf sein Berufseinkommen angewiesen ist oder mit seinem Einkommen seinen Partner oder Kinder unterhält. Ratsam ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen, denn je älter die Kunden, desto teurer sind die Angebote. Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommen für jene infrage, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder sich diesen Vertrag nicht leisten können. Die Police bietet jedoch nur eingeschränkten Schutz.
Krankenversicherung: Nur individuell
Eine Krankenversicherung muss jeder haben, gemeinsame Verträge gibt es für Unverheiratete nicht. Damit sind diese gegenüber Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften klar im Nachteil (Nach der Hochzeit) – zumindest bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der privaten Krankenversicherung braucht ohnehin jeder seinen eigenen Vertrag – unabhängig vom Familienstand. Selbst Kinder können nicht mitversichert werden. Sind beide Elternteile privat versichert, muss auch ein Kind privat versichert werden und braucht einen eigenen Vertrag. Das kostet extra.
Risikolebensversicherung: Partner berücksichtigen ist möglich
Finanziell absichern. Partner können sich über eine Risikolebensversicherung absichern – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Im Todesfall des Hauptverdieners sorgt sie für finanzielle Sicherheit: Stirbt er, erhalten seine Angehörigen die vereinbarte Versicherungssumme. Für Unverheiratete ist dieser Schutz besonders wichtig, da sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente haben. Auch beim Hinterbliebenenschutz der gesetzlichen Unfallversicherung und häufig bei der betrieblichen Altersvorsorge bleiben sie außen vor.
Vertrag überprüfen. Bringt ein Partner beim Zusammenziehen bereits eine Risikolebensversicherung mit, sollte er den Vertrag überprüfen. Gegebenenfalls muss er das Bezugsrecht anpassen und seinen neuen Partner eintragen. Zum Beispiel wenn noch der Expartner oder andere Angehörige als Berechtigte im Vertrag genannt sind. Prüfen Sie Ihren Versicherungsbestand mit unserem kostenlosen Versicherungs-Test. Von hier aus werden Sie zu unseren jüngsten Tests und Produktfindern rund um das Thema Versicherungen geleitet.
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