

Der Fall um beim Schleudern geplatzte Candy-Waschmaschinen weitet sich aus. Möglicherweise sind mehr Waschmaschinen als das Modell Candy GO 1460 D betroffen. test.de bittet Betroffene um Unterstützung: Schildern Sie Ihren Fall.
[Update 24.09.2010] Hier jetzt der vollständige Test Waschmaschinen.
Trommel platzt beim Schleudern
So begann die Geschichte: In der Dauerprüfung für den nächsten Waschmaschinen-Test platzte erst eine und dann auch eine zweite Waschmaschine vom Typ Candy GO 1460D. Beim Schleudern zerissen jeweils die Trommeln und durchschlugen den Laugenbehälter. Scharfkantige Bruchstücke flogen bis zu drei Meter durch den Raum. Hersteller Candy hat zwar den Verkauf in Deutschland gestoppt, aber keine Rückrufaktion gestartet.
Kaum Informationen vom Hersteller


Die Ursache und das Ausmaß des Problems sind unklar. Meist werden Bauteile für Geräte wie Waschmaschinen nicht nur für ein Modell entwickelt. Sogar verschiedene Hersteller verwenden zuweilen baugleiche Komponenten. So viel steht fest: Bereits im Mai 2009 platzte in der Justizvollzugsanstalt Flensburg eine Waschmaschine vom Typ Hoover VisionHD VND 9163. Genau wie bei den test-Waschmaschinen riss beim Schleudern eine Schweißnaht und durchschlug die Trommel anschließend das Gehäuse. Klar auch: Es ist nicht völlig auszuschließen, dass bei der Herstellung einer einzelnen Waschmaschinentrommel etwas schief gegangen ist und andere Hoover VisionHD VND 9163-Maschinen nicht betroffen sind.
Bitte um Berichte
Um genauer berichten zu können, bittet test.de um Unterstützung. Schreiben Sie an die E-Mail-Adresse candy@stiftung-warentest.de und schildern Sie, was genau passiert ist, wenn auch bei Ihrer Waschmaschine die Trommel beim Schleudern aufgerissen ist und die Waschmaschine zerstört hat. Gut wäre, wenn Sie Bilder auch vom Typschild haben und als Dateianhang beifügen können. Für Briefe lautet die Adresse:
Stiftung Warentest
Stichwort: Candy
Postfach 30 41 41
10724 Berlin
Besitzer im Ungewissen
So lange der Hersteller keine Aufklärung liefert und keine Rückrufaktion startet, bleibt Besitzern verdächtiger Waschmaschinen, die kein Risiko eingehen wollen, nichts anderes übrig, als ihre Waschmaschine stillzulegen oder zumindest nur mit deutlich reduzierter Drehzahl zu schleudern. Auch rechtlich haben Sie kaum Chancen. Zwar hat der Hersteller zehn Jahre lang verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden aufgrund von Produktfehlern zu leisten. Sachschäden bis zu 500 Euro und die Schäden an der Maschine selbst treffen jedoch allein den Käufer. Für Mängel an der Maschine selbst haftet der Händler und nur für zwei Jahre ab Kauf.
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