
Die Düsseldorfer Immobilienfirma WGF, Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, ist zahlungsunfähig. Das Unternehmen hat kürzlich Insolvenz beim Amtsgericht Düsseldorf angemeldet. Die WGF hatte Hypothekenanleihen und Genussscheine an Anleger ausgegeben. Hoffnungsschimmer zumindest für Anleihen-Käufer: Die Anleihen sind erstrangig durch Immobilien besichert.
WGF-Anleihen sind mit Immobilien abgesichert
Die WGF hatte seit dem Jahr 2004 sogenannte Hypothekenanleihen an Anleger ausgegeben. Eine solche Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier, das mit Grundpfandrechten an Immobilien im Eigentum der WGF abgesichert ist. Alle von der WGF herausgegebenen Hypothekenanleihen sind erstrangig besichert. Damit wird dem Anleger ein erstrangiges Pfandrecht eingeräumt. Im jetzigen Insolvenzfall kann WGF keine Zinsen und keine Rückzahlungen von Anleihen gewähren. Die Anleger haben somit das Recht, sich das ausstehende Geld zurückholen, wenn die WGF-Immobilien verkauft werden müssten. Soweit ist es aus WGF-Sicht jedoch noch nicht. „Wir werden in den kommenden Wochen einen Insolvenzplan ausarbeiten, der die Sanierung des Unternehmens vorsieht, den Gläubigern eine Quotenzahlung auf ihre Forderungen anbietet und diesen Plan den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung nach Insolvenzordnung zur Abstimmung stellen“, kündigte der Sanierungsvorstands der WGF, Bernd Depping an. Nach seinen Angaben beträgt der Nominalwert der ausstehenden Anleihen etwa 200 Millionen Euro.
WGF-Genussscheine droht Totalausfall
Die WGF hatte 2010 und 2011 auch Genussscheine ausgegeben und damit nach eigenen Angaben 2,7 Millionen Euro eingenommen. Damit sind Anleger direkt mit am unternehmerischen Risiko beteiligt – und das reicht bis bis hin zum Totalverlust der Anlage. Im Jahr 2011 betrug der WGF-Verlust 68,1 Millionen Euro, teilte das Unternehmen heute mit. Anleger müssen auch damit rechnen, dass der Immobilienfinanzierer auf seine Genussscheine keine Zinsen zahlt.
Tipp: Haben Sie WGF-Anleihen im Depot, sollten Sie schnell einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Viel schlechter sind Ihre Aussichten für Genussscheine. Aber auch da sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.
Hinweis: test.de hat die Höhe der Einnahmen der WGF über Genussscheine in einer älteren Fassung dieses Textes mit „rund 130 Millionen Euro“ beziffert. Diese Zahl haben wir nach einem Hinweis des Anbieters korrigiert.
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Einfach per Mail beim DSW anmelden, dass man WGF-Anleihen hat und das man vom DSW betreut werden will. Man wird dann vom DSW auf dem Laufenden gehalten und sollten Maßnahmen ergriffen werden müssen, die kostenpflichtig wären wird man vorher informiert.
MIt anderen Worten - man geht hier kein zusätzliches Risiko ein.
Es ist schon fast zu bewundern, wie schnell bei einem Kapitalmarktereignis Anwälte auf der Matte stehen, um die verunsicherten Gläubiger mit ihren Diensten zu beglücken. Als Eintrittsgeld muß der gebeutelte Anleger meistens mindestens 50,00 EUR löhnen, egal was danach noch kommt. Vergessen sollte man nicht, daß das vielleicht die gleichen Leute sind, die den Menschen bei den kleinsten Wettbewerbsverstössen das Fell über die Ohren ziehen. Da Ich mit 10.000,00 EUR selbst in der Insolvenz stecke, bin ich heilfroh eine Rechtsschutzversicherung zu haben und Mitglied bei der SDK zu sein, die die Interessen ihrer Mitglieder in einem solchen Fall professionell vertritt und das für 65,00 EUR im Jahr. Eine Interessante Zeitschrift, gibt es noch dazu.
Eine Grundschuldübersicht gibt es bei www.hlfp.de
Interessant ist auch der Bericht bei Pro7 von Sergio Pinos Ehefrau als reiche Bigspenderin in Düsseldorf.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) unterstützt betroffene Anleger bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Dies betrifft natürlich in erster Linie Mitglieder, aber sicherlich lohnt sich eine Anfrage dort, ob diese Unterstützung auch für (ganz) neue Mitglieder übernommen wird. Ist vermutlich deutlich kostengünstiger als ein Anwalt. Mehr darüber unter www.dsw-info.de