Melden. Sagen Sie dem Vermieter möglichst schnell Bescheid, wenn es ein Problem mit der Heizung gibt, am besten schriftlich und aus Beweisgründen per Einschreiben. Beschreiben Sie den Mangel möglichst genau.
Minderung. Vorsicht mit Minderungsquoten, die Gerichte in anderen Fällen verhängt haben. Sie können lediglich als Anhaltspunkt dienen. Oft fallen diese Quoten selbst in gleich gelagerten Fällen vor anderen Gerichten anders aus. Fragen Sie beim Mieterbund nach oder einem Rechtsanwalt.
Vorbehalt. Kündigen Sie in der Mängelanzeige an, weiter die volle Miete zu zahlen, aber nur unter Vorbehalt. So bleibt Zeit, sich kompetenten Rat zu holen. Die konkrete Minderung können Sie später mitteilen. Wenn Sie dagegen sofort die Miete mindern, gehen Sie das Risiko einer Kündigung ein.
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