Anschaffungs- und Reinigungskosten für Anzüge, die Steuerfachangestellte während der Arbeit tragen, sind keine Werbungskosten. Beim Finanzamt zählen nur Ausgaben für Berufskleidung wie Arbeitsschuhe, Schutzanzüge und Uniformen (Finanzgericht München, Az. 15 K 1016/12).
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 000 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
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- Mit einem Tablet oder dem neuesten Smartphone Steuern sparen? Das geht, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden. test.de sagt, welche Regeln gelten.
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- Eine Vermietung der halben gemeinsam bewohnten Wohnung an den Lebenspartner ist kein steuerlich anerkanntes Mietverhältnis. Das entschied das Finanzgericht...
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