Widerruf und Rücktritt

Tipps

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Beratung. Haben Sie nach dem Unterschreiben des Versicherungsantrags Zweifel bekommen? Dann suchen Sie vor Ablauf der Fristen Rat bei einer Verbraucherzentrale.

Einschreiben. Schicken Sie Widerruf, Rücktritt oder Widerspruch immer in schriftlicher Form und mit eigenhändiger Unterschrift an die Versicherungsgesellschaft. Am besten ist ein Einschreiben mit Rückschein. Damit können Sie im Zweifel beweisen, dass der Versicherer Ihren Brief erhalten hat.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.10.2019 um 14:05 Uhr
Widerruf Schadensregulierungsvereinbarung

@Hempe39: An dieser Stelle geht es nur um die rechtliche Frage des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Vertrages. Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages haben die Versicherten das hier dargestellte Widerrufsrecht. Das hier vorgestellte Recht zum Widerruf gibt es nicht für jede Erklärung eines Versicherten gegenüber dem Versicherer.
Mit der Frage, ob sie die Zustimmung zur Schadensregulierung wieder zurücknehmen dürfen, und wenn ja, unter welchem Voraussetzungen, bitten wir Sie, in der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Nehmen Sie bitte die ursprüngliche Erklärung zur Zustimmung mit in das Beratungsgespräch. (maa)

Hempe39 am 25.10.2019 um 14:06 Uhr
Widerruf

Ich habe einer Schadensregulierung einer Versicherung schriftlich zugestimmt.
Frist seitens der Versicherung war angegeben. Diese habe ich eingehalten.
Geraume Zeit später stellte ich jedoch fest, dass diese Zustimmung falsch war.
Ich habe schriftlich widerrufen. Jedoch die Versicherung hat mir diese genannte
Widerrufsschreiben nicht beantwortet.
Ist die Versicherung im Recht ?

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.09.2015 um 11:18 Uhr
Sind diese Informationen noch aktuell?

@Till_Wollheim: Der Artikel ist mit Stand 2001. Für Verträge, die bis 2001 abgeschlossen wurden, gelten nach wie vor obige Angaben. Danach wurden die gesetzlichen Regeln mehrfach geändert.
Musterbeispiele für Widerrufsbelehrungen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz www.bmjv.de . Geben Sie dort im Suchfenster den Begriff Widerrufsbelehrung ein. Im dritten Absatz der angezeigten Seite klicken Sie auf den Begriff Musterbelehrungen.
Zum Thema Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen schauen Sie sich bitte folgenden Link unseres Hauses an...
https://www.test.de/Lebensversicherung-Bundesgerichtshof-staerkt-Rechte-bei-Rueckabwicklung-4887207-0/
(dda)

Till_Wollheim am 09.09.2015 um 01:14 Uhr
Sind diese Informationen noch aktuell?

Wie muß die Widerspruchsbelehrung aussehen? Ich wusste gar nicht, daß es Widerruf und -spruch gibt. Möglicherweise ist das hier alles kalter Kaffe? Till