Anschaffungs- und Reinigungskosten für Anzüge, die Steuerfachangestellte während der Arbeit tragen, sind keine Werbungskosten. Beim Finanzamt zählen nur Ausgaben für Berufskleidung wie Arbeitsschuhe, Schutzanzüge und Uniformen (Finanzgericht München, Az. 15 K 1016/12).