Wilde Ehe Auch Unver­heiratete können bei Versicherungen sparen

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Wilde Ehe - Auch Unver­heiratete können bei Versicherungen sparen

© Getty Images / Oliver Rossi

Wenn zwei Partner zusammenziehen, gibt es eine Menge doppelt: Wasser­kocher, Fernseher und oft auch Versicherungs­verträge. Finanztest hilft unver­heirateten Paaren beim Versicherungs­check: Welche Verträge brauchen sie über­haupt? Bei welchen Policen kann ein Paar sparen, weil es eine von zwei Versicherungen kündigen kann? Welche braucht jeder individuell?

Das ist Pflicht

Pflicht in Deutsch­land sind eine Kranken­versicherung und für Auto­besitzer eine Kfz-Haftpflicht. In einigen Bundes­ländern müssen Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Aus unser Sicht unbe­dingt notwendig ist außerdem eine private Haftpflichtpolice.

Haft­pflicht­versicherung: Ein Vertrag reicht und ist oft güns­tiger

Sobald zwei Partner als Paar unter einem Dach wohnen, kommen sie mit einer Haftpflichtversicherung aus. Bedingung ist meist, dass die zweite Person in der Police namentlich genannt wird. Eine Ausnahme sind ausdrück­liche Single-Tarife. Hier muss der Schutz erweitert werden. Wenn der Partner mit der jüngeren Police seinen Vertrag kündigt, erstatten viele Versicherer aus Kulanz den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungs­jahr. Trotzdem sollten Paare beide Policen prüfen. Ist der jüngere Vertrag güns­tiger und bietet mehr Schutz, ist es ratsam, die reguläre Vertrags­dauer abzu­warten und den älteren Vertrag zu kündigen.

Nachteile: Schäden beim Partner sind nicht versichert

Es gibt aber auch Nachteile bei einer gemein­samen Haft­pflicht­versicherung. Zerstört ein Partner aus Versehen das teure Teeservice seiner Freundin, ist das nicht versichert. Besonders teuer kann dies werden, wenn sich die Partner durch ein Miss­geschick gegen­seitig verletzen. Nach einem Unfall könnte es sein, dass die Kranken­versicherung eines Part­ners die Kosten für eine medizi­nische Behand­lung zurück­verlangt. Daher sollten Paare beim gemein­samen Vertrag auf eine bestimmte Klausel in den Versicherungs­bedingungen achten. Sie besagt, dass bei Unver­heirateten sogenannte Regress­ansprüche von Sozial­versicherungs­trägern oder Arbeit­gebern wegen Personenschäden im Schutz enthalten sind.

Auslands­reise-Kranken­versicherung: Familien­vertrag ist möglich

Lücke schließen. Mit einer gemein­samen Police – meist Familien­vertrag genannt – können unver­heiratete Paare auch beim Reisekranken­schutz sparen, egal ob sie Kinder haben oder nicht. Notwendig ist der erweiterte Schutz fürs Ausland vor allem für Mitglieder der gesetzlichen Kranken­versicherung. Gesetzliche Krankenkassen über­nehmen im Ausland oft nur einen Teil der Kosten für eine medizi­nische Behand­lung, außer­halb Europas gar keine und sie zahlen nie für einen medizi­nisch notwendigen Rück­trans­port. Diese Lücke schließt eine Police der Auslandsreise-Krankenversicherung.

Besser nach­fragen. Doch Vorsicht: Manche Versicherer bieten Familien­verträge nur für Ehepartner und einge­tragene Lebens­partner an. Bei Abschluss des Vertrags sollte klar sein, welche Form der Part­nerschaft der Versicherer einschließt. Manchmal gilt auch eine Mindest­anzahl an Familien­mitgliedern. Im Zweifel sollten Paare beim Versicherer nach­fragen.

Geld sparen. In unseren regel­mäßigen Vergleichen der Reisekranken­versicherungen gibt es einige Tarife, bei denen zwei mit einem gemein­samen Vertrag sparen können. Unser jüngster Test für Urlaubsreisen (Finanztest 6/2015) zeigte: Bei 13 Tarifen für Familien lohnt sich auch für kinder­lose Paare ein gemein­samer Vertrag. Beim sehr guten Tarif TravelSecure AR ohne Selbst­behalt der Würzbürger sparen sie zum Beispiel mit einem Vertrag für beide 15 Euro im Jahr.

Hausrat­versicherung: Ist alles unter einem Dach, reicht ein Vertrag

Versicherungs­summe anpassen. Solange ein Paar unter einem Dach wohnt, reicht eine Hausrat-Police für beide. Diese Variante hat keine Nachteile und ist güns­tiger. Ob Paare über­haupt den Verlust ihres Hausrats absichern sollten, hängt davon ab, wie viel dieser wert ist und ob sie etwa bei einem Einbruch­diebstahl den Verlust der Einrichtung finanziell verkraften könnten. Nach dem Einzug sollte das Paar die Versicherungs­summe anpassen. Denn in der Regel ist diese auf den Hausrat nur eines Part­ners ausgelegt.

Adresse mitteilen. Wer die Summe nicht anpasst, ist unter Umständen unter­versichert. Kommt es zu einem Schaden, ersetzt der Versicherer nur einen Teil. Ebenfalls wichtig: Möglichst zeit­nah sollte der Versicherer die neue Adresse erfahren. Bei den meisten Policen erlischt der Schutz spätestens zwei Monate nach dem Umzug.

Rechts­schutz­versicherung: Schutz ist auch für Partner möglich

Hat ein Partner eine Rechtsschutzversicherung, kann er seine Liebsten mitversichern. Manchmal gibt es Einschränkungen, dann darf zum Beispiel ein Partner nicht noch mit dem Expartner verheiratet sein. Sein Recht durch­zusetzen, ist oft teuer. Die Rechts­schutz­versicherung schützt vor diesen Kosten, hat aber auch ihren Preis. So kostete in unserem jüngsten Test (Finanztest 12/2014) das güns­tigste gute Angebot aus Privat-, Berufs- und Verkehrs­rechts­schutz etwa 222 Euro pro Jahr bei 150 Euro Selbst­behalt. Dieses muss der Kunde im Rechts­schutz­fall selbst beisteuern.

Haus schützen: Der Eigentümer ist Versicherungs­nehmer

Bei der Wohngebäudeversicherung spielt es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Versichert ist die Immobilie, Versicherungs­nehmer ist der Eigentümer. Jeder Haus­eigentümer sollte eine Gebäude­versicherung haben. Sie besteht aus vier Bausteinen: Schäden durch Leitungs­wasser, Feuer, Sturm und Hagel sowie sogenannten Elementarschäden. Der Einzug eines Part­ners kann zum Anlass genommen werden, bestehende Verträge noch einmal zu checken. Ist die Police etwas älter, sollten Versicherte den Deckungs­umfang prüfen. Davon können vor allem Kunden mit älteren Versicherungs­bedingungen profitieren. Von Aus- oder Anbauten und einer möglichen Wert­steigerung sollte der Versicherer umge­hend erfahren.

Schutz für Schäden durch Autos und Hunde: Der Halter zählt

Schaden­ersatz­forderungen absichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Auto­besitzer in Deutsch­land eine Pflicht­versicherung und auch die Hundehalterhaft­pflicht ist in einigen Bundes­ländern vorgeschrieben. Schließ­lich können beide – Auto und Hund – große Schäden anrichten. Haften muss fast immer der Halter. Selbst wenn ihn keine direkte Schuld trifft, können hohe Schaden­ersatz­forderungen auf ihn zukommen.

Mitfahrer angeben. Beim Abschluss einer Auto­versicherung muss ein Kunde häufig angeben, wer das Auto fahren wird. Ob er mit der angegebenen Person verheiratet ist oder nicht, spielt meist keine Rolle.

Fremdhüter schützen. Bei der Hundehaftpflichtversicherung sollte ein Halter darauf achten, dass auch fremde Hüter versichert sind. Dann ist der Partner auch geschützt, falls das Tier zum Beispiel beim Gassigehen einen Schaden verursacht.

Berufs­unfähigkeit absichern: Jeder braucht eine eigene Police

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Beziehungs­status keine Rolle. Jeder muss einen individuellen Vertrag abschließen, der dem eigenen Gesund­heits­status und Beruf angepasst ist. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte jeder in Erwägung ziehen, der die größten anderen Risiken abge­deckt hat. Dieser Schutz ist für jeden sehr empfehlens­wert, der finanziell auf sein Berufs­einkommen angewiesen ist oder mit seinem Einkommen seinen Partner oder Kinder unterhält. Ratsam ist es, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung in jungen Jahren abzu­schließen, denn je älter die Kunden, desto teurer sind die Angebote. Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommen für jene infrage, die keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen oder sich diesen Vertrag nicht leisten können. Die Police bietet jedoch nur einge­schränkten Schutz.

Kranken­versicherung: Nur individuell

Eine Kranken­versicherung muss jeder haben, gemein­same Verträge gibt es für Unver­heiratete nicht. Damit sind diese gegen­über Ehepaaren und einge­tragenen Lebens­part­nerschaften klar im Nachteil (Nach der Hochzeit) – zumindest bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der privaten Kranken­versicherung braucht ohnehin jeder seinen eigenen Vertrag – unabhängig vom Familien­stand. Selbst Kinder können nicht mitversichert werden. Sind beide Eltern­teile privat versichert, muss auch ein Kind privat versichert werden und braucht einen eigenen Vertrag. Das kostet extra.

Risiko­lebens­versicherung: Partner berück­sichtigen ist möglich

Finanziell absichern. Partner können sich über eine Risikolebensversicherung absichern – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Im Todes­fall des Haupt­verdieners sorgt sie für finanzielle Sicherheit: Stirbt er, erhalten seine Angehörigen die vereinbarte Versicherungs­summe. Für Unver­heiratete ist dieser Schutz besonders wichtig, da sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente haben. Auch beim Hinterbliebenen­schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und häufig bei der betrieblichen Alters­vorsorge bleiben sie außen vor.

Vertrag über­prüfen. Bringt ein Partner beim Zusammenziehen bereits eine Risiko­lebens­versicherung mit, sollte er den Vertrag über­prüfen. Gegebenenfalls muss er das Bezugs­recht anpassen und seinen neuen Partner eintragen. Zum Beispiel wenn noch der Expartner oder andere Angehörige als Berechtigte im Vertrag genannt sind. Prüfen Sie Ihren Versicherungs­bestand mit unserem kostenlosen Versicherungs-Test. Von hier aus werden Sie zu unseren jüngsten Tests und Produktfindern rund um das Thema Versicherungen geleitet.

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