Testergebnisse für 14 Währungskonten für Privatleute 04/2016
Wertpapieranlagen. Wenn Sie oft ausländische Wertpapiere kaufen, können Sie ein Währungskonto als Abwicklungskonto nutzen. Sie können Käufe und Verkäufe darüber abrechnen und Zinsen und Dividenden verbuchen.
Spekulation. Geldanlage in fremder Währung ist Spekulation. Legen Sie nur kleine Teile Ihres Gelds so an.
Anbieter. Für Wertpapier- und Spekulationsgeschäfte gut geeignet sind die Konten von Deutsche Bank Maxblue und Sparkassen Broker.
Zinsfalle. Lassen Sie sich nicht von hohen Zinsen locken. Wenn die Währung fällt, sind schnell alle Erträge wieder zunichte.
Bargeld. Sie können von Währungskonten kein Bargeld abheben, weder hier noch im Ausland.
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@PortSaid: Wir haben die neuen Bedingungen des Währungskontos bei maxblue Deutsche Bank noch nicht getestet. In unserem Test waren nur Währungskosten vertreten, bei denen nur Zahlungseingänge möglich waren und keine Überweisungen.
Auf der Website von maxblue wird die Möglichkeit der Überweisung nicht beworben. Daher sollten Sie sich noch einmal konkret beim Anbieter erkundigen, wenn dies für Sie ein wichtiges Kriterium für die Eröffnung des Währungskontos ist. (maa)
Kann man mit dem neuen Währungskonto bei der maxblue Deutsche Bank Überweisungen im In- und Ausland tätigen bzw. empfangen?
Oder dient es ausschließlich als Verrechnungskonto für den Wertpapierhandel?
https://www.maxblue.de/wertpapierhandel/handeln/waehrungskonto.html
@chris_87: Der Erhalt von an sich steuerpflichtigen Erträgen aus einem Fremdwährungskonto allein führt weder zur Verpflichtung der Abgabe einer Steuererklärung noch zur Angabe der Erträge in der Steuererklärung. Erst wenn die Erträge die Freigrenze von 600 Euro erreichen, sind sie in der Steuererklärung anzugeben. Und wenn die Erträge im Ausland erzielt werden, also das Fremdwährungskonto bei einer Bank mit Sitz im Ausland geführt wird, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Die Abgabe der Anlage SO für 2019 ist immer entbehrlich, wenn die erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in 2019 insgesamt weniger als 600 Euro betragen haben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern gilt diese Grenze für jeden Partner. Zu den privaten Veräußerungsgeschäfte gehören auch Gewinne oder Verluste aus Fremd- oder Kryptowährungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt oder Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgte als der Erwerb. (maa)
Hallo,
muss man Gewinne aus Fremdwährungsguthaben auch dann in der Steuererklärung deklarieren, auch wenn die Freigrenze von derzeit 599,99 Euro nicht erreicht wird?
Hallo,
das Bayerische Landesamt für Steuern weißt darauf hin, dass auch bei verzinsten Fremdwährungskonten die Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt. Die Spekulationsfrist beträgt daher nicht 10 Jahre, nur weil das Konto verzinst ist - Siehe "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32".
Es bleibt zu erwähnen, dass die anderen Landesfinanzverwaltungen dies uneinheitlich bewerten können.
Man kann sich jedoch auf die Rechtsprechung des LfSt Bayern berufen, wenn man die 1-Jahresfrist heranziehen möchte.