Währungs­konto

Unser Rat

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Währungs­konto Testergebnisse für 14 Währungskonten für Privatleute 04/2016

Wert­papier­anlagen. Wenn Sie oft ausländische Wert­papiere kaufen, können Sie ein Währungs­konto als Abwick­lungs­konto nutzen. Sie können Käufe und Verkäufe darüber abrechnen und Zinsen und Dividenden verbuchen.

Spekulation. Geld­anlage in fremder Währung ist Spekulation. Legen Sie nur kleine Teile Ihres Gelds so an.

Anbieter. Für Wert­papier- und Spekulations­geschäfte gut geeignet sind die Konten von Deutsche Bank Maxblue und Sparkassen Broker.

Zins­falle. Lassen Sie sich nicht von hohen Zinsen locken. Wenn die Währung fällt, sind schnell alle Erträge wieder zunichte.

Bargeld. Sie können von Währungs­konten kein Bargeld abheben, weder hier noch im Ausland.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.05.2021 um 11:07 Uhr
Neues Währungskonto bei maxblue Deutsche Bank

@PortSaid: Wir haben die neuen Bedingungen des Währungskontos bei maxblue Deutsche Bank noch nicht getestet. In unserem Test waren nur Währungskosten vertreten, bei denen nur Zahlungseingänge möglich waren und keine Überweisungen.
Auf der Website von maxblue wird die Möglichkeit der Überweisung nicht beworben. Daher sollten Sie sich noch einmal konkret beim Anbieter erkundigen, wenn dies für Sie ein wichtiges Kriterium für die Eröffnung des Währungskontos ist. (maa)

PortSaid am 04.05.2021 um 05:36 Uhr
Das neue Währungskonto bei maxblue Deutsche Bank

Kann man mit dem neuen Währungskonto bei der maxblue Deutsche Bank Überweisungen im In- und Ausland tätigen bzw. empfangen?
Oder dient es ausschließlich als Verrechnungskonto für den Wertpapierhandel?
https://www.maxblue.de/wertpapierhandel/handeln/waehrungskonto.html

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2020 um 14:00 Uhr
Angabe in Steuererklärung trotz Freigrenze?

@chris_87: Der Erhalt von an sich steuerpflichtigen Erträgen aus einem Fremdwährungskonto allein führt weder zur Verpflichtung der Abgabe einer Steuererklärung noch zur Angabe der Erträge in der Steuererklärung. Erst wenn die Erträge die Freigrenze von 600 Euro erreichen, sind sie in der Steuererklärung anzugeben. Und wenn die Erträge im Ausland erzielt werden, also das Fremdwährungskonto bei einer Bank mit Sitz im Ausland geführt wird, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Die Abgabe der Anlage SO für 2019 ist immer entbehrlich, wenn die erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in 2019 insgesamt weniger als 600 Euro betragen haben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern gilt diese Grenze für jeden Partner. Zu den privaten Veräußerungsgeschäfte gehören auch Gewinne oder Verluste aus Fremd- oder Kryptowährungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt oder Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgte als der Erwerb. (maa)

chris_87 am 08.08.2020 um 13:33 Uhr
Angabe in Steuererklärung trotz Freigrenze?

Hallo,
muss man Gewinne aus Fremdwährungsguthaben auch dann in der Steuererklärung deklarieren, auch wenn die Freigrenze von derzeit 599,99 Euro nicht erreicht wird?

chris_87 am 08.08.2020 um 13:28 Uhr
Jahresfrist gilt auch bei verzinsten Konten

Hallo,
das Bayerische Landesamt für Steuern weißt darauf hin, dass auch bei verzinsten Fremdwährungskonten die Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt. Die Spekulationsfrist beträgt daher nicht 10 Jahre, nur weil das Konto verzinst ist - Siehe "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32".
Es bleibt zu erwähnen, dass die anderen Landesfinanzverwaltungen dies uneinheitlich bewerten können.
Man kann sich jedoch auf die Rechtsprechung des LfSt Bayern berufen, wenn man die 1-Jahresfrist heranziehen möchte.