Warn­liste Verbot für Conet-Angebot

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Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht untersagte der Conet Verbrauchergenossenschaft, Drochtersen, im Dezember 2019, öffent­lich Anteile anzu­bieten. Conet habe keinen gebil­ligten Verkaufs­prospekt veröffent­licht. Die Anwältin von Conet nennt die Entscheidung „rechts­fehler­haft“. Conet werde Wider­spruch einlegen.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Warnliste Geldanlage.

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