
Kunden, die sich nicht auf eine neue Klausel einlassen wollen, kündigt die Sparkasse Coburg-Lichtenfels das Depot. Mit der Klausel möchten viele Sparkassen ihre bisherige Praxis legalisieren, Provisionszahlungen von Wertpapier-Emittenten selbst einzubehalten, statt sie an die Anleger weiterzugeben. test.de sagt, wie Anleger jetzt vorgehen sollten.
Kunde verweigert Zustimmung
Die Sparkasse Coburg-Lichtenfels kündigt einem Kunden das Wertpapierdepot, weil er die Zustimmung zu einer neuen Klausel in den „Bedingungen für Wertpapiergeschäfte“ verweigert hat. Mit der Klausel wollen sich viele Sparkassen Vertriebsvergütungen – je nach Investment in Höhe von 0,1 bis 5,75 Prozent – von den Herausgebern der Papiere sichern. Entworfen hat den Vertragszusatz der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und ihn allen Mitgliedsinstituten zur Verfügung gestellt. Jede Sparkasse entscheidet selbst, ob sie die neue Klausel anwenden will.
Tipp: Sind Sie auch von einer Kündigung betroffen, wechseln Sie zu einer anderen Bank. Das Übertragen der Wertpapiere kostet nichts. Ein günstiges Filialdepot bietet etwa die Postbank. Kostenlos ist es bei einigen Onlinebanken. Mehr zum Thema lesen Sie im Test Depot: Viel sparen mit dem besten Wertpapierdepot.
Provisionen sollten eigentlich dem Kunden zustehen
Bisher hatte die Sparkasse das Geld der Kunden ohne entsprechende Klausel eingesackt. Für den Anleger spricht die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragrafen 667, 675). Danach müssen Banken alles, was sie für das Ausführen des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangen, herausgeben. Die Sparkassen hingegen sagen, sie brauchten die Provisionseinnahmen, um ihre Beratungskosten zu decken.
Gute Chancen auf Schadenersatz
Der Herausgabeanspruch ist strittig. Sollte der Bundesgerichtshof irgendwann entscheiden, dass die Provisionen dem Kunden zustehen, dieser aber zuvor bereits verzichtet hat, geht er leer aus. Wie wahrscheinlich dieses Urteil ist, können wir nicht sagen. Bereits jetzt haben Kunden gute Chancen auf Schadenersatz, wenn die Bank bei der Anlageberatung verschwiegen hat, dass sie Provisionen vom Fondsanbieter erhält. Das nützt dem Anleger aber nur etwas, wenn er mit dem Fonds Verluste erlitten hat.
Klausel bis 1. April ablehnen
Wollen Kunden den möglichen Anspruch auf Provisionen behalten, sollten sie die Klausel schriftlich ablehnen, spätestens bis zum 1. April 2015. Vermutlich wird die Sparkasse das Depot dann kündigen.
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Gell.
Wenn die Depotverbindung einwandfrei geführt wurde, keine anderen Gründe vorliegen, und dann trotzdem gekündigt wird, liegt die Beweislast bei der Bank. Sie muss dann durch Nennung anderer Gründe beweisen, dass der Widerspruch gegen die rechtswidrigen Klauseln nicht der Anlass war. Kein Gericht dieser Welt, das noch etwas auf Moral und Sitte hält, wird der Bank dann irgendwelche faulen Ausreden glauben. Und nein, Kunden dürfen sich genausowenig rechtsmissbräuchlich verhalten. Zwar werden Sie als Kunde schwerlich eine rechtsmissbräuchliche Kündigung hinbekommen, da für die Bank eine solche Kündigung Tagesgeschäft ist, aber wenn Sie aus Wut gegenüber der Depotkündigung einen ganzen Tag lang immer wieder Geld am Automaten abheben und an der Kasse sofort wieder einzahlen, dann wäre das genauso rechtsmissbräuchlich.
Also ich bin mir sehr sicher, das die Bank die "Erkennbarkeit" sehr genau zu verhindern weiß. Ggf. erfolgt einige Monate später die Kündigung, der Nachweis des direkten Zusammenhangs mit den AGB-Änderungen obliegt dem Kunden. Eine Bank kann jederzeit ordentlich kündigen. Genau das kann jeder Kunde auch. Keine Bank dürfte einen Kunden behalten, der sich gegen die neune AGB wehrt, von wenigen"wohlhabenden" Ausnahmen mal abgesehen.
1. Die Klauseln sind rechtswidrig. Das ergibt sich zweifelsfrei aus den genannten Paragraphen und ist juristisch unstrittig. Strittig ist es höchstens in dem Sinne, dass die Banken das Gegenteil behaupten. Aber das kann ja jeder. Und die Banken tun nicht aus sachlicher Motivation, sondern weil sie von dieser rechtswidrigen Praxis extrem profitieren. test schreibt "strittig", weil es keine Verbraucherschutzorganisation ist, sondern eine zwischen Wirtschaft und Verbraucherschutz vermittelnde Organisation: Nur 1/3 der maßgeblichen Stimmen im Kuratorium werden durch die Verbraucherzentralen gestellt, die gleiche Anzahl durch die Wirtschaftslobby.
2. Es geht hier nicht um den Rechtsanspruch auf ein Depot, sondern die rechtsmissbräuchliche Nutzung der Kündigungsmöglichkeit. Ob die Bank einen Grund angibt oder nicht spielt dabei keine Rolle. Es genügt, dass es eine Schikane erkennbar als Reaktion darauf ist, dass der Kunde sich lediglich gegen das rechtswidrige Gebaren gewehrt hat.
1. Sie gehen davon aus, die neuen Klauseln seien rechtswidrig. Wie kommen Sie dazu? Selbst test schreibt: "Der Herausgabeanspruch ist strittig."
2. Mir ist nicht bekannt, dass in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Depot gibt. Die Bank wird kündigen, ohne einen Grund anzugeben.
Davon geht ja selbst test aus und empfiehlt den Wechsel zu einer Bank ohne dieses Klauseln, falls es diese denn tatsächlich noch lange geben sollte.