Wer neben seinem Diensthandy noch eine Speicherkarte kauft, kann die Kosten sofort separat als Werbungskosten absetzen (BFH, Az. III B 30/92).
Wer neben seinem Diensthandy noch eine Speicherkarte kauft, kann die Kosten sofort separat als Werbungskosten absetzen (BFH, Az. III B 30/92).