Beschädigte normale Kleidung. Auch wenn Sie den Kauf „normaler“ Kleidung nicht absetzen können, dürfen Sie Reparatur und Reinigung steuerlich ansetzen. Voraussetzung: Ihre Kleidung wurde berufsbedingt beschädigt oder verschmutzt.
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Nur wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, sind Aufwendungen für deren Reinigung als Werbungskosten abziehbar: Hier können Verbraucher auf das BFH-Urteil vom 29.6.1993, VI R 53/92, BStBl. 1993 II. S. 838, verweisen. Die Reinigungskosten sind nach der BFH-Rechtsprechung voll absetzbar. Ausgenommen Reinigungskosten für Unterwäsche, Socken. (maa)
Das ist ja schön und recht, dass man/frau die Kosten für selbstgewaschene Berufskleidung, die vom AG gestellt wird, absetzen kann. Mein Finanzbeamter will aber im Lst-jahresausgleich die Rechtsgrundlage wissen, wie man/frau zu den jeweiligen Ansätzen kommt.
Danke für ihre Einschätzung .Die 1500 € unterschied ind der Bezahlung können auch ein Indiez für die Rechsprechung gwesen sein ?
Ein Bäcker oder Koch hat auch das Problem das er die Kleidung die man wohl nicht in der Freizeit so tragen kann absezten kann!
Schon irgendwie merkwürdig, dass ein Anzug eines Bankers - den die meisten wohl kaum in der Freizeit oder sonst wo tragen werden - nicht anerkannt wird, während der Blaumann des Handwerkers, den dieser wahrscheinlich auch während der Schwarzarbeit oder im Garten regelmäßig trägt, auch noch abgesetzt werden kann.