Werbung mit Test­urteilen

Nutzungs­bedingungen: Daran müssen Firmen sich halten

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Für die Werbung mit Test­urteilen hat die Stiftung Warentest einen Katalog mit Kriterien aufgestellt.

Die wichtigsten Vorgaben:

  • Die Werbung mit unseren Test­ergeb­nissen muss von anderen Aussagen des Werbenden abge­setzt sein.
  • Die Aussagen der Stiftung Warentest dürfen nicht vom Werbenden mit eigenen Worten umschrieben werden.
  • Güns­tige Einzel­aussagen oder Kommentierungen dürfen nicht isoliert angegeben werden, wenn andere Aussagen weniger günstig sind.
  • Es muss das zusammenfassende Qualitäts­urteil genannt werden.
  • Wird kein Qualitäts­urteil vergeben, müssen alle Gruppen­urteile mitgeteilt werden.
  • Das Testlogo darf nicht mit Produkten in Zusammen­hang stehen, für die das Test­urteil nicht gilt.
  • Das Produkt oder die Dienst­leistung darf sich seit Veröffent­lichung der Unter­suchung nicht in Merkmalen geändert haben, die Gegen­stand der Unter­suchung waren.
  • Bei Lebens­mitteln muss die untersuchte Charge genannt werden.
  • Wird für ein baugleiches Produkt geworben, das nicht im Test war, ist auch das untersuchte Produkt zu nennen.
  • Das Test­urteil darf weder auf nicht getestete Produkte über­tragen noch diese Über­tragung nahegelegt werden.
  • Die Unter­suchung darf nicht durch einen neuen Test der gleichen Produkt­gruppe unter geänderten Bedingungen oder durch neue Erkennt­nisse zur Unter­suchungs­methodik über­holt sein.
  • Die Angaben müssen nach­prüf­bar sein. Dazu gehört, dass die Werbung Titel, Monat und Jahr der Erst­ver­öffent­lichung nennt.
  • Der Rang des Qualitäts­urteils muss vor allem dann erkenn­bar sein, wenn andere Produkte im Test besser waren.
  • Unser Logo darf nicht grafisch verändert werden.
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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

ekkenekkepenn am 15.05.2013 um 17:43 Uhr
Werbung mit TEST-Lob inkl versteckte Preiserhöhung

Raffiniert und dreist auch diese Methode:
Als das AS (Schlecker) Ceranfeld-Putzmittel seinerzeit eine gute Note erhielt, machte die Mengenangabe auf der Vorderseite der Plastikflasche
den Warentest-Angaben Platz und tauchte auf der Rückseite wieder auf.
Um 20% verringert .
Das hatte ich immer schon der StiWa mitteilen wollen. . .

A-Häriädä am 09.06.2012 um 02:28 Uhr
Neuer Betrugsfall mit Test-Urteil

Unter der Internetadresse
http://www.potenzmittelapotheke.org/
wird schon wieder einmal ein Stiftung Warentest - Urteils - Emblem unverfroren missbraucht.
Ich habe soeben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter der E-Mail-Adresse recht@vzbv.de informiert.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2011 um 15:04 Uhr
Irreführende Werbung bitte melden

@joern75: Für die Werbung mit Testurteilen hat die Stiftung Warentest klare Kriterien aufgestellt. Der Katalog ist für alle auf der Internetadresse
www.test.de/unternehmen/werbung/ einsehbar.
Das Problem: Nicht alle halten sich an diese Kriterien. Die Werbung mit einem falschen Logo oder Testurteil wird rechtlich verfolgt. Da es hier um Wettbewerbsrecht geht, können jedoch nur Mitbewerber, also zum Beispiel konkurrierende Unternehmen, klagen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darf klagen und verfolgt pro Jahr zirka 100 Verfahren. In der pdf-Datei /Artikel "Tricks mit Testurteil" finden Sie noch mehr Hinweise und Details über die Konsequenzen unlauterer Werbung.
Sie als Verbraucher/in können uns übrigens helfen, wenn Sie irreführende Werbung dem vzbv direkt melden: recht@vzbv.de

joern75 am 02.04.2011 um 02:36 Uhr
Jeder bastelt sich sein eigenes test-Label?

Wieso ist es überhaupt möglich, dass Firmen sich ein eigenes test-Label mit kleinerer Schrift oder fehlenden Informationen zusammenbasteln?
Es dürfte nur erlaubt sein, das Original zu verwenden, und alles andere als Dokumentenfälschung (o. ä.) verfolgt werden.
Oder wird bereits so vorgegangen?

shark-one am 26.03.2011 um 01:42 Uhr
Pure Raffgier!

Nur mit extremen Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafe kann solchen unlauterem Wettbewerb Einhalt geboten werden.
Sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen sind die "Test" -ergebnisse
für mich maßgeblich, ich vertraue Ihnen, dem Team von Test.de auch mein Leben an!
Bis auf den Test "Waschmaschinen" kann ich keine negative Kritik üben,
weiter so!