
Vermieter müssen spätestens bis Ende Dezember dieses Jahres geeichte Warmwasserzähler in jeder Wohnung installieren, wenn es im Haus eine zentrale Warmwasserversorgung gibt. Alte Warmwasserzähler, die bereits seit dem 1. Januar 1987 laufen, müssen sie austauschen. Sind ab Januar 2014 keine zulässigen Warmwasserzähler oder Heizwärme-Verbrauchsmesser im Einsatz, darf der Mieter die jeweils auf ihn entfallenden Kosten für Warmwasser oder Heizung pauschal um 15 Prozent kürzen.
Heizwärmemessgeräte, die den Verbrauch mit Verdunstungsröhrchen am Heizkörper feststellen und die schon vor dem 1. Juli 1981 in Betrieb waren, muss der Vermieter austauschen. Vermieter, die das Umrüsten versäumen, dürfen die Messdaten der alten Geräte ab Januar 2014 nicht mehr für die Jahresabrechnung verwenden.
Tipp: Bevor Sie die Verbrauchskosten kürzen, sollten Sie sich bei Fachleuten wie Energieberatern erkundigen, ob die Messgeräte tatsächlich unzulässig sind.