Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
Wechsel der Krankenversicherung
Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts
Wenn Sie in frühen oder auch späteren Jahren in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt sind und das heute bereuen, kann das verschiedene Gründe haben. Der häufigste: Die Beiträge steigen, Ihr Einkommen nicht. Oder: Früher waren Sie Single, heute haben Sie Kinder, für die Sie eigene Verträge benötigen. Das summiert sich. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Kinder lange kostenfrei familienversichert.
Die Hürden für einen Wechsel zurück in die GKV sind hoch. Die Stiftung Warentest zeigt Ihnen, wie er funktionieren kann und was Sie dafür tun müssen.
Warum sich die Untersuchung „Wechsel der Krankenversicherung“ für Sie lohnt
Zurück in die Kasse. Das ist nicht leicht, aber machbar. Bis zum 55. Geburtstag gibt es für Sie als privat krankenversicherte Person verschiedene Wege, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Sind Sie 55 Jahre alt oder älter, ist Ihnen der Weg meist versperrt – die Expertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, wie es trotzdem noch klappen kann.
Versicherungspflichtig werden. Um in die GKV zu kommen, müssen Sie in den meisten Fällen versicherungspflichtig werden. Wir zeigen, wie Angestellte und Selbstständige vorgehen können, um die Versicherungspflicht zu erreichen. Wichtig für Selbstständige ist vor allem, welche Punkte die Kassen prüfen. Zum Beispiel: Wann ist man eigentlich „hauptberuflich selbstständig“?
Ab 55 Jahren. Fallen Sie nicht auf Anbieter im Internet herein, die für viel Geld sogar Rentnerinnen und Rentnern noch eine problemlose Rückkehr in die GKV versprechen. In unserem Beitrag lesen Sie, welche Wege Sie für einen rechtlich einwandfreien Wechsel ohne faule Tricks gehen müssen.
Alternativen. Für langjährig privat Versicherte ist es oft vorteilhafter, in der PKV zu bleiben. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie bei Ihrer privaten Versicherungsgesellschaft haben, um den Beitrag zu reduzieren.
Als Arbeitnehmer in die GKV zurück kommen
Sind Sie angestellt tätig und jünger als 55 Jahre, werden Sie wieder versicherungspflichtig, wenn Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 66 600 Euro brutto im Jahr sinkt. Waren Sie schon am 31. Dezember 2002 privat versichert, muss Ihr Gehalt allerdings sogar unter 59 850 Euro brutto im Jahr (Werte für 2023) sinken.
Wir erklären, was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tun können, wenn Sie
Ihr Gehalt nicht oder nur zeitweise reduzieren wollen,
bereits 55 Jahre oder älter sind,
sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließen.
Für Selbstständige ist der Wechsel aufwendiger
Als selbstständig Erwerbstätiger kommen Sie nur in die Kasse zurück, wenn Ihre selbstständige Tätigkeit nicht mehr Ihr Hauptberuf ist. Anderenfalls ist für Sie sowohl die Versicherungspflicht als auch die Familienversicherung ausgeschlossen.
Wir erklären Ihnen:
was Sie als Selbstständige tun können, um in die Kasse zurückzukommen, obwohl Sie Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht komplett aufgeben wollen,
worauf es den Kassen ankommt, damit Ihre Selbstständigkeit als Nebenjob anerkannt wird.
Wechsel der Krankenversicherung
Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts
Egal ob Sie selbstständig, angestellt, arbeitslos oder schon in Rente sind: Ab dem 55. Geburtstag ist Ihnen in den meisten Fällen der Rückweg in die GKV versperrt. Doch es gibt Ausnahmen.
Wir zeigen Ihnen, auf welche Regelungen Sie ab 55 Jahren zurückgreifen können,
wenn Sie als privat versicherte Person mit einer gesetzlich krankenversicherten Person verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben,
wenn Sie als Privatversicherte vorübergehend im europäischen Ausland arbeiten,
wenn die Krankenkasse später herausfindet, dass Sie sich mit falschen Angaben oder einer fingierten Anstellung Zugang zum gesetzlichen Versicherungssystem verschafft haben.
Falls ein Wechsel doch nicht geht
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinnvoll und möglich. Die Alternative für viele: ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, um den Beitrag zu senken.
Privat Krankenversicherte, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, finden viele Tipps und eine ausführliche Darstellung der sogenannten Sozialtarife der PKV in unserem Special zum Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif.
Wechsel der Krankenversicherung
Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts
- Soll ich mich privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
- Nach einem Jahr Pause steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2023 wieder. Gutverdienende zahlen rund 50 Euro mehr im Monat für ihre Krankenversicherung.
- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
Nach der erfolgreichen Rückkehr in die GKV stellt man einige Jahre später als Rentner fest, dass da noch ein Haken ist. Um in die Krankenkasse für Rentner zu kommen muß man 90% der 2. Hälfte des Arbeitslebens in der GKV gewesen sein. D.H jemand der von 25 - 65 gearbeitet hat, muss spätenstens mit 46 zurück, sonst kann er als Rentner nur freiwilliges Mitglied werden und muß auf alle Einkommen, z.B. auf Kapitalerträge, Beiträge zahlen. Die meisten Opfer dieser Regelung sind Partner von Privatversicherten, die wärend der Erziehungspause auch in der PKV waren, dann aber nach einer Scheidung mit Ende 40 wieder versicherungspflichtig gearbeitet haben.
@alle: Die Zahlen zeigen, dass privat Versicherte auch im Alter vornehmlich die Vorzüge der privaten Krankenversicherung nutzen wollen und im System der privaten Krankenversicherung verbleiben. Es liegen uns keine Hinweise dazu vor, dass die Gesetzlichen Krankenkassen eine missbräuchliche Nutzung der Rückkehrregel festgestellt haben.
@eddi0102: Der Gesetzgeber hat mit strengen Regeln dafür gesorgt, dass die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 55. Geburtstag nahezu vollständig versperrt ist. Damit soll genau das verhindert werden, was Sie anprangern: Nämlich, dass gut verdienende Menschen erst die Vorteile der privaten Versicherung mitnehmen und später wenn sie älter sind, weniger Einkünfte haben und vielleicht häufiger krank sind, ins solidarisch finanzierte gesetzliche System zurückkehren. Diese Regelung ist aus unserer Sicht konsequent und sinnvoll.
Gleichzeitig gehört es zu unseren Aufgaben, die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte aufzuklären. Das tun wir mit diesem Beitrag. Aus vielen Leserzuschriften wissen wir: Manche Menschen sind in die private Krankenversicherung geraten, weil sie schlecht beraten wurden, weil sie ihre langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven und die Beitragsentwicklung der privaten Versicherung falsch eingeschätzt hatten oder weil sie sich als kleine Selbstständige die in der Vergangenheit unverhältnismäßig hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung schlicht nicht leisten konnten. Wir sehen nichts Verwerfliches darin, diesen Menschen die Information zu geben, welche Optionen ihnen in ihrer jetzigen Lage offenstehen.
Da dieser Beitrag trotz der Kritik nun prominent im Heft erschien: Ich bleibe dabei: Hierfür Tipps zu geben ist absolut unmoralisch! In jungen Jahren wäre man in der GKV Nettozahler. Hier kehrten die Privatversicherten der Solidargemeinschaft den Rücken zu. In späteren Jahren wird man in der GKV Netto-Empfänger. Nun, da es in der PKV teuer wird, kehrt man in den Schoß der GKV zurück und läßt sich von anderen subventionieren. Jahrelang haben diese Personen tausende von Euro an Beiträgen gespart, und dabei noch die Vorteile der PKV genossen. Nun lassen sie andere für sich mitzahlen. Und die Stiftung Warentest gibt hierzu Tipps. Pfui, das ist einfach nur ekelhaft und widerlich. Aus diesem Grund habe ich soeben mein jahrelanges Abo gekündigt. So etwas möchte ich nicht weiter mittragen.
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Kennt jemand in diesem Forum eine seriöse, ggf auch Honorarberatung/Kanzelei im Raum Düsseldorf zu diesem Thema, an die man sich wenden kann?
Nach der erfolgreichen Rückkehr in die GKV stellt man einige Jahre später als Rentner fest, dass da noch ein Haken ist. Um in die Krankenkasse für Rentner zu kommen muß man 90% der 2. Hälfte des Arbeitslebens in der GKV gewesen sein. D.H jemand der von 25 - 65 gearbeitet hat, muss spätenstens mit 46 zurück, sonst kann er als Rentner nur freiwilliges Mitglied werden und muß auf alle Einkommen, z.B. auf Kapitalerträge, Beiträge zahlen.
Die meisten Opfer dieser Regelung sind Partner von Privatversicherten, die wärend der Erziehungspause auch in der PKV waren, dann aber nach einer Scheidung mit Ende 40 wieder versicherungspflichtig gearbeitet haben.
@alle: Die Zahlen zeigen, dass privat Versicherte auch im Alter vornehmlich die Vorzüge der privaten Krankenversicherung nutzen wollen und im System der privaten Krankenversicherung verbleiben.
Es liegen uns keine Hinweise dazu vor, dass die Gesetzlichen Krankenkassen eine missbräuchliche Nutzung der Rückkehrregel festgestellt haben.
@eddi0102: Der Gesetzgeber hat mit strengen Regeln dafür gesorgt, dass die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 55. Geburtstag nahezu vollständig versperrt ist. Damit soll genau das verhindert werden, was Sie anprangern: Nämlich, dass gut verdienende Menschen erst die Vorteile der privaten Versicherung mitnehmen und später wenn sie älter sind, weniger Einkünfte haben und vielleicht häufiger krank sind, ins solidarisch finanzierte gesetzliche System zurückkehren. Diese Regelung ist aus unserer Sicht konsequent und sinnvoll.
Gleichzeitig gehört es zu unseren Aufgaben, die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte aufzuklären. Das tun wir mit diesem Beitrag.
Aus vielen Leserzuschriften wissen wir: Manche Menschen sind in die private Krankenversicherung geraten, weil sie schlecht beraten wurden, weil sie ihre langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven und die Beitragsentwicklung der privaten Versicherung falsch eingeschätzt hatten oder weil sie sich als kleine Selbstständige die in der Vergangenheit unverhältnismäßig hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung schlicht nicht leisten konnten.
Wir sehen nichts Verwerfliches darin, diesen Menschen die Information zu geben, welche Optionen ihnen in ihrer jetzigen Lage offenstehen.
Da dieser Beitrag trotz der Kritik nun prominent im Heft erschien:
Ich bleibe dabei: Hierfür Tipps zu geben ist absolut unmoralisch!
In jungen Jahren wäre man in der GKV Nettozahler. Hier kehrten die Privatversicherten der Solidargemeinschaft den Rücken zu. In späteren Jahren wird man in der GKV Netto-Empfänger. Nun, da es in der PKV teuer wird, kehrt man in den Schoß der GKV zurück und läßt sich von anderen subventionieren.
Jahrelang haben diese Personen tausende von Euro an Beiträgen gespart, und dabei noch die Vorteile der PKV genossen. Nun lassen sie andere für sich mitzahlen. Und die Stiftung Warentest gibt hierzu Tipps. Pfui, das ist einfach nur ekelhaft und widerlich. Aus diesem Grund habe ich soeben mein jahrelanges Abo gekündigt. So etwas möchte ich nicht weiter mittragen.