Anleger, die von der Wellshire Securities Deutschland GmbH mit Börsenspekulationsgeschäften geschädigt wurden, haben gute Aussichten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. In zahlreichen Prozessen gegen den Geschäftsführer der Gesellschaft, die ihren Hauptsitz in Nassau auf den Bahamas hat, sprachen deutsche Gerichte Anlegern Schadenersatzleistungen zu, teilte die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier in München mit. In einem jetzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall (Az. 15 U 26/2000, rechtskräftig) muss der Geschäftsführer der Wellshire Deutschland, Hans Heinrich Kuhlen, einem Anleger einen Schaden in Höhe von rund 23.000 Mark ersetzen. Die Wellshire Securities, die Repräsentanzen in München und Düsseldorf betrieb, habe den Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt, die mit dem Kauf von amerikanischen Aktien junger Unternehmen verbunden sind, die nicht an der Börse zugelassen sind (Penny-Stocks). Das hätten sie aber im Rahmen der vertraglich abgesicherten Geschäftsbeziehung tun müssen.
Wie berichtet, ist die Gesellschaft insolvent. Sie hat Repräsentanzen in München und Düsseldorf sowie in Salt Lake City im Bundesstaat Utah in den USA. In Utah wurden aber größere Aktienpakete der Wellshire Securities Inc. beschlagnahmt. Deshalb können Anleger, die berechtigte Ansprüche haben, auch aus diesen Werten Teile ihres Geldes zurückbekommen.
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