Wasch­maschine Candy GO 1460 D Gefahr aus der Trommel

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Wasch­maschine Candy GO 1460 D - Gefahr aus der Trommel

© Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest warnt: Bei Wasch­maschinen vom Typ Candy GO 1460 D kann ein gefähr­licher Defekt auftreten. Während einer derzeit laufenden Unter­suchung von Wasch­maschinen erlitten zwei Candygeräte Totalschäden - mit gefähr­lichen Folgen.

[Update 24.09.2010] Hier jetzt der voll­ständige Test Waschmaschinen.

Defekt nach fünf Jahren

Im Dauer­test müssen Wasch­maschinen hart ran: Unter praxis­nahen Bedingungen sollen sie 1 840 Wasch­gänge absol­vieren. In einem Haushalt mit drei Ladungen Wäsche pro Woche entspricht das elf Jahren Benut­zung. Die meisten Wasch­maschinen über­stehen diese Prozedur mit leichten Verschleiß­erscheinungen. Anders die Geräte von Candy: Die erste Candy GO 1460 D schied im Labor bereits nach 752 Wasch­gängen aus. Sie wäre kaum fünf Jahre alt geworden. Bei intensiver Nutzung noch weniger. Das zweite Gerät zerlegte sich selbst nach 1 328 Wasch­gängen - mit möglicher­weise gefähr­lichen Folgen.

Aufgerissene Trommel

Wasch­maschine Candy GO 1460 D - Gefahr aus der Trommel

Die zerrissene Trommel. © Stiftung Warentest

In beiden Maschinen zerriss die Trommel beim Schleudern. Bei 1 400 Umdrehungen pro Minute löste sich die Schweiß­naht auf. Die Folge: Mit einem lauten Knall durch­schlug die aufgerissene Trommel den Laugenbehälter. Sie durch­brach die Abdeckung der Wasch­maschine und schleuderte spitze, scharfkantige Bruch­stücke bis zu drei Meter durch den Raum.

Nicht mehr benutzen

Die Stiftung Warentest hat sofort den Hersteller und die Behörden informiert. Inzwischen hat die Firma Candy Hoover den Verkauf der Wasch­maschinen zumindest in Deutsch­land gestoppt. Doch Wasch­maschinen vom Typ Candy GO 1460 D wurden seit mehreren Jahren verkauft. Wer ein solches Gerät besitzt, sollte damit nicht mehr waschen. Einen Rück­ruf hat Candy Hoover bisher nicht gestartet.

Umtausch und Schaden­ersatz

Das ist ärgerlich für Besitzer einer Candy GO 1460 D: Die gesetzliche Gewähr­leistung von zwei Jahren gilt nur für mangelhafte Geräte. Käufer müssten also einen Defekt am Gerät nach­weisen. Nur dann können sie vom Händler ein neues Gerät fordern. Der Hersteller springt erst ein, wenn es durch Konstruktions- oder Herstellungs­fehler zu einem Schaden kommt. Bei Sach­schäden haftet er erst ab 500 Euro. Der Wert der Wasch­maschine zählt nicht mit. Bei Verletzungen haben Opfer Anspruch auf vollen Schaden­ersatz einschließ­lich Schmerzens­geld.

[Update: 1. Juni 2010] Candy: „Risiko gering“

Inzwischen hat Candy Hoover reagiert: Erstaunlicher­weise erachtet das Unternehmen das Risiko eines Totalschadens als gering. Laut Candy hätten die getesteten Wasch­maschinen möglicher­weise nur zu einer kleinen Serie gehört. Verunsicherte Besitzer einer Candy GO 1460 D können ihre Wasch­maschine trotzdem von einem Service­mit­arbeiter unter­suchen lassen. Die kostenlosen Haus­besuche vereinbaren sie unter der Hotline 03 55/4 93 88 51.

[Update: 4. Juni 2010] Kein Einzel­fall

Wasch­maschine Candy GO 1460 D - Gefahr aus der Trommel

Defekte Hoover VisionHD VND 9163. © Stiftung Warentest

Die im Test­labor zertrümmerten Wasch­maschinen waren kein Einzel­fall. Aufgrund der Meldung auf test.de informierte jetzt das schleswig-holsteinische Ministerium für Land­wirt­schaft und Umwelt die Stiftung Warentest über folgenden Fall: Im Mai 2009 trat in der Justiz­voll­zugs­anstalt Flens­burg ein ähnlicher Schaden bei einer Candy Hoover-Wasch­maschine vom Typ VisionHD VND 9163 auf. Auch hier löste sich beim Schleudern die Schweiß­naht der Trommel. Die deformierte Trommel durch­schlug die Abdeckung und schleuderte spitze Bruch­stücke umher.

[Update: 28. Juli 2010] Erneute Stellung­nahme

Nachdem auch bei mindestens zwei test.de-Lesern die Trommeln ihrer Candy- oder Hoover-Wasch­maschinen beim Schleudern mit Höchst­drehzahl platzten, das Bade­zimmer verwüsteten und in einem Fall sogar leichte Verletzungen verursachten, hat Candy-Hoover gegen­über der Stiftung Warentest noch einmal im Detail Stellung genommen: Einen regelrechten Rück­ruf der Wasch­maschinen hält das Unternehmen nach wie vor für nicht erforderlich. Das Risiko von Verletzungen sei extrem gering. Allerdings: Besitzer von Wasch­maschinen der Marken Candy und Hoover können über Eingabe von Typ und Serien­nummer auf einer speziellen Webseite prüfen, ob ihre Maschine womöglich betroffen ist. Falls ja können sie sich unter 03 55/4 93 88 51 melden und eine „Service-Inspektion“ anfordern. Dabei werde nicht nur die Trommel sorgfältig kontrolliert, sondern außerdem die Programmierung der elektronischen Unwucht­kontrolle so geändert, dass Schleudern mit Höchst­drehzahl nur bei gleich­mäßig verteilter Wäsche in der Trommel möglich ist.

Weitere Meldung zum Thema:
Totalschaden im Badezimmer

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Kommentarliste

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  • driver_2 am 14.12.2019 um 20:29 Uhr
    Candy Link nicht mehr existent

    Hallo, der Candy Link ist nicht mehr existent. Zur Info, um ggf. den Artikel zu überarbeiten. Ich gehe zudem davon aus, daß die Geräte wahrscheinlich alle mittlerweile auf dem Wertstoffhof gelandet sind. Viele Grüße

  • flosn am 22.04.2012 um 16:26 Uhr

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  • flosn am 22.04.2012 um 16:26 Uhr

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  • flosn am 22.04.2012 um 16:26 Uhr

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  • flosn am 22.04.2012 um 16:26 Uhr

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