Die Stiftung Warentest testet Präsenzkurse nach einem festen Schema. Erst besuchen geschulte Testpersonen die Kurse inkognito und protokollieren das Geschehen, dann begutachten und bewerten Experten die Qualität. Dies sind die Prüfkriterien.
- Inhalt: Die inhaltliche Qualität ist neben der Vermittlung der wichtigste Prüfpunkt. Für jeden Test erarbeitet die Stiftung Warentest ein inhaltliches Anforderungsprofil und legt fest, was ein guter Kurs bieten muss. Dann wird geprüft, ob erforderliche und angekündigte Themen behandelt werden – und wie intensiv der Stoff besprochen wird (Eher oberflächlich? Sehr ausführlich?)
- Vermittlung: Im Prüfpunkt Vermittlung untersucht die Stiftung Warentest, wie der Unterricht gestaltet ist. Werden die Inhalte praxisnah und verständlich vermittelt? Sind die Themen miteinander vernetzt? Werden Lehrmethoden und Lehrmedien sinnvoll eingesetzt? Orientiert sich der Unterricht an den Wünschen der Teilnehmer? Erfahren die Teilnehmer, wie sie das Gelernte später in der Praxis anwenden können?
- Kursorganisation: Hier geht es zum einen um die Frage, ob sich die Räumlichkeiten gut zum Lernen eignen. Hat jeder Kursteilnehmer einen Arbeitsplatz? Gibt es ausreichend Platz für Gruppenarbeiten? Sind Lehrmedien vorhanden, zum Beispiel Computer? Zum anderen wird begutachtet, wie gut die administrativen Abläufe, zum Beispiel bei der Anmeldung klappen.
- Kundeninformationen: Dabei geht es um folgende Fragen: Wie gut informiert ein Anbieter über sich und seine Kursangebote im Internet oder in gedruckten Broschüren? Nennt er Starttermine, vollständige Preise und Ansprechpartner für Fragen? Informiert er über Inhalte und Teilnehmervoraussetzungen? Gibt er Einblick in die Lehrmethoden und den Ablauf des Unterrichts? Wie auskunftsfreudig ist er am Telefon oder wenn Interessierte persönlich vorbeischauen?
- Vertragsbedingungen: Schließlich begutachtet die Stiftung Warentest auch die Verträge, die die Testpersonen mit den Anbietern abschließen. Bei jedem Test nehmen Rechtsgutachter das „Kleingedruckte“, also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), unter die Lupe und prüfen diese auf Mängel. Unter Mängeln versteht die Stiftung Warentest Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen und die Kunden unangemessen benachteiligen, also verbraucherunfreundlich sind. Je nach Anzahl und Schwere der Rechtsverstöße spricht die Stiftung Warentest dann von keinen, von sehr geringen, geringen, deutlichen und von sehr deutlichen Mängeln.
-
- Arbeitgeber müssen unter bestimmten Bedingungen einen Yogakurs als Bildungsurlaub anerkennen – das entschied das Berliner Landesarbeitsgericht (Az. 10 Sa 2076/18)....
-
- Was können Mitarbeiter tun, die eine Weiterbildung absolvieren möchten? Einen Anspruch darauf können Tarifverträge oder andere Vereinbarungen sichern. Weitere Regeln.
-
- Sie haben den Weiterbildungsguide der Stiftung Warentest aufgerufen. Der Betrieb dieser Seite ist eingestellt. Der Weiterbildungsguide wurde vom Bundesministerium für...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Autor gelöscht.