Ein atypisch stiller Gesellschafter beteiligt sich mit einer festgelegten Geldsumme an einem Unternehmen. Dafür verspricht ihm das Unternehmen die Teilnahme an steuerlich absetzbaren Verlusten und späteren Gewinnen. Diesen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Risiken gegenüber. So ist der atypisch stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern zusätzlich am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Er haftet also für den Fall, dass seine Anlagegesellschaft schlecht wirtschaftet und in die roten Zahlen gerät. Meist ist die Haftung auf die Höhe der Einlage beschränkt. Es gibt aber auch Verträge, bei denen Anleger auch über die Höhe ihrer Einlage hinaus für Verluste gerade stehen müssen.
Der atypisch stille Gesellschafter wird auch steuerlich als Mitunternehmer behandelt und erzielt Gewinne und Verluste aus Gewerbebetrieb.
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