Studenten, die ein Stipendium erhalten haben und Kosten fürs Studium geltend machen wollen, können sich an einen Musterprozess vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hängen. Der BFH muss nämlich entscheiden, ob ein Stipendium den Werbungskostenabzug verringert oder nicht (Az. VI R 29/16). In dem Fall machte ein Rechtsanwalt die vollen 30 000 Euro Kosten für sein Masterstudium als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend. Das Finanzamt erkannte aber nur 8 000 Euro an, weil der Jurist 22 000 Euro als Stipendium erhalten hat und diese seine Kosten verringert hätten.
Tipp: Wurde Ihnen ein Stipendium von den Studienkosten abgezogen, können Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen und auf das laufende Verfahren verweisen.