
Leuchtendes Beispiel. Das Finanzamt erkennt beruflich genutzte Kleidung oft, aber nicht immer, als Werbungskosten an. © picture alliance / Geisler-Fotopress
Wer im Job auf Berufs- Schutz- oder andere Arbeitskleidung angewiesen ist, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen.
Was gilt als Berufskleidung?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Werkstatt einen Blaumann oder grauen Kittel brauchen, tragen typische Berufskleidung. Sie lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abziehen. Doch wie sieht es mit Business-Kleidung aus? Oder mit einem Tropenhelm und Khakihemd, weil jemand eine Dienstreise in die Tropen machen muss? Finanztest sagt, wann das Finanzamt an den Kosten für Berufskleidung beteiligt werden kann.
Unser Rat
Anspruch. Erkennt man Ihren Beruf an seiner Kleidung und ist es so gut wie ausgeschlossen, dass Sie die Berufsbekleidung auch privat tragen, sind die Anschaffungs- und Reinigungskosten als Werbungskosten abzugsfähig. Das lohnt sich aber nur, wenn die Summe aller Werbungskosten in diesem Jahr zusammen höher ist als Pauschale von 1 230 Euro, die automatisch bei jedem Arbeitnehmer von den Einkünften abgezogen wird.
Nichtbeanstandungsgrenze. Anstatt die Kosten für Berufskleidung in der Steuererklärung mit einzelnen Belegen nachzuweisen, können Sie auch einfach den Betrag von 110 Euro für „typische Berufskleidung“ angeben. So hoch ist die Nichtbeanstandungsgrenze, die die Finanzämter in der Regel akzeptieren. Das funktioniert aber nur, wenn Sie keine weiteren Arbeitsmittel absetzen und die Summe sämtlicher Werbungskosten höher ist als der Pauschbetrag von 1 230 Euro.
Typische Berufskleidung
Als Berufsbekleidung zählt nur Kleidung, bei der es so gut wie ausgeschlossen ist, dass sie privat genutzt wird. Dies ist etwa bei einer Uniform oder Amtstracht für Soldaten, Polizisten oder Geistlichen der Fall. Laut Steuerberaterkammer Stuttgart zählt auch Kleidung dazu, die getragen wird, um das private Outfit im Job zu schonen, wie Arbeitsoverall, Kochjacke oder Blaumann aber auch Sicherheitsschuhe oder Warnwesten. Zahlt der Chef weder einen steuerfreien Zuschuss für den Kauf noch stellt er die Kleidung kostenlos, gehören alle Kosten als Arbeitsmittel zu den Werbungskosten.
Anzugträger gehen leer aus
Ein dunkler Anzug, Sakkos oder Krawatten, die Banker oder Anwälte im Büro tragen müssen, gehen beim Finanzamt nicht durch. Schließlich könnten diese Kleidungsstücke auch privat getragen werden. Keine Rolle spielt, ob die Kleidung auch tatsächlich privat angezogen wird.
Ein Ehepaar, das hauptberuflich als Trauerredner und Trauerbegleiterin arbeitet, stellte dies infrage. Das Paar wollte für drei Steuerjahre Ausgaben von insgesamt 2 759 Euro für Anschaffung und Reinigung schwarzer Blusen, Pullover und Anzüge absetzen. Weil das Finanzamt ablehnte, ging der Fall vor Gericht. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesfinanzhof, dass die schwarzen Kleidungsstücke des Trauerredners und der Trauerbegleiterin als bürgerliche Kleidung zu werten sind, die zu den unverzichtbaren Aufwendungen der privaten Lebensführung gehören und daher grundsätzlich nicht abzugsfähig sind (BFH, Az. VIII R 33/18).
Keine Ausnahmen für modische Kleidung oder Schuhe
Auch eine Schuhverkäuferin scheiterte vor Gericht. Sie hatte den Kaufpreis ihrer Schuhe absetzen wollen, weil ihr Chef sie dazu verpflichtet hatte, diese in seinem Laden zu kaufen und zu tragen (Finanzgericht Münster, Az. 9 K 3675/14 E). Ebenfalls abgelehnt hat ein Gericht die Kosten einer Schauspielerin und TV-Moderatorin für besonders modische Kleidung (BFH, Az. IV R 91-92/87). Und auch ein Außendienstmitarbeiter, der beruflich in die Tropen reiste und sich dafür Tropenhelm und Khakihemd kaufte, verlor vor Gericht (BFH, Az. VI R 94/89).
Absetzbar als Werbungskosten
Berufskleidung zählt zu den Arbeitsmitteln, die als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind. Zu den Werbungskosten gehören alle Ausgaben rund um den Beruf, zum Beispiel für die Fahrt zur Arbeit, für Weiterbildung oder Bewerbungen, Gewerkschaftsbeiträge und für die doppelte Haushaltsführung. Solche Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich, wenn sie zusammen in diesem Jahr höher sind als 1 230 Euro. Denn so hoch ist die Werbungskostenpauschale, die automatisch bei jedem Arbeitnehmer von den Einkünften abgezogen wird − selbst wenn er keine Ausgaben für seinen Beruf geltend macht. Einen weiteren Steuerspareffekt gibt es also erst dann, wenn Steuerzahler Werbungskosten über 1 230 Euro nachweisen.
Tipp: Weitere Informationen, wie Sie Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen, bietet unser kostenfreies Spezial.
Waschen, Trocknen Steuer sparen
Hat das Finanzamt die Berufsbekleidung anerkannt, zählt auch ihre Reinigung zu den Werbungskosten. Wer seine Berufskleidung selbst wäscht, darf die Kosten schätzen. Dafür wird die Zahl der Wasch- und Trockenvorgänge pro Jahr geschätzt. Was ein Waschgang kostet, stellt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf seiner Internetseite dar. Ein Maschinendurchlauf Buntwäsche bei 60 Grad kostet danach im Drei-Personen-Haushalt beispielsweise 41 Cent pro Kilo Wäsche. Die Waschgänge pro Jahr multipliziert mit den Kosten pro Lauf ergeben die anzusetzenden Kosten. Natürlich kann die Kleidung auch in die Reinigung gegeben werden. Dann werden in der Steuererklärung die Belege aus der Wäscherei oder dem Waschsalon eingereicht. Auf Nummer sicher geht, wer neben Datum und Betrag auch das gereinigte Kleidungsstück vermerkt.
-
- Firmen müssen bei der Kleidung von Mitarbeitenden Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften beachten. Wir erklären, was noch an Kleidervorschriften im Job gilt.
-
- In wetterfester Kleidung kann schädliche Chemie stecken. Geht es auch ohne? Die Stiftung Warentest hat acht zweilagige Funktionsjacken getestet, die laut Anbieter...
-
- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Guten Abend,
in dem Artikel wird auch von Sicherheitsschuhen geschrieben, da wäre die Möglichkeit für folgenden Hinweis gewesen: "Wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer verpflichtet, ihnen kostenfrei persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen." (DGUV Regel 113-606, DGUV Regel 114-615 u.w.). Somit müsste diese auch nicht abgesetzt werden.
Nur wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, sind Aufwendungen für deren Reinigung als Werbungskosten abziehbar: Hier können Verbraucher auf das BFH-Urteil vom 29.6.1993, VI R 53/92, BStBl. 1993 II. S. 838, verweisen. Die Reinigungskosten sind nach der BFH-Rechtsprechung voll absetzbar. Ausgenommen Reinigungskosten für Unterwäsche, Socken. (maa)
Das ist ja schön und recht, dass man/frau die Kosten für selbstgewaschene Berufskleidung, die vom AG gestellt wird, absetzen kann. Mein Finanzbeamter will aber im Lst-jahresausgleich die Rechtsgrundlage wissen, wie man/frau zu den jeweiligen Ansätzen kommt.
Danke für ihre Einschätzung .Die 1500 € unterschied ind der Bezahlung können auch ein Indiez für die Rechsprechung gwesen sein ?
Ein Bäcker oder Koch hat auch das Problem das er die Kleidung die man wohl nicht in der Freizeit so tragen kann absezten kann!
Schon irgendwie merkwürdig, dass ein Anzug eines Bankers - den die meisten wohl kaum in der Freizeit oder sonst wo tragen werden - nicht anerkannt wird, während der Blaumann des Handwerkers, den dieser wahrscheinlich auch während der Schwarzarbeit oder im Garten regelmäßig trägt, auch noch abgesetzt werden kann.