Eine Vermieterin kann 20 000 Euro Renovierungsausgaben als Werbungskosten absetzen. Ihre Mieterin hatte ihr die gerade erst neu gekaufte Eigentumswohnung mit eingeschlagenen Scheiben, Schimmel, zerstörten Bodenfliesen und Wasserschaden hinterlassen. Deshalb seien die Kosten keine anschaffungsnahen Herstellungskosten, entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 11 K 4274/13). Endgültig muss nun noch der Bundesfinanzhof urteilen (Az. IX R 6/16).
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