Ein angestellter Orchestermusiker darf seinen schwarzen Anzug, den er bei Auftritten tragen muss, nicht als Werbungskosten geltend machen, entschied das Finanzgericht Münster (Az. 8 K 3646/15). Denn er kann den Anzug auch privat tragen.
Ein angestellter Orchestermusiker darf seinen schwarzen Anzug, den er bei Auftritten tragen muss, nicht als Werbungskosten geltend machen, entschied das Finanzgericht Münster (Az. 8 K 3646/15). Denn er kann den Anzug auch privat tragen.