Wärmelieferung

Tipps

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  • Prüfung. Bestehen Sie auf einer genauen Prüfung, wenn Sie einen Wohnung mieten oder kaufen wollen und Sie sich dabei zum Abschluss eines separaten Wärmelieferungs-Vertrags verpflichten sollen. Nach Abschluss des Kauf- oder Miet­vertrags sind Sie in der Pflicht, die Wärme für die Wohnung entsprechend der üblichen Preise zu zahlen. Lassen Sie sich im Zweifel unbe­dingt beim Mieter­ver­ein oder einer Verbraucherzentrale beraten.
  • Preis­vergleich. Schließen Sie keinen Kauf- oder Miet­vertrag ab, wenn nicht klar ist, zu welchen Bedingungen Sie den Wärmelieferungs­vertrag abschließen können und Sie die Preise nicht mit anderen Angeboten vergleichen können.
  • Kosten. Aufgepasst – bei manchem Wärmelieferungs­vertrag müssen Sie für die Heizungs­anlage oder Teile davon extra zahlen, die bei anderen Wohnungen schon im Kauf- oder Miet­preis enthalten sind.
  • Mieter­schutz. Wenn Sie als Mieter einen Extra-Wärmelieferungs­vertrag abschließen, gelten meist die für Fern­wärme geltenden Rege­lungen. Sie bieten Ihnen weniger Schutz als die Regeln über die Neben­kosten­abrechnung.
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