Entsteht ein Wasserschaden, weil unbemerkt Wasser hinter die Fliesen der Duschwand läuft, muss die Gebäudeversicherung zahlen (zum Vergleich Wohngebäudeversicherung). Damit gab das Oberlandesgericht Magdeburg einer Hausbesitzerin Recht, bei der Wasser an der Stelle in die Zwischenwand gelaufen war, wo die Armaturen aus der gefliesten Wand kommen.
Der Versicherer wollte nicht zahlen. Es seien nur Schäden durch Wasser versichert, das aus Leitungen, Rohren oder Armaturen austritt. Doch in den Versicherungsbedingungen stand die Formulierung, versichert seien auch „mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen“.
Das sei so allgemein gehalten, meinte das Gericht, dass ein Durchschnittskunde darunter die gesamte Dusche verstehen dürfe, inklusive Duschwanne und Außenwände. Es sprach der Frau 7 500 Euro Entschädigung zu, nachdem es zu Nässeschäden in der Dämmung, zu Stockflecken sowie zu Schimmel in der Wand und massiven Rostansätzen in deren Metallständerwerk gekommen war (Az. 4 U 67/17).
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