
Handelt es sich beim Fernsehabo für die allwöchentliche Bundesliga-Konferenz um Werbungskosten, die ein Fußballtrainer absetzen kann? Mit dieser Frage muss sich der Bundesfinanzhof (BFH) auseinandersetzen (Az. VI R 24/16). Ein Torwarttrainer der Zweiten Bundesliga hatte sein Pay-TV-Abo beim Bezahlsender Sky in seiner Steuererklärung angegeben. Schließlich seien das für ihn berufsbedingte Werbungskosten. Das Finanzgericht Düsseldorf verweigerte ihm den Steuerabzug und wollte ihm sogar die Revision vor dem höchsten Finanzgericht verwehren, weil es das Ansinnen offenbar für zu absurd hielt. Der Trainer reichte eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die der BFH dann auch akzeptierte. Nun müssen die Richter entscheiden, wann sich die Ausgaben für Medienkonsum von der Steuer absetzen lassen – das Urteil wird auch für Abonnenten von Zeitungen und Zeitschriften interessant.
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