Währungs­konto

Wann Spekulations­steuer fällig ist

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Währungs­konto Testergebnisse für 14 Währungskonten für Privatleute 04/2016

Anleger, die Gewinne aus unver­zinsten Fremdwährungs­guthaben erzielen, müssen Steuern zahlen, wenn das Geld maximal zwölf Monate fest­lag und der Gewinn die Frei­grenze von 599,99 Euro über­steigt. Es gilt der persönliche Steu­ersatz. Verluste können ange­rechnet werden. Nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Gewinn steuerfrei, Verluste bleiben dann ebenfalls unbe­rück­sichtigt.

Bei verzinsten Währungs­konten ist die Lage unklar. Laut Bundes­finanz­ministerium sind sowohl Zinsen als auch Gewinne abgeltung­steuer­pflichtig. Der Bundes­verband deutscher Banken verweist auf die Finanz­verwaltung. In der Praxis herr­sche die Auffassung vor, dass Wechsel­kurs­gewinne bei verzinsten wie unver­zinsten Fremdwährungs­konten der Spekulations­steuer unterliegen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.05.2021 um 11:07 Uhr
Neues Währungskonto bei maxblue Deutsche Bank

@PortSaid: Wir haben die neuen Bedingungen des Währungskontos bei maxblue Deutsche Bank noch nicht getestet. In unserem Test waren nur Währungskosten vertreten, bei denen nur Zahlungseingänge möglich waren und keine Überweisungen.
Auf der Website von maxblue wird die Möglichkeit der Überweisung nicht beworben. Daher sollten Sie sich noch einmal konkret beim Anbieter erkundigen, wenn dies für Sie ein wichtiges Kriterium für die Eröffnung des Währungskontos ist. (maa)

PortSaid am 04.05.2021 um 05:36 Uhr
Das neue Währungskonto bei maxblue Deutsche Bank

Kann man mit dem neuen Währungskonto bei der maxblue Deutsche Bank Überweisungen im In- und Ausland tätigen bzw. empfangen?
Oder dient es ausschließlich als Verrechnungskonto für den Wertpapierhandel?
https://www.maxblue.de/wertpapierhandel/handeln/waehrungskonto.html

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2020 um 14:00 Uhr
Angabe in Steuererklärung trotz Freigrenze?

@chris_87: Der Erhalt von an sich steuerpflichtigen Erträgen aus einem Fremdwährungskonto allein führt weder zur Verpflichtung der Abgabe einer Steuererklärung noch zur Angabe der Erträge in der Steuererklärung. Erst wenn die Erträge die Freigrenze von 600 Euro erreichen, sind sie in der Steuererklärung anzugeben. Und wenn die Erträge im Ausland erzielt werden, also das Fremdwährungskonto bei einer Bank mit Sitz im Ausland geführt wird, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Die Abgabe der Anlage SO für 2019 ist immer entbehrlich, wenn die erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in 2019 insgesamt weniger als 600 Euro betragen haben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern gilt diese Grenze für jeden Partner. Zu den privaten Veräußerungsgeschäfte gehören auch Gewinne oder Verluste aus Fremd- oder Kryptowährungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt oder Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgte als der Erwerb. (maa)

chris_87 am 08.08.2020 um 13:33 Uhr
Angabe in Steuererklärung trotz Freigrenze?

Hallo,
muss man Gewinne aus Fremdwährungsguthaben auch dann in der Steuererklärung deklarieren, auch wenn die Freigrenze von derzeit 599,99 Euro nicht erreicht wird?

chris_87 am 08.08.2020 um 13:28 Uhr
Jahresfrist gilt auch bei verzinsten Konten

Hallo,
das Bayerische Landesamt für Steuern weißt darauf hin, dass auch bei verzinsten Fremdwährungskonten die Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt. Die Spekulationsfrist beträgt daher nicht 10 Jahre, nur weil das Konto verzinst ist - Siehe "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32".
Es bleibt zu erwähnen, dass die anderen Landesfinanzverwaltungen dies uneinheitlich bewerten können.
Man kann sich jedoch auf die Rechtsprechung des LfSt Bayern berufen, wenn man die 1-Jahresfrist heranziehen möchte.