
Wertpapierdepots in der Sparkassen-Filiale sind oft nicht die günstigsten.
Kunden, die sich nicht auf eine neue Klausel einlassen wollen, kündigt die Sparkasse Coburg-Lichtenfels das Depot. Mit der Klausel möchten viele Sparkassen ihre bisherige Praxis legalisieren, Provisionszahlungen von Wertpapier-Emittenten selbst einzubehalten, statt sie an die Anleger weiterzugeben. test.de sagt, wie Anleger jetzt vorgehen sollten.
Kunde verweigert Zustimmung
Die Sparkasse Coburg-Lichtenfels kündigt einem Kunden das Wertpapierdepot, weil er die Zustimmung zu einer neuen Klausel in den „Bedingungen für Wertpapiergeschäfte“ verweigert hat. Mit der Klausel wollen sich viele Sparkassen Vertriebsvergütungen – je nach Investment in Höhe von 0,1 bis 5,75 Prozent – von den Herausgebern der Papiere sichern. Entworfen hat den Vertragszusatz der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und ihn allen Mitgliedsinstituten zur Verfügung gestellt. Jede Sparkasse entscheidet selbst, ob sie die neue Klausel anwenden will.
Tipp: Sind Sie auch von einer Kündigung betroffen, wechseln Sie zu einer anderen Bank. Das Übertragen der Wertpapiere kostet nichts. Ein günstiges Filialdepot bietet etwa die Postbank. Kostenlos ist es bei einigen Onlinebanken. Mehr zum Thema lesen Sie im Test Depot: Viel sparen mit dem besten Wertpapierdepot.
Provisionen sollten eigentlich dem Kunden zustehen
Bisher hatte die Sparkasse das Geld der Kunden ohne entsprechende Klausel eingesackt. Für den Anleger spricht die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragrafen 667, 675). Danach müssen Banken alles, was sie für das Ausführen des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangen, herausgeben. Die Sparkassen hingegen sagen, sie brauchten die Provisionseinnahmen, um ihre Beratungskosten zu decken.
Gute Chancen auf Schadenersatz
Der Herausgabeanspruch ist strittig. Sollte der Bundesgerichtshof irgendwann entscheiden, dass die Provisionen dem Kunden zustehen, dieser aber zuvor bereits verzichtet hat, geht er leer aus. Wie wahrscheinlich dieses Urteil ist, können wir nicht sagen. Bereits jetzt haben Kunden gute Chancen auf Schadenersatz, wenn die Bank bei der Anlageberatung verschwiegen hat, dass sie Provisionen vom Fondsanbieter erhält. Das nützt dem Anleger aber nur etwas, wenn er mit dem Fonds Verluste erlitten hat.
Klausel bis 1. April ablehnen
Wollen Kunden den möglichen Anspruch auf Provisionen behalten, sollten sie die Klausel schriftlich ablehnen, spätestens bis zum 1. April 2015. Vermutlich wird die Sparkasse das Depot dann kündigen.