
Eine Weiterbildung lässt sich meist online buchen. Zuvor sollten Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (AGB) prüfen, viele Klauseln sind unzulässig.
Benachteiligende Klauseln sind nicht erlaubt
Häufig ergänzen Bildungsinstitute ihre Verträge um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die meist von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Das ist erlaubt, sofern der Kunde nicht zu sehr benachteiligt wird und die Klauseln klar formuliert sind. Ist das nicht der Fall, sind die Klauseln unwirksam. Dann gelten automatisch die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die meist kundenfreundlicher sind.
Nicht zulässig: Zahlung weit im Voraus
Doch was ist erlaubt und was nicht? Ein Beispiel: Viele Anbieter verlangen, dass der Kunde die Weiterbildung weit vor dem Beginn bezahlen soll. Das ist nicht in Ordnung, denn der Kunde trägt damit das Risiko, sein Geld zu verlieren, etwa falls der Anbieter in der Zwischenzeit insolvent wird. Was zulässig ist: Wenn der Kunde die Rechnung ein bis zwei Wochen vor Kursbeginn begleichen soll. Noch besser: wenn die Zahlung bis unmittelbar vor Unterrichtsbeginn erfolgen kann.
Änderungswünsche schriftlich bestätigen lassen
Viele Vertragsklauseln mögen nicht rechtens und damit unwirksam sein. Doch kommt es nach Vertragsschluss zum Streit mit dem Bildungsinstitut, muss der Teilnehmer sein Recht unter Umständen vor Gericht durchsetzen. Besser ist es deshalb, benachteiligende Klauseln von vornherein nicht zu akzeptieren und den Anbieter vor der Buchung zu bitten, sie zu ändern oder zu streichen. Änderungswünsche sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen – bei Online-Buchungen am besten per E-Mail, bei Verträgen auf Papier direkt auf dem Dokument. Lässt sich das Bildungsinstitut nicht darauf ein, muss jeder für sich abwägen, ob er ein gewisses Risiko eingehen möchte oder doch lieber woanders bucht.
Tipp: Ausführlicher zum Thema informiert unser Artikel „Wie finde ich einen guten Kurs?“.
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