So wird geschummelt
Testurteil nicht korrekt: Nicht jeder angebliche Testsieger ist wirklich einer. Die Elektronikkette Saturn vergab diese Auszeichnung auf eigene Faust an eine Kamera. In unserer Untersuchung hingegen hatten zwei andere besser abgeschnitten. Media-Markt hübschte das Testurteil fürs Samsung Smartphone S8000 ein wenig auf. Gut (2,3) stand im Prospekt. Das Testergebnis lautete aber gut (2,4).
Test veraltet: Der Discounter real warb für eine Waschmaschine, die ihr Gut schon im Jahr 2002 erhalten hatte. In der Zwischenzeit hatte es aber längst einen neuen Test mit verschärften Prüfkriterien gegeben.
Andere besser: Wer mit dem Testurteil wirbt, muss auch dazu sagen, wenn andere Produkte besser waren. So pries ein Versandhaus eine von uns mit gut benotete Fotokamera an, verschwieg aber, dass im selben Test zehn Kameras sogar mit sehr gut abgeschnitten hatten und zehn andere ebenfalls mit gut.
Datum fehlt: Häufig prangt unser Sehr gut oder Gut werbewirksam auf der Verpackung. Doch Titel, Monat und Jahr der Veröffentlichung fehlen völlig oder werden unleserlich klein gedruckt. Das ist nicht erlaubt: Der Verbraucher muss die Untersuchungsergebnisse nachprüfen können.
Geändertes Nachfolgemodell
Penny setzte unser Gut neben einen Fahrradhelm, der gar nicht das getestete Modell war, sondern dessen Nachfolger. Der Discounter übertrug das Qualitätsurteil auf das neue Produkt, weil es nun ein Insektennetz hatte und daher vermeintlich besser war. Das Netz jedoch veränderte Tragekomfort und Belüftungseigenschaften – und wohl auch das Testergebnis.
Nicht unsere Aussage
Unübersehbar prangt das test-Logo in der Werbung des Versenders Bader. Und direkt daneben wird der Staubsauger „mit bestem Preis/Leistungsverhältnis“ angepriesen. Das sieht aus, als sei das unsere Bewertung – ist sie aber nicht. Wir haben dem Gerät das Qualitätsurteil gut (2,3) bescheinigt. Vom Preis-Leistungs-Verhältnis war in unserer Veröffentlichung keine Rede.
Übertragung auf Modellreihe
Die blend-a-dent-Haftcreme Extra stark hat in unserer Untersuchung tatsächlich als Testsieger mit gut (1,8) abgeschnitten. Der Hersteller pappte das test-Logo dann aber auch bei den Haftcremes Extra stark neutral und Extra stark frisch auf die Verpackung. Doch diese Produkte weisen eine andere Zusammensetzung auf und waren nicht getestet worden.
Keine Baugleichheit
Für dieses Bügelschloss warb Lidl mit unserem Gut, weil es angeblich baugleich mit dem zwei Jahre zuvor getesteten „Sekura KB 302“ war. Eine Nachprüfung zeigte aber, dass dies nicht stimmte. Im Prüflabor knackten unsere Ingenieure das Stahlbügelschloss in deutlich weniger als drei Minuten – und die waren im Test die Vorgabe für ein mit gut benotetes Fahrradschloss.