Weiterbildung im Lang­zeit­vergleich

Was die Stiftung Warentest prüft

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Die Stiftung Warentest testet Präsenz­kurse nach einem festen Schema. Erst besuchen geschulte Test­personen die Kurse inkognito und protokollieren das Geschehen, dann begut­achten und bewerten Experten die Qualität. Dies sind die Prüfkriterien.

  • Inhalt: Die inhalt­liche Qualität ist neben der Vermitt­lung der wichtigste Prüf­punkt. Für jeden Test erarbeitet die Stiftung Warentest ein inhalt­liches Anforderungs­profil und legt fest, was ein guter Kurs bieten muss. Dann wird geprüft, ob erforderliche und angekündigte Themen behandelt werden – und wie intensiv der Stoff besprochen wird (Eher oberflächlich? Sehr ausführ­lich?)
  • Vermitt­lung: Im Prüf­punkt Vermitt­lung untersucht die Stiftung Warentest, wie der Unter­richt gestaltet ist. Werden die Inhalte praxis­nah und verständlich vermittelt? Sind die Themen miteinander vernetzt? Werden Lehr­methoden und Lehr­medien sinn­voll einge­setzt? Orientiert sich der Unter­richt an den Wünschen der Teilnehmer? Erfahren die Teilnehmer, wie sie das Gelernte später in der Praxis anwenden können?
  • Kursorganisation: Hier geht es zum einen um die Frage, ob sich die Räumlich­keiten gut zum Lernen eignen. Hat jeder Kurs­teilnehmer einen Arbeits­platz? Gibt es ausreichend Platz für Gruppen­arbeiten? Sind Lehr­medien vorhanden, zum Beispiel Computer? Zum anderen wird begut­achtet, wie gut die administrativen Abläufe, zum Beispiel bei der Anmeldung klappen.
  • Kunden­informationen: Dabei geht es um folgende Fragen: Wie gut informiert ein Anbieter über sich und seine Kurs­angebote im Internet oder in gedruckten Broschüren? Nennt er Start­termine, voll­ständige Preise und Ansprech­partner für Fragen? Informiert er über Inhalte und Teilnehmer­voraus­setzungen? Gibt er Einblick in die Lehr­methoden und den Ablauf des Unterrichts? Wie auskunfts­freudig ist er am Telefon oder wenn Interes­sierte persönlich vorbeischauen?
  • Vertrags­bedingungen: Schließ­lich begut­achtet die Stiftung Warentest auch die Verträge, die die Test­personen mit den Anbietern abschließen. Bei jedem Test nehmen Rechts­gut­achter das „Klein­gedruckte“, also die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB), unter die Lupe und prüfen diese auf Mängel. Unter Mängeln versteht die Stiftung Warentest Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen und die Kunden unan­gemessen benach­teiligen, also verbraucherunfreundlich sind. Je nach Anzahl und Schwere der Rechts­verstöße spricht die Stiftung Warentest dann von keinen, von sehr geringen, geringen, deutlichen und von sehr deutlichen Mängeln.
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vhskl am 17.09.2012 um 19:46 Uhr

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