Für die Werbung mit Testurteilen hat die Stiftung Warentest einen Katalog mit Kriterien aufgestellt.
Die wichtigsten Vorgaben:
- Die Werbung mit unseren Testergebnissen muss von anderen Aussagen des Werbenden abgesetzt sein.
- Die Aussagen der Stiftung Warentest dürfen nicht vom Werbenden mit eigenen Worten umschrieben werden.
- Günstige Einzelaussagen oder Kommentierungen dürfen nicht isoliert angegeben werden, wenn andere Aussagen weniger günstig sind.
- Es muss das zusammenfassende Qualitätsurteil genannt werden.
- Wird kein Qualitätsurteil vergeben, müssen alle Gruppenurteile mitgeteilt werden.
- Das Testlogo darf nicht mit Produkten in Zusammenhang stehen, für die das Testurteil nicht gilt.
- Das Produkt oder die Dienstleistung darf sich seit Veröffentlichung der Untersuchung nicht in Merkmalen geändert haben, die Gegenstand der Untersuchung waren.
- Bei Lebensmitteln muss die untersuchte Charge genannt werden.
- Wird für ein baugleiches Produkt geworben, das nicht im Test war, ist auch das untersuchte Produkt zu nennen.
- Das Testurteil darf weder auf nicht getestete Produkte übertragen noch diese Übertragung nahegelegt werden.
- Die Untersuchung darf nicht durch einen neuen Test der gleichen Produktgruppe unter geänderten Bedingungen oder durch neue Erkenntnisse zur Untersuchungsmethodik überholt sein.
- Die Angaben müssen nachprüfbar sein. Dazu gehört, dass die Werbung Titel, Monat und Jahr der Erstveröffentlichung nennt.
- Der Rang des Qualitätsurteils muss vor allem dann erkennbar sein, wenn andere Produkte im Test besser waren.
- Unser Logo darf nicht grafisch verändert werden.
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Raffiniert und dreist auch diese Methode:
Als das AS (Schlecker) Ceranfeld-Putzmittel seinerzeit eine gute Note erhielt, machte die Mengenangabe auf der Vorderseite der Plastikflasche
den Warentest-Angaben Platz und tauchte auf der Rückseite wieder auf.
Um 20% verringert .
Das hatte ich immer schon der StiWa mitteilen wollen. . .
Unter der Internetadresse
http://www.potenzmittelapotheke.org/
wird schon wieder einmal ein Stiftung Warentest - Urteils - Emblem unverfroren missbraucht.
Ich habe soeben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter der E-Mail-Adresse recht@vzbv.de informiert.
@joern75: Für die Werbung mit Testurteilen hat die Stiftung Warentest klare Kriterien aufgestellt. Der Katalog ist für alle auf der Internetadresse
www.test.de/unternehmen/werbung/ einsehbar.
Das Problem: Nicht alle halten sich an diese Kriterien. Die Werbung mit einem falschen Logo oder Testurteil wird rechtlich verfolgt. Da es hier um Wettbewerbsrecht geht, können jedoch nur Mitbewerber, also zum Beispiel konkurrierende Unternehmen, klagen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darf klagen und verfolgt pro Jahr zirka 100 Verfahren. In der pdf-Datei /Artikel "Tricks mit Testurteil" finden Sie noch mehr Hinweise und Details über die Konsequenzen unlauterer Werbung.
Sie als Verbraucher/in können uns übrigens helfen, wenn Sie irreführende Werbung dem vzbv direkt melden: recht@vzbv.de
Wieso ist es überhaupt möglich, dass Firmen sich ein eigenes test-Label mit kleinerer Schrift oder fehlenden Informationen zusammenbasteln?
Es dürfte nur erlaubt sein, das Original zu verwenden, und alles andere als Dokumentenfälschung (o. ä.) verfolgt werden.
Oder wird bereits so vorgegangen?
Nur mit extremen Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafe kann solchen unlauterem Wettbewerb Einhalt geboten werden.
Sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen sind die "Test" -ergebnisse
für mich maßgeblich, ich vertraue Ihnen, dem Team von Test.de auch mein Leben an!
Bis auf den Test "Waschmaschinen" kann ich keine negative Kritik üben,
weiter so!