
Ein Rettungsassistent und ein Feuerwehrmann haben beim Bundesfinanzhof (BFH) durchgesetzt, dass das Finanzamt für ihre Einsatztage Verpflegungspauschalen anerkennen muss.
Der Feuerwehrmann kann je 24 Euro Verpflegungspauschale für seine 24- Stunden-Bereitschaftsdienste im Krankenhaus geltend machen. Die zählen als Auswärtstätigkeit, weil das Krankenhaus nicht sein Arbeitgeber ist (Az. VI R 23/11). Auch der Rettungsassistent kann für seine Einsatztage im Notarztwagen und in auswärtigen Rettungsstellen die Pauschale je nach Abwesenheit von zuhause abrechnen. Das geht nur nicht für die Arbeitstage an seiner regelmäßigen, festen Arbeitsstätte, die zugleich Mittelpunkt seiner Arbeit ist (Az. VI R 36/11).
Tipp: Für Arbeitstage außerhalb Ihrer dauerhaften, ortsfesten Arbeitsstätte können Sie je nach Abwesenheit von zuhause Verpflegungspauschalen ansetzen: ab 8 Stunden 6 Euro, ab 14 Stunden 12 Euro und ab 24 Stunden 24 Euro. Zudem dürfen Sie für Fahrten von daheim zur mobilen Arbeit 30 Cent je Kilometer der Hin- und Rückfahrt mit Ihrem Auto absetzen oder die tatsächlichen Kosten.
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 000 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
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- Mit Entfernungspauschale, Unfall- und Reisekosten Steuern sparen: Wer ins Büro fährt, setzt die Pendlerpauschale ab. Wer auswärts unterwegs ist, rechnet noch mehr ab.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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@npatzschke:Ja das Finanzamt erkennt die Pauschalen maximal 3 Monate für dieselbe auswärtige Tätigkeit an. Diese Frist beginnt wieder neu, wenn die Auswärtstätigkeit nur 1 oder 2 Tage in der Woche dauert oder der Einsatz aus beruflichen Gründen für mindestens 4 Wochen unterbrochen wird. Zudem wirkt sich Frist für fahrende Arbeitnehmer wie Berufskraftfahrer, Zug- und Flugbegleiter, Piloten, Fahrlehrer, Rettungsassistenten und Seeleute meist nicht aus. Denn mit jeder Fahrt beginnt die Frist neu, selbst wenn sie dieselbe Strecke fahren. Beispiel: Die Frist fängt für einen Speditionsfahrer an, wenn er morgens um 7 Uhr auf dem Betriebshof den Fahrauftrag erhält und endet, wenn er den Lkw dort wieder abstellt. Kommt er um 15.30 Uhr zurück, kann der Fahrer in seiner Steuererklärung 6 Euro Verpflegungspauschale abrechnen, weil er nach mehr als acht Stunden zurückgekehrt ist. Ist er an 230 Tagen im Jahr mindestens acht Stunden unterwegs, kommen insgesamt 1 380 Euro (230 Tage x 6 Euro) zusammen.
Wie verhält es sich, wenn der Feuerwehrmann mehr als drei Monate im selben Krankenhaus Dienst hat? In anderen Fällen wurde die Verpflegungspauschale auf drei Monate gekürzt, da es sich dann um eine Beschäftigung an derselben Tätigkeitsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG handelt.