
© Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest warnt: Bei Waschmaschinen vom Typ Candy GO 1460 D kann ein gefährlicher Defekt auftreten. Während einer derzeit laufenden Untersuchung von Waschmaschinen erlitten zwei Candygeräte Totalschäden - mit gefährlichen Folgen.
[Update 24.09.2010] Hier jetzt der vollständige Test Waschmaschinen.
Defekt nach fünf Jahren
Im Dauertest müssen Waschmaschinen hart ran: Unter praxisnahen Bedingungen sollen sie 1 840 Waschgänge absolvieren. In einem Haushalt mit drei Ladungen Wäsche pro Woche entspricht das elf Jahren Benutzung. Die meisten Waschmaschinen überstehen diese Prozedur mit leichten Verschleißerscheinungen. Anders die Geräte von Candy: Die erste Candy GO 1460 D schied im Labor bereits nach 752 Waschgängen aus. Sie wäre kaum fünf Jahre alt geworden. Bei intensiver Nutzung noch weniger. Das zweite Gerät zerlegte sich selbst nach 1 328 Waschgängen - mit möglicherweise gefährlichen Folgen.
Aufgerissene Trommel

Die zerrissene Trommel. © Stiftung Warentest

In beiden Maschinen zerriss die Trommel beim Schleudern. Bei 1 400 Umdrehungen pro Minute löste sich die Schweißnaht auf. Die Folge: Mit einem lauten Knall durchschlug die aufgerissene Trommel den Laugenbehälter. Sie durchbrach die Abdeckung der Waschmaschine und schleuderte spitze, scharfkantige Bruchstücke bis zu drei Meter durch den Raum.
Nicht mehr benutzen
Die Stiftung Warentest hat sofort den Hersteller und die Behörden informiert. Inzwischen hat die Firma Candy Hoover den Verkauf der Waschmaschinen zumindest in Deutschland gestoppt. Doch Waschmaschinen vom Typ Candy GO 1460 D wurden seit mehreren Jahren verkauft. Wer ein solches Gerät besitzt, sollte damit nicht mehr waschen. Einen Rückruf hat Candy Hoover bisher nicht gestartet.
Umtausch und Schadenersatz
Das ist ärgerlich für Besitzer einer Candy GO 1460 D: Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren gilt nur für mangelhafte Geräte. Käufer müssten also einen Defekt am Gerät nachweisen. Nur dann können sie vom Händler ein neues Gerät fordern. Der Hersteller springt erst ein, wenn es durch Konstruktions- oder Herstellungsfehler zu einem Schaden kommt. Bei Sachschäden haftet er erst ab 500 Euro. Der Wert der Waschmaschine zählt nicht mit. Bei Verletzungen haben Opfer Anspruch auf vollen Schadenersatz einschließlich Schmerzensgeld.
[Update: 1. Juni 2010] Candy: „Risiko gering“
Inzwischen hat Candy Hoover reagiert: Erstaunlicherweise erachtet das Unternehmen das Risiko eines Totalschadens als gering. Laut Candy hätten die getesteten Waschmaschinen möglicherweise nur zu einer kleinen Serie gehört. Verunsicherte Besitzer einer Candy GO 1460 D können ihre Waschmaschine trotzdem von einem Servicemitarbeiter untersuchen lassen. Die kostenlosen Hausbesuche vereinbaren sie unter der Hotline 03 55/4 93 88 51.
[Update: 4. Juni 2010] Kein Einzelfall

Defekte Hoover VisionHD VND 9163. © Stiftung Warentest

Die im Testlabor zertrümmerten Waschmaschinen waren kein Einzelfall. Aufgrund der Meldung auf test.de informierte jetzt das schleswig-holsteinische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Stiftung Warentest über folgenden Fall: Im Mai 2009 trat in der Justizvollzugsanstalt Flensburg ein ähnlicher Schaden bei einer Candy Hoover-Waschmaschine vom Typ VisionHD VND 9163 auf. Auch hier löste sich beim Schleudern die Schweißnaht der Trommel. Die deformierte Trommel durchschlug die Abdeckung und schleuderte spitze Bruchstücke umher.
[Update: 28. Juli 2010] Erneute Stellungnahme
Nachdem auch bei mindestens zwei test.de-Lesern die Trommeln ihrer Candy- oder Hoover-Waschmaschinen beim Schleudern mit Höchstdrehzahl platzten, das Badezimmer verwüsteten und in einem Fall sogar leichte Verletzungen verursachten, hat Candy-Hoover gegenüber der Stiftung Warentest noch einmal im Detail Stellung genommen: Einen regelrechten Rückruf der Waschmaschinen hält das Unternehmen nach wie vor für nicht erforderlich. Das Risiko von Verletzungen sei extrem gering. Allerdings: Besitzer von Waschmaschinen der Marken Candy und Hoover können über Eingabe von Typ und Seriennummer auf einer speziellen Webseite prüfen, ob ihre Maschine womöglich betroffen ist. Falls ja können sie sich unter 03 55/4 93 88 51 melden und eine „Service-Inspektion“ anfordern. Dabei werde nicht nur die Trommel sorgfältig kontrolliert, sondern außerdem die Programmierung der elektronischen Unwuchtkontrolle so geändert, dass Schleudern mit Höchstdrehzahl nur bei gleichmäßig verteilter Wäsche in der Trommel möglich ist.
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Hallo, der Candy Link ist nicht mehr existent. Zur Info, um ggf. den Artikel zu überarbeiten. Ich gehe zudem davon aus, daß die Geräte wahrscheinlich alle mittlerweile auf dem Wertstoffhof gelandet sind. Viele Grüße
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