Kunden, die keine Werbung wollen, dürfen keine bekommen – auch nicht in automatischen Antwort-Mails oder per Telefon-Nachfrage. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt gab einem Kunden recht, der seine Versicherung gekündigt und eine Bestätigungsmail erhalten hatte. Die enthielt den Hinweis: „Übrigens: Unwetterwarnungen per SMS gratis auf Ihr Handy.“ Der Versicherung drohen nun bei erneutem Verstoß 250 000 Euro Strafe (Az. 10 C 225/14). Dasselbe droht einer Firma, die im Auftrag der Telekom einen Kunden anrief, ob er zufrieden sei. Solche Befragungen hätten Werbecharakter, so das OLG Köln (Az. 6 U 222/12).
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Ich habemit der Telekom einen IT-Sofort-Service Vertrag. Dieser ermöglicht
es mir, ohne zusätzliche Kosten alle drei Monate einen Techniker der Telekom in meine Wohnung zu holen,wenn ich Probleme mit dem PC habe,-welche sich in einer telefonischen Beratung nicht lösen lassen.
Ungefähr eine Woche später,werde ich von eben so einer "Fremdfirma" an-
gerufen und nach meinen "Zufriedenheit"mit dem Techniker gefragt.
Bis jetzt habe ich immer bereitwilig Auskunft gegeben. Ich konnte auch noch
nirgendwo in einer Werbung der Telekom ähnliches lesen,wie z.B.
"Von zufriedenen Kunden emfohlen"
So lange ich nicht gegenteiliges lese,werde ich auch gerne Bereitwillig Aus
kunft geben.Schließlich dient dies ja auch der Telekom,um zu überprüfen
wie gut Ihre Techniker sind. Ich habe auch schon zwei Mal gesagt,daß ich
nicht zufrieden war,nachdem der Fehler nicht gefunden wurde! Der Techniker
hat aber auch zugegeben,daß er davon keine Ahnung hat.