Werbung mit Test­ergeb­nissen Mit der Lizenz zum Werben

5

Unternehmen, die mit dem test-Logo werben wollen, müssen seit 2013 dafür zahlen und strenge Regeln einhalten. Das Siegel mit dem Test­ergebnis der Stiftung Warentest ist dadurch für Verbraucher verläss­licher geworden. Miss­brauch wird verfolgt. Hier die Zahlen und Fakten zum Thema Werbung mit Test­urteilen.

Lizenz gilt nur für geprüftes Produkt

Warum nicht eine Lizenz erwerben und sie mehr­fach nutzen? Das dachten sich wohl die Chefs des Unter­nehmens Gundel, das Pfannen und Töpfe herstellt. Die Stiftung Warentest hatte eine der Pfannen geprüft und für gut befunden. In einem Katalog bewarb die Firma nicht nur die Pfanne mit dem test-Logo, sondern auch Töpfe. Sie musste den Katalog aus dem Verkehr ziehen. Er verstieß gegen eine Lizenzbedingung für die Werbung mit unseren Testur­teilen: Sie darf nicht mit Produkten in Zusammen­hang gebracht werden, für die sie nicht gilt.

Maximal zwei Jahre Gültig­keit

Verbraucher profitieren, wenn die Trickser auffallen. Dass sie auffallen, ist kein Zufall: Wer Butter, Drucker oder Toaster mit dem weißen t auf rotem Grund anpreisen möchte, muss seit Juli 2013 eine Lizenz erwerben und Regeln einhalten. Maximal zwei Jahre dürfen Anbieter mit den Marken der Stiftung Warentest – darunter das Logo samt Schrift­zug von test, Finanztest oder test.de – die Werbetrommel für ein Produkt rühren, in Ausnahme­fällen ein Jahr länger.

Die Lizenz in Zahlen

698 Lizenz­verträge...
...zur Werbung mit dem Logo von test, Finanztest und test.de wurden 2017 geschlossen, vor allem für gute und sehr gute Produkte. Die Quote guter und sehr guter Test­urteile liegt seit 2010 bei rund 50 Prozent.

2 Jahre...
...dürfen Anbieter mit dem test-Logo werben, in Ausnahme­fällen drei Jahre.

7 700 Euro...
...kostet die Lizenz für ein Jahr, 11 000 Euro für zwei Jahre. Wird auch in Fernseh- und ­Kino­spots geworben, steigt die Gebühr auf bis zu 44 400 Euro für dreijäh­rige Lizenzen.

4 761 000 Euro...
...nahm die Stiftung Warentest 2017 über die Lizenz­verträge ein. Mit den Lizenz­erlösen werden Verstöße juristisch verfolgt sowie Nach­prüfungen und neue Tests finanziert.

58 000 Werbe­prospekte...
durch­forstet ein Dienst­leister jedes Jahr, um die Logo-Nutzung zu kontrollieren. Zudem besuchen die Wächter regel­mäßig 53 Läden und 30 Onlineshops, lesen 160 Zeitungen und 468 Zeit­schriften, sehen 19 TV-Sender und 80 Prozent aller Kino-Werbespots.

272 Fälle...
...von miss­bräuchlicher Nutzung unserer Logos wurden 2017 in allen gesichteten Werbe­anzeigen entdeckt. Mit 95 Verstößen am häufigsten war die Werbung mit veralteten Test­urteilen. In 13 Fällen wurde für Produkte geworben, die nie geprüft worden waren.

330 Nachtests...
...von Produkten, die mit unseren Logos werben, gab es seit 2013. In sieben Fällen entsprach die Qualität nicht mehr dem getesteten Produkt und die Lizenz wurde entzogen.

Die Lizenz­nummer selber checken

Ändert der Hersteller das Produkt in prüfungs­relevanten Punkten, ist die weitere Werbung mit dem Logo verboten. Ebenfalls wichtig: Die Lizenz­nummer muss im Logo deutlich lesbar sein. Mit ihr kann jeder Verbraucher prüfen, ob das Produkt wirk­lich so gut abge­schnitten hat, wie die Reklame es verheißt. Einfach online unter ral-logolizenz-warentest.de die Nummer eingeben und zum Beispiel heraus­finden, dass sich hinter 18BY73 ein Glas­reiniger der Marke Frosch verbirgt.

Das Ral über­wacht den Markt

Werbung mit Test­ergeb­nissen - Mit der Lizenz zum Werben

Ungeprüft. Amazon pries mit einem test-Logo einen Auto­kinder­sitz, den die Stiftung Warentest nie geprüft hatte. © Quelle: Webseite Amazon 2017

Mit dem Abschluss der Lizenz­verträge haben wir eine Tochtergesell­schaft des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kenn­zeichnung beauftragt, Ral genannt – eine Abkür­zung für den 1925 gegründeten Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen, die sich bis heute erhalten hat. Als gemeinnützige Gesell­schaft verfügt die Ral-Tochter über lang­jährige Erfahrung mit Lizenz­systemen, zum Beispiel mit der Vergabe des Blauen Engels im Auftrag des Bundes­umwelt­ministeriums. Die Stiftung Warentest wahrt ihre Unabhängig­keit gegen­über Anbietern – das Test­geschehen ist strikt getrennt vom Marketing der Firmen.

Bei Vertrags­bruch folgt Lizenz­ent­zug

Werbung mit Test­ergeb­nissen - Mit der Lizenz zum Werben

Falsch. Saturn bewarb eine Espresso­maschine mit dem Test­urteil für eine andere Maschine aus dem Vorjahres­test. © Quelle: Werbeprospekt Saturn 2017

Das Ral passt auf, dass Lizenznehmer die Regeln einhalten. Dafür blättert ein Dienst­leister zum Beispiel jedes Jahr Zehn­tausende Werbe­prospekte durch. Die meisten Unternehmen bleiben bei der Wahr­heit. Gegen Verstöße geht das Ral juristisch vor. Seither ist es seltener geworden, dass Verbraucher mit veralteten oder falschen Testurteilen in die Irre geführt werden. Bei einem Vertrags­bruch entzieht das Ral die Lizenz – Geld zurück gibt es nicht. Zwischen 7 700 und 44 400 Euro zahlen Anbieter für die Werbung mit dem test-Logo. Die vor Einführung des Lizenz­systems fällige Aufwands­entschädigung betrug nur 500 Euro.

Die Stiftung Warentest prüft nach

Ein gutes Urteil kann den Umsatz eines Produkts massiv ankurbeln. Fast 700 Lizenzen wurden 2017 vergeben. Die Erlöse daraus lagen für die Stiftung Warentest bei rund 4,7 Millionen Euro. Mit einem Teil des Geldes finanzieren wir Nach­prüfungen: Etwa jedes zehnte Produkt, für das mit dem test-Logo geworben wird, kommt auf den Prüf­stand, um sicher­zustellen, dass die Qualität nach wie vor stimmt. Nur sieben Mal seit Einführung der Lizenz zogen die Tester die rote Karte. Wir haben jedes Mal darüber berichtet – keine gute Werbung.

Lizenz erhöht Verläss­lich­keit

Das Lizenz­system führt dazu, dass Unternehmen unsere Urteile verläss­licher zitieren. Das nützt Verbrauchern – und uns. Glaubwürdig­keit ist für eine Test­organisation ein hohes Gut. Eine Studie von Kantar Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundes­verbands zeigte kürzlich: 80 Prozent der Deutschen vertrauen der Stiftung Warentest. Haben Verbraucher die Wahl zwischen einer Hand­creme, die in einer unabhängigen Prüfung ihre Wirk­samkeit bewiesen hat und einer Creme, die kein Lorbeer krönt, greifen viele zum geprüften Balsam mit dem test-Logo. Auch dafür steht am Ende die Lizenz zum Werben.

5

Mehr zum Thema

5 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.09.2018 um 12:56 Uhr
Folgen bei Werbung / anderes Produkt

@dysonson: Die Lizenzbestimmungen regeln, dass ein Anbieter die Qualität seines Produktes nicht verändern darf, wenn er dafür mit einem Testurteil werben möchte. Das kommt immer wieder vor und in solchen Fällen hat die RAL in der Vergangenheit bereits mehreren Unternehmen die Lizenz entzogen (www.test.de/Nachtests-Diese-Produkte-duerfen-das-Testsiegel-nicht-mehr-tragen-5022611-0/).
Wenn hingegen ein Anbieter unsere Testergebnisse auf Produkte überträgt, die gar nicht getestet worden sind, geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Absprache mit uns wir gegen die Werbung vor.
P.S: Bitte lassen Sie uns Zeit für die Beantwortung Ihrer Fragen und posten Sie inhaltsgleiche Anfragen nicht unter mehreren Artikeln, wenn Ihnen unsere Antworten nicht schnell genug kommen. In Zukunft werden wir doppelte Posts löschen. (maa)

dysonson am 26.09.2018 um 18:21 Uhr
Folgen bei Werbung auf anderen Produkt?

Sie sagen selbst:
"Lizenz gilt nur für geprüftes Produkt"
Und ebenso:
"Bei Vertrags­bruch folgt Lizenz­ent­zug"
Ein Matratzenhersteller hatte monatelang eine nicht getestete Matratze als Testsieger beworben, ihm wurde dies nun gerichtlich verboten. Er bewirbt sein wirklich getestetes Produkt allerdings weiterhin als Testsieger, deshalb gehe ich davon aus, dass diesem Anbieter die Lizenz nicht entzogen wurde.
Warum wird hier eine Ausnahme gemacht und die Lizenz nicht entzogen?
Sie sagen doch: "Bei einem Vertrags­bruch entzieht das Ral die Lizenz".
Hintergründe:
Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 13.04.2018 - Az.: 6 U 166/17)
Und hier:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/32410-matrazentest-olg-koeln-werbung-testergebnissen.html
Danke für Ihre Antwort.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.05.2018 um 12:37 Uhr
Lizenz

@H.Tapk: Unsere Arbeit ist mehr wert, als sie kostet. Darauf können Sie sich verlassen. Mit den Lizenz­erlösen werden aber Verstöße juristisch verfolgt sowie Nach­prüfungen und neue Tests finanziert. Das kommt allen Lesern unserer Zeitschriften, den Usern auf test.de und auch denen zu Gute, die die Stiftung-Warentest nur über unsere Siegel kennen. (TK)

Thjo77 am 30.04.2018 um 21:01 Uhr
Härteres Durchgreifen

Kontrolle ist gut. Ich habe aber schon öfters Werbungen gesehen, deren Testurteile nur oberflächlich gut erscheinen. Oftmals wird nach Profuktvarianten aufgeschlüsselt. Als Beispiel diese Werbung in einem Mediamarktprospekt:
Eine Espressomaschine wird als Testsieger betitelt mit Note 2,4. Im Kleingedruckten: "zusammen mit Gerät anderer Marke" " Im Test: 2 (!) Espressomaschinen". Also ein Testsieger, der nicht wirklich einer sein kann.
Hier ein Bildupload des Screenshots, falls erlaubt: http://www.directupload.net/file/d/5073/qunk7u6t_png.htm

H.Tapk am 30.04.2018 um 16:41 Uhr
Verdienst

Bei diesen Einnahmen interessiert mich, was die Mitarbeiter bei Stiftung Warentest verdienen.