
Bei beruflichen Feiern muss das Finanzamt großzügig sein.
Wann ist eine Geburtstagsfeier beruflich veranlasst? Wenn unter den Gästen nur Arbeitskollegen oder Mitarbeiter und keine Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte sind? Oder kommt ein Werbungskostenabzug auch bei gemischten Veranstaltungen infrage? Jüngste Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) eröffnen Arbeitnehmern neue Chancen. Ein GmbH-Geschäftsführer darf Ausgaben in Höhe von 2 470 Euro für die Feier seines 60. Geburtstags als Werbungskosten absetzen, so die Finanzrichter. Begründung: Sämtliche Mitarbeiter waren während der Arbeitszeit in die Werkshalle zu maßvollen Kosten von 35 Euro pro Person eingeladen (BFH, Az. VI R 7/16). Ähnlich urteilten die Finanzrichter im Falle eines Beamten, der sein 40. Dienstjubiläum mit Kollegen feierte (BFH, Az. VI R 24/15). Selbst wenn private Gäste mitfeiern, ist es möglich, die Kosten für die beruflichen Gäste anteilig abzusetzen (BFH, Az. VI R 46/14).