Werbung mit Test­urteilen

So wird geschummelt

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Test­urteil nicht korrekt: Nicht jeder angebliche Testsieger ist wirk­lich einer. Die Elektronikkette Saturn vergab diese Auszeichnung auf eigene Faust an eine Kamera. In unserer Unter­suchung hingegen hatten zwei andere besser abge­schnitten. Media-Markt hübschte das Test­urteil fürs Samsung Smartphone S8000 ein wenig auf. Gut (2,3) stand im Prospekt. Das Test­ergebnis lautete aber gut (2,4).

Test veraltet: Der Discounter real warb für eine Wasch­maschine, die ihr Gut schon im Jahr 2002 erhalten hatte. In der Zwischen­zeit hatte es aber längst einen neuen Test mit verschärften Prüfkriterien gegeben.

Andere besser: Wer mit dem Test­urteil wirbt, muss auch dazu sagen, wenn andere Produkte besser waren. So pries ein Versand­haus eine von uns mit gut benotete Fotokamera an, verschwieg aber, dass im selben Test zehn Kameras sogar mit sehr gut abge­schnitten hatten und zehn andere ebenfalls mit gut.

Datum fehlt: Häufig prangt unser Sehr gut oder Gut werbe­wirk­sam auf der Verpackung. Doch Titel, Monat und Jahr der Veröffent­lichung fehlen völlig oder werden unleserlich klein gedruckt. Das ist nicht erlaubt: Der Verbraucher muss die Unter­suchungs­ergeb­nisse nach­prüfen können.

Geändertes Nach­folgemodell

Penny setzte unser Gut neben einen Fahr­radhelm, der gar nicht das getestete Modell war, sondern dessen Nach­folger. Der Discounter über­trug das Qualitäts­urteil auf das neue Produkt, weil es nun ein Insektennetz hatte und daher vermeintlich besser war. Das Netz jedoch veränderte Trage­komfort und Belüftungs­eigenschaften – und wohl auch das Test­ergebnis.

Nicht unsere Aussage

Unüber­sehbar prangt das test-Logo in der Werbung des Versenders Bader. Und direkt daneben wird der Staubsauger „mit bestem Preis/Leistungs­verhältnis“ angepriesen. Das sieht aus, als sei das unsere Bewertung – ist sie aber nicht. Wir haben dem Gerät das Qualitäts­urteil gut (2,3) bescheinigt. Vom Preis-Leistungs-Verhältnis war in unserer Veröffent­lichung keine Rede.

Über­tragung auf Modell­reihe

Die blend-a-dent-Haft­creme Extra stark hat in unserer Unter­suchung tatsäch­lich als Testsieger mit gut (1,8) abge­schnitten. Der Hersteller pappte das test-Logo dann aber auch bei den Haft­cremes Extra stark neutral und Extra stark frisch auf die Verpackung. Doch diese Produkte weisen eine andere Zusammenset­zung auf und waren nicht getestet worden.

Keine Baugleichheit

Für dieses Bügel­schloss warb Lidl mit unserem Gut, weil es angeblich baugleich mit dem zwei Jahre zuvor getesteten „Sekura KB 302“ war. Eine Nach­prüfung zeigte aber, dass dies nicht stimmte. Im Prüf­labor knackten unsere Ingenieure das Stahlbügel­schloss in deutlich weniger als drei Minuten – und die waren im Test die Vorgabe für ein mit gut benotetes Fahr­radschloss.

Ein guter Kinder­wagen?

Nein, eher ein Fall von unlauterer Werbung. Unser Test­urteil gilt gar nicht für den Kinder­wagen, sondern für die Babyschale „Zero Plus“, die der Discounter real hier im Paket mit dem Kinder­wagen verkauft.

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ekkenekkepenn am 15.05.2013 um 17:43 Uhr
Werbung mit TEST-Lob inkl versteckte Preiserhöhung

Raffiniert und dreist auch diese Methode:
Als das AS (Schlecker) Ceranfeld-Putzmittel seinerzeit eine gute Note erhielt, machte die Mengenangabe auf der Vorderseite der Plastikflasche
den Warentest-Angaben Platz und tauchte auf der Rückseite wieder auf.
Um 20% verringert .
Das hatte ich immer schon der StiWa mitteilen wollen. . .

A-Häriädä am 09.06.2012 um 02:28 Uhr
Neuer Betrugsfall mit Test-Urteil

Unter der Internetadresse
http://www.potenzmittelapotheke.org/
wird schon wieder einmal ein Stiftung Warentest - Urteils - Emblem unverfroren missbraucht.
Ich habe soeben die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter der E-Mail-Adresse recht@vzbv.de informiert.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2011 um 15:04 Uhr
Irreführende Werbung bitte melden

@joern75: Für die Werbung mit Testurteilen hat die Stiftung Warentest klare Kriterien aufgestellt. Der Katalog ist für alle auf der Internetadresse
www.test.de/unternehmen/werbung/ einsehbar.
Das Problem: Nicht alle halten sich an diese Kriterien. Die Werbung mit einem falschen Logo oder Testurteil wird rechtlich verfolgt. Da es hier um Wettbewerbsrecht geht, können jedoch nur Mitbewerber, also zum Beispiel konkurrierende Unternehmen, klagen. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darf klagen und verfolgt pro Jahr zirka 100 Verfahren. In der pdf-Datei /Artikel "Tricks mit Testurteil" finden Sie noch mehr Hinweise und Details über die Konsequenzen unlauterer Werbung.
Sie als Verbraucher/in können uns übrigens helfen, wenn Sie irreführende Werbung dem vzbv direkt melden: recht@vzbv.de

joern75 am 02.04.2011 um 02:36 Uhr
Jeder bastelt sich sein eigenes test-Label?

Wieso ist es überhaupt möglich, dass Firmen sich ein eigenes test-Label mit kleinerer Schrift oder fehlenden Informationen zusammenbasteln?
Es dürfte nur erlaubt sein, das Original zu verwenden, und alles andere als Dokumentenfälschung (o. ä.) verfolgt werden.
Oder wird bereits so vorgegangen?

shark-one am 26.03.2011 um 01:42 Uhr
Pure Raffgier!

Nur mit extremen Geldstrafen und ggf. Freiheitsstrafe kann solchen unlauterem Wettbewerb Einhalt geboten werden.
Sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen sind die "Test" -ergebnisse
für mich maßgeblich, ich vertraue Ihnen, dem Team von Test.de auch mein Leben an!
Bis auf den Test "Waschmaschinen" kann ich keine negative Kritik üben,
weiter so!