Testurteil nicht korrekt: Nicht jeder angebliche Testsieger ist wirklich einer. Die Elektronikkette Saturn vergab diese Auszeichnung auf eigene Faust an eine Kamera. In unserer Untersuchung hingegen hatten zwei andere besser abgeschnitten. Media-Markt hübschte das Testurteil fürs Samsung Smartphone S8000 ein wenig auf. Gut (2,3) stand im Prospekt. Das Testergebnis lautete aber gut (2,4).
Test veraltet: Der Discounter real warb für eine Waschmaschine, die ihr Gut schon im Jahr 2002 erhalten hatte. In der Zwischenzeit hatte es aber längst einen neuen Test mit verschärften Prüfkriterien gegeben.
Andere besser: Wer mit dem Testurteil wirbt, muss auch dazu sagen, wenn andere Produkte besser waren. So pries ein Versandhaus eine von uns mit gut benotete Fotokamera an, verschwieg aber, dass im selben Test zehn Kameras sogar mit sehr gut abgeschnitten hatten und zehn andere ebenfalls mit gut.
Datum fehlt: Häufig prangt unser Sehr gut oder Gut werbewirksam auf der Verpackung. Doch Titel, Monat und Jahr der Veröffentlichung fehlen völlig oder werden unleserlich klein gedruckt. Das ist nicht erlaubt: Der Verbraucher muss die Untersuchungsergebnisse nachprüfen können.
Geändertes Nachfolgemodell
Penny setzte unser Gut neben einen Fahrradhelm, der gar nicht das getestete Modell war, sondern dessen Nachfolger. Der Discounter übertrug das Qualitätsurteil auf das neue Produkt, weil es nun ein Insektennetz hatte und daher vermeintlich besser war. Das Netz jedoch veränderte Tragekomfort und Belüftungseigenschaften – und wohl auch das Testergebnis.
Nicht unsere Aussage
Unübersehbar prangt das test-Logo in der Werbung des Versenders Bader. Und direkt daneben wird der Staubsauger „mit bestem Preis/Leistungsverhältnis“ angepriesen. Das sieht aus, als sei das unsere Bewertung – ist sie aber nicht. Wir haben dem Gerät das Qualitätsurteil gut (2,3) bescheinigt. Vom Preis-Leistungs-Verhältnis war in unserer Veröffentlichung keine Rede.
Übertragung auf Modellreihe
Die blend-a-dent-Haftcreme Extra stark hat in unserer Untersuchung tatsächlich als Testsieger mit gut (1,8) abgeschnitten. Der Hersteller pappte das test-Logo dann aber auch bei den Haftcremes Extra stark neutral und Extra stark frisch auf die Verpackung. Doch diese Produkte weisen eine andere Zusammensetzung auf und waren nicht getestet worden.
Keine Baugleichheit
Für dieses Bügelschloss warb Lidl mit unserem Gut, weil es angeblich baugleich mit dem zwei Jahre zuvor getesteten „Sekura KB 302“ war. Eine Nachprüfung zeigte aber, dass dies nicht stimmte. Im Prüflabor knackten unsere Ingenieure das Stahlbügelschloss in deutlich weniger als drei Minuten – und die waren im Test die Vorgabe für ein mit gut benotetes Fahrradschloss.
Ein guter Kinderwagen?
Nein, eher ein Fall von unlauterer Werbung. Unser Testurteil gilt gar nicht für den Kinderwagen, sondern für die Babyschale „Zero Plus“, die der Discounter real hier im Paket mit dem Kinderwagen verkauft.
-
- Rauf auf’s Rad! Wir sagen, worauf Sie beim Fahrradkauf achten müssen oder wie Sie Ihr Rad wieder flott machen. Außerdem alles zu Zubehör, Verkehrsregeln und Radreisen.
-
- Die Regionale Energiewerke GmbH aus Düsseldorf wollte den Grundpreis eines Stromtarifs um mehr als 377 Prozent erhöhen. Dies teilte die Firma per Brief mit. Ihr...
-
- Onlineverkäufer verletzen das Markenrecht eines anderen oft aus Versehen. Dennoch müssen sie dafür hohe Geldsummen zahlen. Was Abgemahnte tun sollten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Raffiniert und dreist auch diese Methode:
Als das AS (Schlecker) Ceranfeld-Putzmittel seinerzeit eine gute Note erhielt, machte die Mengenangabe auf der Vorderseite der Plastikflasche
den Warentest-Angaben Platz und tauchte auf der Rückseite wieder auf.
Um 20% verringert .
Das hatte ich immer schon der StiWa mitteilen wollen. . .
Unter der Internetadresse
http://www.potenzmittelapotheke.org/
wird schon wieder einmal ein Stiftung Warentest - Urteils - Emblem unverfroren missbraucht.
Ich habe soeben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter der E-Mail-Adresse recht@vzbv.de informiert.
@joern75: Für die Werbung mit Testurteilen hat die Stiftung Warentest klare Kriterien aufgestellt. Der Katalog ist für alle auf der Internetadresse
www.test.de/unternehmen/werbung/ einsehbar.
Das Problem: Nicht alle halten sich an diese Kriterien. Die Werbung mit einem falschen Logo oder Testurteil wird rechtlich verfolgt. Da es hier um Wettbewerbsrecht geht, können jedoch nur Mitbewerber, also zum Beispiel konkurrierende Unternehmen, klagen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darf klagen und verfolgt pro Jahr zirka 100 Verfahren. In der pdf-Datei /Artikel "Tricks mit Testurteil" finden Sie noch mehr Hinweise und Details über die Konsequenzen unlauterer Werbung.
Sie als Verbraucher/in können uns übrigens helfen, wenn Sie irreführende Werbung dem vzbv direkt melden: recht@vzbv.de
Wieso ist es überhaupt möglich, dass Firmen sich ein eigenes test-Label mit kleinerer Schrift oder fehlenden Informationen zusammenbasteln?
Es dürfte nur erlaubt sein, das Original zu verwenden, und alles andere als Dokumentenfälschung (o. ä.) verfolgt werden.
Oder wird bereits so vorgegangen?
Nur mit extremen Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafe kann solchen unlauterem Wettbewerb Einhalt geboten werden.
Sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen sind die "Test" -ergebnisse
für mich maßgeblich, ich vertraue Ihnen, dem Team von Test.de auch mein Leben an!
Bis auf den Test "Waschmaschinen" kann ich keine negative Kritik üben,
weiter so!