Wann Spekulationssteuer fällig ist
Anleger, die Gewinne aus unverzinsten Fremdwährungsguthaben erzielen, müssen Steuern zahlen, wenn das Geld maximal zwölf Monate festlag und der Gewinn die Freigrenze von 599,99 Euro übersteigt. Es gilt der persönliche Steuersatz. Verluste können angerechnet werden. Nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Gewinn steuerfrei, Verluste bleiben dann ebenfalls unberücksichtigt.
Bei verzinsten Währungskonten ist die Lage unklar. Laut Bundesfinanzministerium sind sowohl Zinsen als auch Gewinne abgeltungsteuerpflichtig. Der Bundesverband deutscher Banken verweist auf die Finanzverwaltung. In der Praxis herrsche die Auffassung vor, dass Wechselkursgewinne bei verzinsten wie unverzinsten Fremdwährungskonten der Spekulationssteuer unterliegen.