Unternehmen, die mit dem test-Logo werben wollen, müssen seit 2013 dafür zahlen und strenge Regeln einhalten. Das Siegel mit dem Testergebnis der Stiftung Warentest ist dadurch für Verbraucher verlässlicher geworden. Missbrauch wird verfolgt. Hier die Zahlen und Fakten zum Thema Werbung mit Testurteilen.
Lizenz gilt nur für geprüftes Produkt
Warum nicht eine Lizenz erwerben und sie mehrfach nutzen? Das dachten sich wohl die Chefs des Unternehmens Gundel, das Pfannen und Töpfe herstellt. Die Stiftung Warentest hatte eine der Pfannen geprüft und für gut befunden. In einem Katalog bewarb die Firma nicht nur die Pfanne mit dem test-Logo, sondern auch Töpfe. Sie musste den Katalog aus dem Verkehr ziehen. Er verstieß gegen eine Lizenzbedingung für die Werbung mit unseren Testurteilen: Sie darf nicht mit Produkten in Zusammenhang gebracht werden, für die sie nicht gilt.
Maximal zwei Jahre Gültigkeit
Verbraucher profitieren, wenn die Trickser auffallen. Dass sie auffallen, ist kein Zufall: Wer Butter, Drucker oder Toaster mit dem weißen t auf rotem Grund anpreisen möchte, muss seit Juli 2013 eine Lizenz erwerben und Regeln einhalten. Maximal zwei Jahre dürfen Anbieter mit den Marken der Stiftung Warentest – darunter das Logo samt Schriftzug von test, Finanztest oder test.de – die Werbetrommel für ein Produkt rühren, in Ausnahmefällen ein Jahr länger.
Die Lizenz in Zahlen
698 Lizenzverträge...
...zur Werbung mit dem Logo von test, Finanztest und test.de wurden 2017 geschlossen, vor allem für gute und sehr gute Produkte. Die Quote guter und sehr guter Testurteile liegt seit 2010 bei rund 50 Prozent.
2 Jahre...
...dürfen Anbieter mit dem test-Logo werben, in Ausnahmefällen drei Jahre.
7 700 Euro...
...kostet die Lizenz für ein Jahr, 11 000 Euro für zwei Jahre. Wird auch in Fernseh- und Kinospots geworben, steigt die Gebühr auf bis zu 44 400 Euro für dreijährige Lizenzen.
4 761 000 Euro...
...nahm die Stiftung Warentest 2017 über die Lizenzverträge ein. Mit den Lizenzerlösen werden Verstöße juristisch verfolgt sowie Nachprüfungen und neue Tests finanziert.
58 000 Werbeprospekte...
durchforstet ein Dienstleister jedes Jahr, um die Logo-Nutzung zu kontrollieren. Zudem besuchen die Wächter regelmäßig 53 Läden und 30 Onlineshops, lesen 160 Zeitungen und 468 Zeitschriften, sehen 19 TV-Sender und 80 Prozent aller Kino-Werbespots.
272 Fälle...
...von missbräuchlicher Nutzung unserer Logos wurden 2017 in allen gesichteten Werbeanzeigen entdeckt. Mit 95 Verstößen am häufigsten war die Werbung mit veralteten Testurteilen. In 13 Fällen wurde für Produkte geworben, die nie geprüft worden waren.
330 Nachtests...
...von Produkten, die mit unseren Logos werben, gab es seit 2013. In sieben Fällen entsprach die Qualität nicht mehr dem getesteten Produkt und die Lizenz wurde entzogen.
Die Lizenznummer selber checken
Ändert der Hersteller das Produkt in prüfungsrelevanten Punkten, ist die weitere Werbung mit dem Logo verboten. Ebenfalls wichtig: Die Lizenznummer muss im Logo deutlich lesbar sein. Mit ihr kann jeder Verbraucher prüfen, ob das Produkt wirklich so gut abgeschnitten hat, wie die Reklame es verheißt. Einfach online unter ral-logolizenz-warentest.de die Nummer eingeben und zum Beispiel herausfinden, dass sich hinter 18BY73 ein Glasreiniger der Marke Frosch verbirgt.
Das Ral überwacht den Markt

Ungeprüft. Amazon pries mit einem test-Logo einen Autokindersitz, den die Stiftung Warentest nie geprüft hatte. © Quelle: Webseite Amazon 2017
Mit dem Abschluss der Lizenzverträge haben wir eine Tochtergesellschaft des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung beauftragt, Ral genannt – eine Abkürzung für den 1925 gegründeten Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen, die sich bis heute erhalten hat. Als gemeinnützige Gesellschaft verfügt die Ral-Tochter über langjährige Erfahrung mit Lizenzsystemen, zum Beispiel mit der Vergabe des Blauen Engels im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Die Stiftung Warentest wahrt ihre Unabhängigkeit gegenüber Anbietern – das Testgeschehen ist strikt getrennt vom Marketing der Firmen.
Bei Vertragsbruch folgt Lizenzentzug

Falsch. Saturn bewarb eine Espressomaschine mit dem Testurteil für eine andere Maschine aus dem Vorjahrestest. © Quelle: Werbeprospekt Saturn 2017
Das Ral passt auf, dass Lizenznehmer die Regeln einhalten. Dafür blättert ein Dienstleister zum Beispiel jedes Jahr Zehntausende Werbeprospekte durch. Die meisten Unternehmen bleiben bei der Wahrheit. Gegen Verstöße geht das Ral juristisch vor. Seither ist es seltener geworden, dass Verbraucher mit veralteten oder falschen Testurteilen in die Irre geführt werden. Bei einem Vertragsbruch entzieht das Ral die Lizenz – Geld zurück gibt es nicht. Zwischen 7 700 und 44 400 Euro zahlen Anbieter für die Werbung mit dem test-Logo. Die vor Einführung des Lizenzsystems fällige Aufwandsentschädigung betrug nur 500 Euro.
Die Stiftung Warentest prüft nach
Ein gutes Urteil kann den Umsatz eines Produkts massiv ankurbeln. Fast 700 Lizenzen wurden 2017 vergeben. Die Erlöse daraus lagen für die Stiftung Warentest bei rund 4,7 Millionen Euro. Mit einem Teil des Geldes finanzieren wir Nachprüfungen: Etwa jedes zehnte Produkt, für das mit dem test-Logo geworben wird, kommt auf den Prüfstand, um sicherzustellen, dass die Qualität nach wie vor stimmt. Nur sieben Mal seit Einführung der Lizenz zogen die Tester die rote Karte. Wir haben jedes Mal darüber berichtet – keine gute Werbung.
Lizenz erhöht Verlässlichkeit
Das Lizenzsystem führt dazu, dass Unternehmen unsere Urteile verlässlicher zitieren. Das nützt Verbrauchern – und uns. Glaubwürdigkeit ist für eine Testorganisation ein hohes Gut. Eine Studie von Kantar Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigte kürzlich: 80 Prozent der Deutschen vertrauen der Stiftung Warentest. Haben Verbraucher die Wahl zwischen einer Handcreme, die in einer unabhängigen Prüfung ihre Wirksamkeit bewiesen hat und einer Creme, die kein Lorbeer krönt, greifen viele zum geprüften Balsam mit dem test-Logo. Auch dafür steht am Ende die Lizenz zum Werben.
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@dysonson: Die Lizenzbestimmungen regeln, dass ein Anbieter die Qualität seines Produktes nicht verändern darf, wenn er dafür mit einem Testurteil werben möchte. Das kommt immer wieder vor und in solchen Fällen hat die RAL in der Vergangenheit bereits mehreren Unternehmen die Lizenz entzogen (www.test.de/Nachtests-Diese-Produkte-duerfen-das-Testsiegel-nicht-mehr-tragen-5022611-0/).
Wenn hingegen ein Anbieter unsere Testergebnisse auf Produkte überträgt, die gar nicht getestet worden sind, geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Absprache mit uns wir gegen die Werbung vor.
P.S: Bitte lassen Sie uns Zeit für die Beantwortung Ihrer Fragen und posten Sie inhaltsgleiche Anfragen nicht unter mehreren Artikeln, wenn Ihnen unsere Antworten nicht schnell genug kommen. In Zukunft werden wir doppelte Posts löschen. (maa)
Sie sagen selbst:
"Lizenz gilt nur für geprüftes Produkt"
Und ebenso:
"Bei Vertragsbruch folgt Lizenzentzug"
Ein Matratzenhersteller hatte monatelang eine nicht getestete Matratze als Testsieger beworben, ihm wurde dies nun gerichtlich verboten. Er bewirbt sein wirklich getestetes Produkt allerdings weiterhin als Testsieger, deshalb gehe ich davon aus, dass diesem Anbieter die Lizenz nicht entzogen wurde.
Warum wird hier eine Ausnahme gemacht und die Lizenz nicht entzogen?
Sie sagen doch: "Bei einem Vertragsbruch entzieht das Ral die Lizenz".
Hintergründe:
Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 13.04.2018 - Az.: 6 U 166/17)
Und hier:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/32410-matrazentest-olg-koeln-werbung-testergebnissen.html
Danke für Ihre Antwort.
@H.Tapk: Unsere Arbeit ist mehr wert, als sie kostet. Darauf können Sie sich verlassen. Mit den Lizenzerlösen werden aber Verstöße juristisch verfolgt sowie Nachprüfungen und neue Tests finanziert. Das kommt allen Lesern unserer Zeitschriften, den Usern auf test.de und auch denen zu Gute, die die Stiftung-Warentest nur über unsere Siegel kennen. (TK)
Kontrolle ist gut. Ich habe aber schon öfters Werbungen gesehen, deren Testurteile nur oberflächlich gut erscheinen. Oftmals wird nach Profuktvarianten aufgeschlüsselt. Als Beispiel diese Werbung in einem Mediamarktprospekt:
Eine Espressomaschine wird als Testsieger betitelt mit Note 2,4. Im Kleingedruckten: "zusammen mit Gerät anderer Marke" " Im Test: 2 (!) Espressomaschinen". Also ein Testsieger, der nicht wirklich einer sein kann.
Hier ein Bildupload des Screenshots, falls erlaubt: http://www.directupload.net/file/d/5073/qunk7u6t_png.htm
Bei diesen Einnahmen interessiert mich, was die Mitarbeiter bei Stiftung Warentest verdienen.