Werbung mit Test­urteilen

Hilfe: Das können Sie tun

5

Für Hinweise auf unlautere Werbung sind wir dank­bar. Um einen Verstoß verfolgen zu können, brauchen wir diese Angaben:

  • Name und Anschrift der Firma.
  • Original der Werbung, also Prospekt, Broschüre, Verpackung.
  • Bei Werbung im Netz ein Screenshot anfertigen und das Datum sowie Ihren Namen dazu notieren: Taste „Druck“ rechts oben auf der Tastatur, dann in Word ein neues Dokument öffnen und Befehl „Einfügen“.
  • Wenn Sie die Werbung nur gesehen haben, etwa auf einem Plakat, bitte ein Foto machen. Dazu brauchen wir die Angabe, wann, wo und von wem das Foto gemacht wurde.
  • Warum ist die Werbung aus Ihrer Sicht unzu­lässig? Irreführende Werbung können Sie uns melden oder dem Verbraucherzentrale Bundes­verband, Kollektiver Rechts­schutz, Mark­grafen­straße 66, 10969 Berlin, E-Mail: recht@vzbv.de.
5

Mehr zum Thema

5 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

ekkenekkepenn am 15.05.2013 um 17:43 Uhr
Werbung mit TEST-Lob inkl versteckte Preiserhöhung

Raffiniert und dreist auch diese Methode:
Als das AS (Schlecker) Ceranfeld-Putzmittel seinerzeit eine gute Note erhielt, machte die Mengenangabe auf der Vorderseite der Plastikflasche
den Warentest-Angaben Platz und tauchte auf der Rückseite wieder auf.
Um 20% verringert .
Das hatte ich immer schon der StiWa mitteilen wollen. . .

A-Häriädä am 09.06.2012 um 02:28 Uhr
Neuer Betrugsfall mit Test-Urteil

Unter der Internetadresse
http://www.potenzmittelapotheke.org/
wird schon wieder einmal ein Stiftung Warentest - Urteils - Emblem unverfroren missbraucht.
Ich habe soeben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter der E-Mail-Adresse recht@vzbv.de informiert.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2011 um 15:04 Uhr
Irreführende Werbung bitte melden

@joern75: Für die Werbung mit Testurteilen hat die Stiftung Warentest klare Kriterien aufgestellt. Der Katalog ist für alle auf der Internetadresse
www.test.de/unternehmen/werbung/ einsehbar.
Das Problem: Nicht alle halten sich an diese Kriterien. Die Werbung mit einem falschen Logo oder Testurteil wird rechtlich verfolgt. Da es hier um Wettbewerbsrecht geht, können jedoch nur Mitbewerber, also zum Beispiel konkurrierende Unternehmen, klagen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darf klagen und verfolgt pro Jahr zirka 100 Verfahren. In der pdf-Datei /Artikel "Tricks mit Testurteil" finden Sie noch mehr Hinweise und Details über die Konsequenzen unlauterer Werbung.
Sie als Verbraucher/in können uns übrigens helfen, wenn Sie irreführende Werbung dem vzbv direkt melden: recht@vzbv.de

joern75 am 02.04.2011 um 02:36 Uhr
Jeder bastelt sich sein eigenes test-Label?

Wieso ist es überhaupt möglich, dass Firmen sich ein eigenes test-Label mit kleinerer Schrift oder fehlenden Informationen zusammenbasteln?
Es dürfte nur erlaubt sein, das Original zu verwenden, und alles andere als Dokumentenfälschung (o. ä.) verfolgt werden.
Oder wird bereits so vorgegangen?

shark-one am 26.03.2011 um 01:42 Uhr
Pure Raffgier!

Nur mit extremen Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafe kann solchen unlauterem Wettbewerb Einhalt geboten werden.
Sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen sind die "Test" -ergebnisse
für mich maßgeblich, ich vertraue Ihnen, dem Team von Test.de auch mein Leben an!
Bis auf den Test "Waschmaschinen" kann ich keine negative Kritik üben,
weiter so!