- Prüfung. Bestehen Sie auf einer genauen Prüfung, wenn Sie einen Wohnung mieten oder kaufen wollen und Sie sich dabei zum Abschluss eines separaten Wärmelieferungs-Vertrags verpflichten sollen. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags sind Sie in der Pflicht, die Wärme für die Wohnung entsprechend der üblichen Preise zu zahlen. Lassen Sie sich im Zweifel unbedingt beim Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale beraten.
- Preisvergleich. Schließen Sie keinen Kauf- oder Mietvertrag ab, wenn nicht klar ist, zu welchen Bedingungen Sie den Wärmelieferungsvertrag abschließen können und Sie die Preise nicht mit anderen Angeboten vergleichen können.
- Kosten. Aufgepasst – bei manchem Wärmelieferungsvertrag müssen Sie für die Heizungsanlage oder Teile davon extra zahlen, die bei anderen Wohnungen schon im Kauf- oder Mietpreis enthalten sind.
- Mieterschutz. Wenn Sie als Mieter einen Extra-Wärmelieferungsvertrag abschließen, gelten meist die für Fernwärme geltenden Regelungen. Sie bieten Ihnen weniger Schutz als die Regeln über die Nebenkostenabrechnung.
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- Eine Betriebskostenabrechnung kann an vielen Stellen falsch sein. Wie Mieter die Abrechnung prüfen und wann sie sich gegen Nachzahlungen wehren können – mit Musterbrief.
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