Wasser mit Geschmack

Aroma ist nicht gleich Aroma: Die Aroma­typen am Beispiel „Apfel“

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Wasser mit Geschmack Testergebnisse für 25 Wässer mit Geschmack 05/2013

Apfelaroma. Stammt zu 100 Prozent aus der namens­gebenden Frucht: Apfelaroma muss ausschließ­lich aus Aroma­stoffen des Apfels bestehen.

Natürliches Apfelaroma. Mindestens 95 Prozent müssen vom Apfel stammen. Apfelfremde, natürliche Aroma­stoffe dürfen den Apfel­geschmack abrunden, ihn aber nicht verstärken.

Natürliches Apfelaroma mit anderen natürlichen Aromen. Hier sind mehr als 5 Prozent natürliches Fremdaroma erlaubt. Der namens­gebende Frucht­anteil, in diesem Fall Apfel, muss aber so groß sein, dass sein Geschmack leicht zu erkennen ist.

Natürliches Aroma. Es muss aus natürlichen – pflanzlichen oder tierischen – Ausgangs­stoffen hergestellt sein. Nur bestimmte Verfahren sind erlaubt. Aus dem Apfel muss hier nichts stammen, der Geschmack ist nur apfel­ähnlich.

Aroma. Dahinter verbergen sich alle chemisch hergestellten Aroma­stoffe.

Grund­sätzlich gilt: Alle Aromen sollten so deklariert werden, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird.

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andreas.e am 21.06.2013 um 05:11 Uhr
Regional?

Wie bitte? Rapp und "regionaler Anbieter"? Nun, deren matrosenblaue Fahrzeuge hab ich im Wohngebiet wo ich in BaWü vor vielen Jahren wohnte, vielfach gesehen obwohl die Firma m. W. aus der Nähe von Würzburg (Kitzingen?) kommt. Ist bei Getränken so etwas wie der "eismann" oder "boFrost".

sputnic007 am 11.05.2013 um 19:55 Uhr
Lokale Anbieter

Hmm, interessant wären auch regionale Anbieter mal zu testen. Bei unserem Wasser mit Geschmack von der Brauerei Rapp steht zumindest Zitronensaft auf Zitronensaftkonzentrat 5%. Das ist doch was. Mal fragen ob ich zwei Flaschen einschicken darf.

derMythos am 10.05.2013 um 23:29 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Antefix am 09.05.2013 um 17:50 Uhr
Was nun?

Auch wenn's "nur" um Wasser geht (unser aller wichtigstes Lebenselixier): Der Nachtest lässt nachdenken und fordern, dass sämtliche neu für den Markt gedachten Getränke(variationen) zuerst von unabhängigen Instituten analysiert werden. Entweder werden sie danach (noch) nicht zum Verzehr freigegeben, oder haben bestanden. Sobald sie dann mit anderen Vergleichsprodukten als "einwandfrei" im Supermarkt zu haben sind, sollte Stiftung Warentest wie bei dem vorliegendem Test ggf. zweimal nachprüfen, ob auch die laufende Produktion der Hersteller noch Ergebnisse wie im ersten Labortest zeigt. Falls Benzol also kein chemisches Reaktionsergebnis aus dem ersten Prüflabor gewesen ist, hat man dort gefuscht, oder es ist z.B. mit einer späteren (Grund-)Wasserressource in die Flasche geraten. Jedenfalls sollte's das dann gewesen sein. . . Was meinen Sie, @Remember_Carthage?

Insider2012 am 02.05.2013 um 10:43 Uhr
@remember....

Ich denke es ist offensichtlich so, dass sie noch einiges im Umgang mit Menschen lernen müssen.