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Wetten auf Dollar, Franken oder Pfund sind riskant. Sinnvoller sind Währungskonten für Aktionäre und Anleihekäufer, die darüber ihre Wertpapierkäufe abwickeln können. Finanztest hat 14 Angebote von Banken und Sparkassen untersucht und zeigt, für welchen Zweck sich die Konten nutzen lassen, wie viel sie kosten, wann Spekulationssteuer fällig ist und welche Währungen im Angebot sind.
Testergebnisse für 14 Währungskonten für Privatleute 04/2016
Liste der 14 getesteten Produkte
- Comdirect Bank
- Commerzbank
- Consorsbank
- Deutsche Bank
- Deutsche Bank maxblue
- Fidor Bank
- Frankfurter Sparkasse
- Hamburger Sparkasse
- Hypovereinsbank
- IKB Deutsche Industriebank
- Mittelbrandenburgische Sparkasse
- Sparkassen Broker
- Volksbank Lübeck
- Volksbank Stuttgart
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Wer Urlaub in der Schweiz oder in Übersee bucht, fragt sich, ob er die Franken oder die Dollar jetzt schon kaufen soll oder besser später. Andere zwacken von ihren Geldanlagen einen Teil ab, um gezielt auf einen Anstieg etwa der norwegischen Krone zu setzen. Oder sie lassen sich von den hohen Zinsen locken, die es für Anlagen in südafrikanischen Rand gibt.
Die Motive dafür, ein Währungskonto einzurichten, sind vielfältig. Finanztest hat Konten von 14 Banken mit täglicher Verfügbarkeit untersucht. (...)“
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@PortSaid: Wir haben die neuen Bedingungen des Währungskontos bei maxblue Deutsche Bank noch nicht getestet. In unserem Test waren nur Währungskosten vertreten, bei denen nur Zahlungseingänge möglich waren und keine Überweisungen.
Auf der Website von maxblue wird die Möglichkeit der Überweisung nicht beworben. Daher sollten Sie sich noch einmal konkret beim Anbieter erkundigen, wenn dies für Sie ein wichtiges Kriterium für die Eröffnung des Währungskontos ist. (maa)
Kann man mit dem neuen Währungskonto bei der maxblue Deutsche Bank Überweisungen im In- und Ausland tätigen bzw. empfangen?
Oder dient es ausschließlich als Verrechnungskonto für den Wertpapierhandel?
https://www.maxblue.de/wertpapierhandel/handeln/waehrungskonto.html
@chris_87: Der Erhalt von an sich steuerpflichtigen Erträgen aus einem Fremdwährungskonto allein führt weder zur Verpflichtung der Abgabe einer Steuererklärung noch zur Angabe der Erträge in der Steuererklärung. Erst wenn die Erträge die Freigrenze von 600 Euro erreichen, sind sie in der Steuererklärung anzugeben. Und wenn die Erträge im Ausland erzielt werden, also das Fremdwährungskonto bei einer Bank mit Sitz im Ausland geführt wird, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Die Abgabe der Anlage SO für 2019 ist immer entbehrlich, wenn die erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in 2019 insgesamt weniger als 600 Euro betragen haben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern gilt diese Grenze für jeden Partner. Zu den privaten Veräußerungsgeschäfte gehören auch Gewinne oder Verluste aus Fremd- oder Kryptowährungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt oder Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung früher erfolgte als der Erwerb. (maa)
Hallo,
muss man Gewinne aus Fremdwährungsguthaben auch dann in der Steuererklärung deklarieren, auch wenn die Freigrenze von derzeit 599,99 Euro nicht erreicht wird?
Hallo,
das Bayerische Landesamt für Steuern weißt darauf hin, dass auch bei verzinsten Fremdwährungskonten die Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt. Die Spekulationsfrist beträgt daher nicht 10 Jahre, nur weil das Konto verzinst ist - Siehe "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32".
Es bleibt zu erwähnen, dass die anderen Landesfinanzverwaltungen dies uneinheitlich bewerten können.
Man kann sich jedoch auf die Rechtsprechung des LfSt Bayern berufen, wenn man die 1-Jahresfrist heranziehen möchte.