Eine gesetzliche Rente für Waisen gibt es nicht nur bis zur Volljährigkeit. Kinder, deren Mutter oder Vater gestorben ist, erhalten die Rente bis zum 27. Lebensjahr, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren. Für Kinder, die ein Elternteil verloren haben, beträgt die Rente 10 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Vollwaisen stehen 20 Prozent des Rentenanspruchs ihrer toten Eltern zu. Die durchschnittliche Halbwaisenrente beträgt 152 Euro im Monat. Vollwaisen bekommen durchschnittlich 304 Euro.