Viele Eltern müssen für das Entlassungsgeld, das Jugendliche beim Ausscheiden aus dem Wehr- oder Zivildienst erhalten, einen hohen Preis zahlen. Es zählt zu den Bezügen, die das Kindergeld für den Rest des Jahres gefährden können. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden (Az. VIII R 57/00).
Sind Kinder über 18, dürfen sie nur begrenzt eigene Einkünfte und Bezüge haben. Dieses Jahr sind es höchstens 7 188 Euro. Sonst ist das Kindergeld verloren.
In dem Verfahren beim BFH hatte der Sohn der Eltern nach dem Zivildienst Einkünfte aus einer Berufsausbildung. Die waren nicht zu hoch. Da auch das Entlassungsgeld aus dem Zivildienst mitzählte, wurde die kritische Grenze für das Kindergeld jedoch überschritten. Die Kindergeldkasse verweigerte es deshalb den Eltern für den Rest des Jahres. Sie hatten tatsächlich keinen Anspruch darauf, urteilte jetzt der BFH.
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