Juristin Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt zahlreiche Verfahren gegen unlautere Werbung mit Qualitätsurteilen.
Die Stiftung Warentest geht nicht selbst gegen Verstöße vor. Warum macht das der vzbv?
Hier geht es um Wettbewerbsrecht. Da können nur Mitbewerber klagen, also konkurrierende Firmen oder Verbände. Der vzbv hat die nötige Verbandsklagebefugnis, die Stiftung Warentest nicht.
Wie läuft das in der Praxis?
Zunächst sammeln wir die Beschwerden von Verbrauchern, die in der Stiftung und den Verbraucherzentralen eingehen. Unser Juristenteam prüft dann die Verdachtsfälle. Pro Jahr kommen gut 100 Verfahren zusammen, die in Abmahnungen münden.
Dann wird die Firma aufgefordert, die Werbung sofort einzustellen?
Richtig, und nicht nur das: Außerdem verlangen wir eine Unterlassungserklärung. Darin unterschreibt der Anbieter, auch in Zukunft nicht mehr so zu werben. Diese Erklärung ist „strafbewehrt“. Sie legt also eine Vertragsstrafe fest, die bei einem erneuten Verstoß fällig würde – meist 5 100 Euro. In vier von fünf Fällen wird unterschrieben.
Und wenn nicht?
In etwa jedem zehnten Fall erheben wir Klage. Manche Unternehmen lassen es locker darauf ankommen. Denn bis ein Verfahren vorm Bundesgerichtshof liegt, können drei bis vier Jahre vergehen. Viel Zeit, in der die Werbung weiter laufen und Gewinne einbringen kann. Hat unsere Klage Erfolg, ergeht ein Unterlassungsurteil.
Dann muss die Firma lediglich die Werbung beenden, bleibt aber ansonsten straffrei?
Ja. Erst wenn sie gegen das Urteil verstößt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Noch ärgerlicher ist es, wenn Firmen im Ausland sitzen oder nur eine Briefkastenadresse haben, wo wir eine Klage gar nicht zustellen können.
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Raffiniert und dreist auch diese Methode:
Als das AS (Schlecker) Ceranfeld-Putzmittel seinerzeit eine gute Note erhielt, machte die Mengenangabe auf der Vorderseite der Plastikflasche
den Warentest-Angaben Platz und tauchte auf der Rückseite wieder auf.
Um 20% verringert .
Das hatte ich immer schon der StiWa mitteilen wollen. . .
Unter der Internetadresse
http://www.potenzmittelapotheke.org/
wird schon wieder einmal ein Stiftung Warentest - Urteils - Emblem unverfroren missbraucht.
Ich habe soeben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter der E-Mail-Adresse recht@vzbv.de informiert.
@joern75: Für die Werbung mit Testurteilen hat die Stiftung Warentest klare Kriterien aufgestellt. Der Katalog ist für alle auf der Internetadresse
www.test.de/unternehmen/werbung/ einsehbar.
Das Problem: Nicht alle halten sich an diese Kriterien. Die Werbung mit einem falschen Logo oder Testurteil wird rechtlich verfolgt. Da es hier um Wettbewerbsrecht geht, können jedoch nur Mitbewerber, also zum Beispiel konkurrierende Unternehmen, klagen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darf klagen und verfolgt pro Jahr zirka 100 Verfahren. In der pdf-Datei /Artikel "Tricks mit Testurteil" finden Sie noch mehr Hinweise und Details über die Konsequenzen unlauterer Werbung.
Sie als Verbraucher/in können uns übrigens helfen, wenn Sie irreführende Werbung dem vzbv direkt melden: recht@vzbv.de
Wieso ist es überhaupt möglich, dass Firmen sich ein eigenes test-Label mit kleinerer Schrift oder fehlenden Informationen zusammenbasteln?
Es dürfte nur erlaubt sein, das Original zu verwenden, und alles andere als Dokumentenfälschung (o. ä.) verfolgt werden.
Oder wird bereits so vorgegangen?
Nur mit extremen Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafe kann solchen unlauterem Wettbewerb Einhalt geboten werden.
Sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen sind die "Test" -ergebnisse
für mich maßgeblich, ich vertraue Ihnen, dem Team von Test.de auch mein Leben an!
Bis auf den Test "Waschmaschinen" kann ich keine negative Kritik üben,
weiter so!