Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagte der Conet Verbrauchergenossenschaft, Drochtersen, im Dezember 2019, öffentlich Anteile anzubieten. Conet habe keinen gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht. Die Anwältin von Conet nennt die Entscheidung „rechtsfehlerhaft“. Conet werde Widerspruch einlegen.
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